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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Finanzierung des Bildungsgesamtplans (G-SIG: 09001180)

Finanzrahmen für das Bildungsbudget bis zum Jahre 1985, unterproportionale jährliche Steigerungsraten in den nächsten Jahren, Anpassung der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans an einen Finanzrahmen von 85 Mrd DM

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

23.03.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/143005.03.82

Finanzierung des Bildungsgesamtplans

der Abgeordneten Pfeifer, Frau Geiger, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Niegel, Prangenberg, Milz, Daweke, Sauer (Stuttgart), Nelle, Röhner, Dr. Kunz (Weiden), Lintner, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Pfeifer, Frau Geiger, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Niegel, Prangenberg, Milz, Daweke, Sauer (Stuttgart), Nelle, Röhner, Dr. Kunz (Weiden), Lintner, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU

Finanzierung des Bildungsgesamtplans

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, daß die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans nur auf der Grundlage eines realistischen und von Bund und Ländern finanzierbaren Bildungsbudgets erfolgen kann?

2

Die Finanzministerkonferenz der Länder hat in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 1981 einen Finanzrahmen von 87 bis 88 Mrd. DM für das Bildungsbudget bis zum Jahre 1985 für möglich gehalten. Dieser Finanzrahmen fußte auf der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion der Bundesregierung vom März 1981. Teilt die Bundesregierung die im Beschluß der Finanzministerkonferenz der Länder vom 28. Januar 1982 zum Ausdruck gebrachte Ansicht, daß aufgrund der neuesten Einschätzungen der Bundesregierung über die mittelfristige Zielprojektion (Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 27. November 1981) im Jahre 1985 für das Bildungsbudget ein Finanzrahmen von nur 85 Mrd. DM möglich ist? Falls nicht, welchen Finanzrahmen beabsichtigt der Bundesfinanzminister den Finanzministern der Länder vorzuschlagen, und wie begründet er dann ggf. die Abweichung von dem Beschluß der Länderfinanzministerkonferenz vom 28. Januar 1982?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die aus dem Finanzrahmen von 85 Mrd. DM folgenden unterproportionalen jährlichen Steigerungsraten der Bildungsausgaben u. a. auch deshalb gerechtfertigt seien, weil dem Bund und den Ländern in anderen wichtigen Aufgabengebieten außergewöhnliche und unabweisbare Mehrbelastungen entstehen (Beschluß der Finanzministerkonferenz der Länder vom 28. Januar 1982)?

4

Wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen über die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans der Ansicht folgen, daß der vorliegende Entwurf für die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans teilweise überholt ist und in der jetzigen Fassung nicht finanzierbar ist?

5

Wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen über die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans der im Beschluß vom 28. Januar 1982 zum Ausdruck gebrachten Ansicht der Finanzministerkonferenz der Länder folgen, wonach das in der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans vorgesehene Sachprogramm in einen Finanzrahmen von 85 Mrd. DM eingefaßt werden muß, und wie stellt sich die Bundesregierung die Fortsetzung der Arbeiten am Bildungsgesamtplan vor?

Bonn, den 5. März 1982

Pfeifer Frau Geiger Rossmanith Graf von Waldburg-Zeil Niegel Prangenberg Milz Daweke Sauer (Stuttgart) Nelle Röhner Dr. Kunz (Weiden) Lintner Kroll-Schlüter Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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