Große Windenergieanlage GROWIAN
der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Boroffka, Dr. Bugl, Engelsberger, Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Stavenhagen, Dr. Riesenhuber, Eymer (Lübeck), Magin, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Laufs, Frau Dr. Hellwig, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welches war die ursprüngliche Zeit- und Kostenplanung für GROWIAN I, aufgeschlüsselt nach den Phasen Studien, Entwicklung und Bau (einschließlich Inbetriebnahme) sowie Erprobung und Meßprogramm, und welche Kostensteigerungen hat es bisher aus welchen Gründen gegeben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit lautgewordenen Vorwürfe von Energieexperten, daß die Größenordnung von GROWIAN eine Fehlentscheidung sei, verursacht durch die im BMFT herrschende „Projektgigantomanie"?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorwurf des verschwenderischen Umgangs mit Steuermitteln für ein „anachronistisches Projekt"?
Treffen Berichte zu, nach denen sich die Kosten für GROWIAN I gegenüber der ursprünglichen Planung von 50 Mio. auf rund 100 Mio. DM verdoppeln werden, und welches sind im einzelnen die Gründe hierfür?
Treffen Berichte zu, daß eine Kostenerhöhung von rund 10 Mio. DM unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, daß bei diesem Projekt ein zu großer Schritt zu extrem langen Rotorblättern vollzogen wurde, obwohl Erfahrungen und gesicherte Ergebnisse für den Bau und Betrieb solcher Großanlagen fehlten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung großer Windenergieanlagen fortzusetzen, falls ja, in welcher Weise beabsichtigt sie, das Projekt GROWIAN II zu modifizieren, und welche Haushaltsmittel sollen für ein Nachfolgeprojekt dieser Größenordnung mittelfristig bereitgestellt werden?
Hält die Bundesregierung es nach heutigem Erkenntnisstand für grundsätzlich besser, künftig in kleineren und besser überschaubar und definierten Entwicklungsschritten vorzugehen, und welche Vorteile erwartet die Bundesregierung von einer solchen Vorgehensweise?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung gegenüber den Vorwürfen der Bürgerinitiative Umweltschutz Unterelbe und der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute, wenn diese sagen: „Mit einer derart komplexen und aufwendigen Technik wird bewußt demonstriert, daß Aufwand und Ertrag in keinem konkurrenzfähigen Verhältnis stehen. So beweist man, daß dafür kein Markt vorhanden ist."?