Einstellung des Erstinnovationsprogramms
der Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Lenzer, Hauser (Krefeld), Dr. van Aerssen, Lampersbach, Kittelmann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Schwörer, Dr. Unland und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aufgrund der Haushaltsbeschlüsse des Deutschen Bundestages wurde das Programm zur „Förderung der technologischen Erstinnovation und der hierzu erforderlichen Entwicklung" mit sofortiger Wirkung eingestellt, so daß in den kommenden Jahren nur noch jene Projekte gefördert werden, für die am 31. Juli 1981 bereits positive Gutachter- bzw. Ausschußbescheide vorlagen.
Vor allem in der mittelständischen Wirtschaft hat die Einstellung des Erstinnovationsprogramms große Enttäuschung hervorgerufen, zumal die Förderrichtlinien des Erstinnovationsprogramms im August 1980 in neu überarbeiteter Fassung erlassen wurden und der Bundesminister für Wirtschaft noch im März 1981 durch die Herausgabe der im Referat für „Langfristige Öffentlichkeitsarbeit" erstellten Informationsbroschüre aktive Werbung für dieses Programm betrieb.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß beim Beschluß zur Einstellung des Erstinnovationsprogramms eher koalitionsinterne Rücksichten maßgeblich waren und daß dabei rationale wirtschafts- und forschungspolitische Gesichtspunkte keine Rolle gespielt haben?
Welche sachlichen Gründe waren maßgeblich für die Einstellung des Erstinnovationsprogramms?
Wie läßt sich die Einstellung des Erstinnovationsprogramms mit den Aussagen im „Forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen" in Einklang bringen, wo die „in Einklang mit den Empfehlungen der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie kompetenter Stellen der Bundesländer und der Wirtschaft" erfolgte Erhöhung der Mittelansätze in der mittelfristigen Finanzplanung hervorgehoben wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einstellung des Erstinnovationsprogramms
— im Hinblick auf die in der Regierungserklärung (Tz 66) vom 24. November 1980 hervorgehobene Notwendigkeit der Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Stärkung und vollen Ausschöpfung des Innovationspotentials der mittleren Unternehmen,
— im Hinblick auf die Tatsache, daß die Fachprogramme des BMFT nahezu ausschließlich großen Unternehmen zugute kommen,
— im Hinblick auf den Antragsüberhang im FuE- Personalkostenzuschußprogramm?
Ist haushaltsmäßig sichergestellt, daß diejenigen Anträge, für die positive Gutachter- bzw. Ausschußbescheide vorliegen, in vollem Umfang gefördert werden?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eingegangene Anträge, für die noch keine Gutachter- bzw. Ausschußbescheide vorliegen, im Rahmen anderer Förderprogramme, z. B. FuE-Personalkostenzuschußprogramm, bevorzugt zu überprüfen und zu bedienen?
Sieht die Bundesregierung noch Möglichkeiten, durch Umschichtungen innerhalb des Wirtschaftsetats die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung des Erstinnovationsprogramms zu schaffen?
Wie hoch waren die Kosten für die im März 1981 herausgegebene Informationsbroschüre „Förderung von Erstinnovationen"?
In welchen Bundesländern wurden bislang dem Erstinnovationsprogramm entsprechende Förderungsprogramme eingeführt?
Ist in der 9. Wahlperiode mit der Einstellung weiterer Förderprogramme aus dem „Forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept" der Bundesregierung zu rechnen?