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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Verbesserte Nutzung des Juristischen Informationssystems "Juris" (G-SIG: 09001311)

Anzahl der Abfragestationen, Zahl der Interessenten, Kosten, Nutzung von "Juris" in Zusammenarbeit mit juristischen Fachverlagen oder durch Vertriebsvergabe an sonstige Träger

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.06.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/166218.05.82

Verbesserte Nutzung des Juristischen Informationssystems „Juris"

der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein (Göttingen), Deres, Buschbom, Dr. Wittmann, Clemens, Dr. Olderog, Lowack, Dr. Götz, Dr. Arnold, Sauter (Ichenhausen), Kittelmann, Dr. Hüsch, Wimmer (Neuss), Repnik, Dr. Waffenschmidt, Dr. Kunz (Weiden), Schwarz, Regenspurger, Dr. von Wartenberg, Bohl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundesjustizministerium errichtet aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 12. September 1973 ein computergestütztes Informationssystem („Juris"). In der Datenbank des Systems waren ausweislich des letzten Jahresberichts der Bundesregierung 1980 bereits über 100 000 Entscheidungen und mehr als 85 000 Literaturhinweise gespeichert. Dieser ständig wachsende Informationsbestand ist derzeit nur den wenigen Institutionen zugänglich und nutzbar, die mit dem Juris-Rechenzentrum über ein Datenfernverarbeitungsnetz durch Abfragestationen verbunden sind. Gemessen an der Zielsetzung des Juris-Projekts sollten die Vorteile einer verbesserten Rechtsinformation jedoch grundsätzlich allen Organen sämtlicher Staatsgewalten, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie den Angehörigen rechtsberatender Berufe und darüber hinaus letztlich jedem interessierten Bürger erschlossen werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wieviel Institutionen sind derzeit über Abfragestationen mit dem Juris-Rechenzentrum verbunden, und um welche Institutionen handelt es sich hierbei?

2

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der Interessenten, denen aus beruflichen Gründen an einer entgeltlichen Nutzung des Juris-Informationssystems gelegen ist?

3

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer mit dem Juris-Rechenzentrum verbundenen Abfragestation?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Juris-Informationssystem in absehbarer Zeit allen potentiellen Benutzern zugänglich zu machen?

5

Hält die Bundesregierung eine Nutzung des Juris-Informationssystems per Bildschirmtext eventuell in Zusammenarbeit mit juristischen Fachverlagen oder durch Vertriebsvergabe an sonstige Träger für sinnvoll und erstrebenswert?

6

Ließe sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der Zugang zum Juris-Informationssystem über Bildschirmtext für den Benutzer kostengünstiger gestalten als über die derzeit verwendeten Abfragestationen?

7

Könnten durch eine kommerzielle Nutzung des Juris-Informationssystems via Bildschirmtext die weiteren Ausbau- und Unterhaltskosten für dieses System im Hinblick auf den Bundeshaushalt nachhaltig gesenkt werden?

Bonn, den 18. Mai 1982

Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Klein (Göttingen) Deres Buschbom Dr. Wittmann Clemens Dr. Olderog Lowack Dr. Götz Dr. Arnold Sauter (Ichenhausen) Kittelmann Dr. Hüsch Wimmer (Neuss) Repnik Dr. Waffenschmidt Dr. Kunz (Weiden) Schwarz Regenspurger Dr. von Wartenberg Bohl Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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