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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Situation in den Heilbädern und Kurorten (G-SIG: 09001323)

Auswirkung der Kürzungen für Heilkuren nach dem 2. HStruktG auf Heilbäder und Kurorte, Wegfall von Arbeitsplätzen, Vereinbarkeit mit der Wirtschaftsförderungs-, Regional- und Strukturpolitik, Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und auf die Volksgesundheit

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

14.06.1982

Aktualisiert

26.07.2022

BT09/168227.05.1982

Situation in den Heilbädern und Kurorten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/1682 27.05.82 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franke, Dr. George, Höpfinger, Frau Hürland, Pohlmann, Dr. Riesenhuber, Dr. Dollinger, Dr. Waigel, Kraus, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Schwörer, Dr. Lammert, Berger (Lahnstein), Kiechle, Neuhaus, Engelsberger, Schwarz, Frau Geiger, Keller, Dr. Hüsch, Dr. Pohlmeier, Graf von Waldburg-Zeil, Rossmanith, Bühler (Bruchsal), Horstmeier, Müller (Wadern), Dr. Möller, Sauter (Ichenhausen), Freiherr von Schorlemer, Dörflinger, Milz, Dr. Stavenhagen, Frau Krone-Appuhn, Zink, Hinsken, Dolata, Schulze (Berlin), Magin, Kolb, Bohl, Frau Hoffmann (Soltau), Frau Roitzsch, Funk (Gutenzell), Weiß, Jagoda, Clemens, Voigt (Sonthofen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Rose, Dr. Schroeder (Freiburg), Dr. Stark (Nürtingen), Spilker, Sauter (Epfendorf), Pfeifer, Kroll-Schlüter, Link und der Fraktion der CDU/CSU Situation in den Heilbädern und Kurorten Die vom Gesetzgeber gewollte Kostendämpfung hat sich im Bereich der deutschen Heilbäder und Kurorte, vor allem wegen der Kumulation mit konjunkturellen Schwierigkeiten, vom „Bremsen" zum „Schleudern" entwickelt. Die Situation in diesem Bereich hat sich nämlich in kürzester Zeit außerordentlich stark verschlechtert. Nachdem in der Nachkriegszeit Heilbäder und Kurorte durch Förderungsprogramme (Wirtschaftsförderung, Tourismusförderung, Mittelstandsförderung) von Bund und Ländern unterstützt wurden, die Investitionen in Heilquellen-Bohrungen und -Erschließungen, in Bädereinrichtungen, Kurhäusern, Kurkliniken, Sanatorien und Kurheimen sowie entsprechenden Einrichtungen einschließlich des Hotel- und Gaststättengewerbes gefördert wurden, ist seit einigen Jahren festzustellen, daß nicht nur die Förderungspolitik unterbleibt, sondern im Gegenteil durch Einschränkungen von Präventiv- und Reha-Maßnahmen und freien Badekuren die Existenz der Heilbäder und Kurorte zunehmend bedroht wird. Der Aufbau der deutschen Heilbäder und Kurorte in der Nachkriegszeit ging einher mit einer Gesetzgebung, die den Gedanken der Prävention stark betonte und Reha-Maßnahmen und freie Badekuren förderte. Seit etwa 1977, hier insbesondere durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz und das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz, erfolgten Einschränkungen im Bereich der Anspruchsberechtigung bei Kuranträgen bzw. Heilmaßnahmen, die zu einem erheblichen Rückgang der Heilverfahren führten. Nachdem die deutschen Heilbäder und Kurorte die erste Einschränkungswelle auch teilweise durch Umstrukturierungen und Rationalisierungen bewältigt hatten, folgt nunmehr eine zweite Welle von Einsparungen und Einschränkungen, die voraussichtlich in diesem Jahr zu ersten Zusammenbrüchen von Einrichtungen in Heilbädern und Kurorten führen wird. Die derzeit schlechte Situation hat zwei Hauptgründe: Die Verschlechterung der Wirtschaftslage und der Konjunkturabschwung mit steigender Arbeitslosigkeit haben zu einer erheblichen Reduzierung der Anträge auf Reha-Maßnahmen bzw. freie Badekuren geführt. Hinzu kommt als zweiter Hauptgrund die Gesetzgebung im Rahmen der Operation '82, hier insbesondere die Einschränkungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz. Die Kumulierung der negativen Folgen der konjunkturellen Lage und der Gesetzgebung führt zu Auswirkungen, die in diesem Ausmaß vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt waren. Die erhebliche Einschränkung der Zahl der Heilverfahren führt zu einer Unterauslastung der Heilbäder und Kuranstalten sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes und wirkt sich in zunehmendem Maße auch auf die Arbeitsmarktlage in den Heilbädern und Kurorten sowie in der näheren Umgebung aus. Nach vorliegenden Schätzungen verlieren durch die jüngste Entwicklung rund ein Fünftel (50 000 Personen) der 250 000 Beschäftigten in Heilbädern und Kurorten ihren Arbeitsplatz. Dadurch werden die Bundesanstalt für Arbeit und die öffentlichen Hände mit zusätzlichen Kosten/ Mindereinnahmen von rd. 1,4 Mrd. DM belastet. