Lage der im Bauwesen tätigen freien Berufe
der Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Jahn (Münster), Dr. Möller, Dr. Schneider, Dörflinger, Link, Magin, Frau Pack, Ruf, Zierer, Biehle, Bohl, Bühler (Bruchsal), Dr. Faltlhauser, Dr. George, Dr. Götz, Dr. Hennig, Hinsken, Dr. Jobst, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Linsmeier, Maaß, Repnik, Dr. Rose, Sauer (Salzgitter), Schwarz, Sick, Dr. Stark (Nürtingen), Frau Verhülsdonk, Dr. Wulff, Würzbach, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die im Bauwesen tätigen freien Berufe sind von der Nachfrageabschwächung, der eigenen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand, der genehmigten und der unerlaubten Nebentätigkeit etc. im besonderen Maße betroffen. Eine verstärkte Berücksichtigung freiberuflich Tätiger bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungen hat der Wirtschaftsausschuß in seiner Beschlußempfehlung (Drucksache 8/4154) zum Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe gefordert. Auf die derzeit schwierige Lage der Bauwirtschaft hat die Bundesregierung in ihrer Anwort vom 8. Januar 1982 (Drucksache 9/1256) auf die Kleine Anfrage zur Lage der Bauwirtschaft vom 14. Dezember 1981 (Drucksache 9/1180) hingewiesen.
Für die im Bauwesen tätigen freien Berufe hat das Info-Institut Anfang 1982 auf einen Auftragsrückgang um 80 v. H. im Vergleich zum Vorjahr hingewiesen. Gegenüber dem bisher stark gedrückten Vorjahreswert haben die Aufträge für Ingenieurleistungen im Hoch- und Tiefbau wegen Finanzierungsschwierigkeiten, konjunkturellem Abwärtstrend und struktureller Anpassungstendenzen im Mittel um 20 v. H. abgenommen. Die Planungsaufträge für Neubauvorhaben der öffentlichen Hand und der gewerblichen Wirtschaft erreichen nach Schätzungen nur noch den Umfang von 20 v. H. des Vorjahresvolumens. Wegen mangelnder Arbeitsplätze drängt zugleich eine ständig wachsende Zahl von Architekten und Ingenieuren in die Selbständigkeit und trifft dort auf ein immer geringer werdendes Bauvolumen.
Die im Bauwesen tätigen freien Berufe tragen in besonderer Weise Verantwortung für die Gestaltung unserer Umwelt und Lebensräume; sie sind unabhängige, fachkundige Mittler zwischen Bürger, Staat und Gesellschaft. Sie sind für ein freiheitliches Gemeinwesen unverzichtbar. Angesichts einer rapiden Verschlechterung ihrer Auftragslage und ihrer Wettbewerbsbedingungen ist die Existenz dieser gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich besonders wichtigen freien technischen Berufe bedroht.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Angaben für die Jahre 1970, 1974, 1978, 1980 und 1981 kann die Bundesregierung machen über
1.1 die Anzahl der im Bauwesen tätigen freien Berufe, a) Architekten, Garten- und Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, b) Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure etc. c) Sachverständige etc.;
1.2 die Anzahl der Mitarbeiter und Auszubildenden gemäß Nummer 1.1 gegliedert;
1.3 die Auftragsstruktur, gegliedert gemäß Nummer 1.1 und aufgeschlüsselt nach — Wohnungsbau, — Industrie- und Gewerbebau, — öffentlicher Hochbau, — Straßenbau, — Bauten der Wasserwirtschaft;
1.4 den Auftragsbestand nach Bauvolumen und zu erwartendem Brutto-Honorar, gegliedert wie Nummer 1.3;
1.5 die Honorarumsätze, Kosten und Gewinne gemäß Nummer 1.1, gegliedert und gestaffelt nach Nettoeinkommen per anno;
1.6 die Zahl der Absolventen von Hochschulen und Fachhochschulen in den Fachbereichen entsprechend Nummer 1.1, hochgerechnet auch für die Jahre 1982, 1983, 1984 und 1985?
Wie beurteilt die Bundesregierung die sich aus Nummer 1 ergebende Entwicklung, getrennt nach den im Bauwesen tätigen freien Berufen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Marktsituation und die Marktchancen angesichts der steigenden Zahl von Selbständigen bei gleichzeitiger Verringerung des Bauvolumens und ungesicherter Honorarsituation?
Welche ordnungspolitischen Rahmenbedingungen erscheinen der Bundesregierung erforderlich, um den im Bauwesen tätigen freien Berufen die wirtschaftliche Grundlage zu geben, die im Interesse der unabhängigen Beratung der Bauherren bei gleichzeitiger Sicherung eines möglichst hohen fachlichen Leistungsstandes erforderlich sind, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung insbesondere aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1981 (Aktenzeichen: 2 BvR 201/80)?
Wann ist mit der Verabschiedung der ersten Verordnung zur Änderung der HOAI zu rechnen, um neben den Leistungen der Architekten und Tragwerksplaner weitere Ingenieurleistungen in die HOAI einzubeziehen?
Wird die Bundesregierung den Entwurf einer Novellierung des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetzes mit einer angemessenen Erhöhung der Stundensätze für Sachverständige vorlegen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung sicherzustellen, daß die Angehörigen der freien Berufe, insbesondere auch die Architekten und Ingenieure, nicht unter die Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A fallen?
Durch welche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wird die eigene wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand in den Berufsbereichen gemäß Nummer 1.1 begünstigt (z. B. § 143 BBauG)? Beabsichtigt die Bundesregierung einen Abbau zugunsten der im Bauwesen tätigen freien Berufe? Wenn ja, in welchen Bereichen?
In ihrem Bericht zur Lage der freien Berufe setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß die öffentliche Hand in Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften verstärkt Bauplanungsleistungen an Angehörige der freien Berufe vergeben soll.
Welche Maßnahmen sind hierzu getroffen worden, welchen Erfolg haben sie bisher gezeitigt und welche Möglichkeiten der Verlagerung öffentlicher Dienstleistungen auf freie Berufe sieht die Bundesregierung im Baubereich überhaupt?
Will die Bundesregierung den gerade in wirtschaftlichen Rezessionenszeiten verstärkten Eigenplanungen der öffentlichen Hand wirksamer als bisher begegnen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Umfang genehmigter und unerlaubter Nebentätigkeit vor? Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere im ländlichen Bereich die nicht genehmigte Nebentätigkeit zunehmend praktiziert wird?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die Nebentätigkeit öffentlich Bediensteter im Bereich der Bauplanung zurückzudrängen, und wie will sie dies gegebenenfalls realisieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß an Hochschulen und Universitäten weit über den Bedarf praxisorientierter Arbeit hinaus zunehmend Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht werden, die zum Teil durch gezielte Werbung — meist bei Unterbietung der Honorarordnung — vereinbart werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wettbewerbsnachteile von deutschen Architekten und Beratenden Ingenieuren gegenüber Architekten und Ingenieuren aus dem Ausland, die von ihren Regierungen gefördert werden?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung die Absatzchancen der deutschen Bau- und Lieferindustrie verbessert, wenn die vorgenannten Wettbewerbsnachteile abgebaut würden?
Erachtet die Bundesregierung die Eigenkapitalausstattung deutscher Architekten und Beratender Ingenieure für ein verstärktes Auslandsgeschäft besonders unter dem Gesichtspunkt eines steigenden Bedarfs an Bankgarantien für ausreichend?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Rückbürgschaften zur Verfügung zu stellen, um internationale Wettbewerbsnachteile auszugleichen?