Überleitung des Personals des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn
der Abgeordneten Pfeffermann, Neuhaus, Lintner, Linsmeier, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Dr. Klein (Göttingen), Regenspurger, Feinendegen, Seiters, Lenzer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Müller (Wadern), Ganz (St. Wendel), Hanz (Dahlen), Dr. Warnke, Dr. Kunz (Weiden), Straßmeir, Dr. George, Dr. Friedmann, Dr. Jenninger, Weirich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach jahrelangem Hin und Her in der Frage der Organisationsform und des Trägers der öffentlichen Busdienste von Bahn und Post wird nach dem Kabinettsbeschluß vom 1. Juli 1981 z. Z. die Oberleitung des Postdienstes auf die DB vorbereitet. Obwohl für die Erprobung ein Zeitraum bis 1986 vorgesehen ist, sollen die der DBP angehörenden Busfahrer schon innerhalb einer zweijährigen Abordnungsfrist entscheiden, ob sie bei der DBP bleiben oder zur DB gehen wollen. Die relativ kurzfristige Entscheidungsfrist noch vor Festlegung der endgültigen Organisationsform wird von den Betroffenen als unzumutbare Härte angesehen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn die Abordnungsfrist der Betroffenen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auf die gesamte Erprobungszeit auszudehnen, und wenn nein, warum nicht?
Wäre die Bundesregierung bereit, die dienstrechtliche Prüfung mit der Dauer der organisatorischen Prüfung zu koppeln, und wenn nein, warum nicht?
Wäre die Bundesregierung bereit, eine der beiden Lösungen auch für das Verwaltungs- und Werkstattpersonal anzuwenden, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung andere Vorschläge machen, um im Zusammenhang mit der Oberleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn Härten bei der Abordnung für die bei der DBP Beschäftigten zu vermeiden?