Öffentlicher Personennahverkehr
der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Seiters, Fischer (Hamburg), Schröder (Lüneburg), Bühler (Bruchsal), Feinendegen, Hanz (Dahlen), Hinsken, Dr. Jobst, Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Sick, Straßmeir, Tillmann, Linsmeier, Dr. Laufs, Sauter (Epfendorf), Dr. Bugl, Lowack, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Götz, Zierer, Louven, Frau Hoffmann (Soltau), Magin, Dr. George, Doss, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung deklariert die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs zum Schwerpunkt ihrer Verkehrspolitik in der 9. Legislaturperiode. Über die Rahmenbedingungen einer derartigen Politik sowie über die zukünftige Finanzierung von Investitionen und Folgekosten in diesem Bereich besteht jedoch weitgehende Unklarheit.
Jüngste Äußerungen aus den Reihen der Bundesregierung verweisen darauf, daß die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs nach der verfassungsrechtlichen Grundordnung Aufgabe der Länder und Gemeinden sei. Der Bundesverkehrsminister fordert eine stärkere Beteiligung von Ländern und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Diese politische Diskussion ist nur vordergründig eine Frage der Kompetenz, dahinter verbergen sich wachsende Engpässe in der Finanzierbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs aus den Haushalten der öffentlichen Hände.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hat sich seit dem Jahre 1970 der prozentuale Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs und des Individualverkehrs am gesamten Nahverkehr entwickelt?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kostenunterdeckung des öffentlichen Personennahverkehrs für das Jahr 1980 insgesamt?
Wie hoch war im Jahre 1980 die Kostenunterdeckung des öffentlichen Personennahverkehrs bei
a) Verkehrsverbund Hamburg,
b) Großraum-Verkehr Hannover,
c) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
d) Kölner Verkehrsbetriebe,
e) Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbund,
f) Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart,
g) Münchener Verkehrs- und Tarifverbund,
h) Berliner Verkehrsbetriebe?
Wie hoch war die Kostenunterdeckung im Jahre 1980 beim Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn, und mit welcher Entwicklung der Unterdeckung rechnet die Bundesregierung - bis zum Jahre 1985?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung in den Jahren 1982 bis 1985 diese Kostenunterdeckung jeweils im Bundeshaushalt abdecken?
Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung dahin gehend, daß die Deutsche Bundesbahn über die eingegangenen Verpflichtungen hinaus kein weiteres oder nur noch beschränktes Engagement im öffentlichen Personennahverkehr eingehen soll?
Gibt es in diesem Zusammenhang Bestrebungen seitens der Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn zukünftig aus der Investitionsförderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auszuklammern? Wenn nein, wie sollen die durch diese Investitionen ausgelösten Folgekosten angesichts der Plafondierung der Bundeszuschüsse an die Deutsche Bundesbahn abgedeckt werden?
Welche originären zweckgebundenen Einnahmen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs haben
a) Bund,
b) Länder,
c) Gemeinden?
Welche haushaltsmäßigen Belastungen hält die Bundesregierung angesichts der erklärten Priorität für den öffentlichen Personennahverkehr bei Bund, Ländern und Gemeinden für angemessen, und welche Beteiligung der Gebietskörperschaften an der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs strebt sie dementsprechend an?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die zukünftige Tarifpolitik im öffentlichen Personennahverkehr die Tatsache, daß trotz der Ölpreisentwicklung die Kosten der Kfz-Haltung weniger gestiegen sind als die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel?
Welche zukünftigen Erwartungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im öffentlichen Personennahverkehr verbindet die Bundesregierung mit ihrer Politik der Priorität für den öffentlichen Nahverkehr?