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger sind allein die Antragszahlen für medizinische Rehabilitation wegen allgemeiner Krankheiten für die Monate Januar bis März 1982 wie folgt abgesunken: ArV = 127 489 = — 22,8 v. H. zum Vorjahr AnV = 95 214 = — 27,2 v. H. zum Vorjahr KnV = 4 422 = — 41,1 v. H. zum Vorjahr RV = 227 125 = — 25,2 v. H. zum Vorjahr Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat auf Grund der zu erwartenden Entwicklung schon zu Beginn dieses Jahres 3 000 Kurheimbetten und etwa 1 500 Vertragsbetten in Sanatorien gekündigt. Die Landesversicherungsanstalten rechnen mit einem Rückgang von 51000 Kuren, das bedeutet Kündigung von 4 600 Vertragsbetten allein im Jahre 1982. Hinsichtlich der von den Krankenkassen gewährten offenen oder freien Badekuren sind ähnliche Auswirkungen absehbar. Bei dieser Art der Kurmaßnahmen können die Patienten ihre Unterkunft selbst wählen, so daß die Notwendigkeit der Kündigung unterbleibt. Der Rückgang an Kuren für Heilbäder und Kurorte ist aber, wie aus Einzelberechnungen hervorgeht, außerordentlich hoch und wirkt sich gegenüber den Reha-Maßnahmen verstärkt auf das Beherbergungsgewerbe und den gesamten Kurort und Kurbetrieb negativ aus. Die Situation der Heilbäder und Kurorte in der Bundesrepublik Deutschland stellt sich derzeit so negativ und unerträglich dar, daß, soll kein größerer wirtschaftlicher, sozialer und struktureller Schaden entstehen, unverzüglich die konkreten Auswirkungen festgestellt werden müssen, damit mögliche Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit ist der erhebliche Rückgang von Kuranträgen und Kurmaßnahmen in Heilbädern und Kurorten, wie er sich im 1. Quartal 1982 zeigt, auf die Gesetzgebung im Rahmen der sog. Operation '82 (2. Haushaltsstrukturgesetz und Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz) zurückzuführen? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kumulierung der Wirkungen aus der negativen konjunkturellen Entwicklung und aus gesetzgeberischen Maßnahmen auf die Zahl der Reha- Maßnahmen und freien Badekuren in deutschen Heilbädern und Kurorten? 3. Hält die Bundesregierung es für angebracht, den Rentenversicherungsträgern und den Krankenkassen auf Dauer die Möglichkeiten präventiver Gesundheitsmaßnahmen so erheblich einzuschränken, wie dies nach der jetzigen Rechtslage erfolgt? 4. Hält die Bundesregierung die jetzt festzustellenden erheblichen Einschränkungen bei Reha-Maßnahmen, die sich aus der Gesetzgebung, aber auch aus der konjunkturellen Entwicklung ergeben, für akzeptabel und entspricht die Entwicklung den Erwartungen der Bundesregierung? 5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Arbeitsplätze, die durch die sog. Operation '82 in Heilbädern und Kurorten sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe zerstört bzw. gefährdet werden? 6. Hält die Bundesregierung die vom Deutschen Bäderverband e. V. veröffentlichte Zahl von 50 000 gefährdeten bzw. schon zerstörten Arbeitsplätzen, das sind 20 v. H. der unmittelbar und mittelbar mit dem Kurgeschehen verbundenen Arbeitsplätze, für realistisch? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die Zerstörung von Arbeitsplätzen in Heilbädern und Kurorten verursachten erheblichen Mehraufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit, die Steuermindereinnahmen und Beitragsausfälle der Sozialversicherungsträger, die auf Grund von Angaben der Bundesanstalt für Arbeit mit jährlich rd. 1,4 Mrd. DM beziffert werden? 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschränkungen der Reha- und Kurmaßnahmen in Heilbädern und Kurorten durch die Operation '82 im Zusammenhang mit ihrer Wirtschaftsförderungs-, Mittelstandsförderungs-, Zonenrandförderungspolitik und der allgemeinen Konjunkturpolitik, die eine entgegengesetzte Zielrichtung verfolgt bzw. verfolgen sollte? 9. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen notwendiger Wirtschaftsförderung einerseits und den in der Operation 82 verabschiedeten Maßnahmen zur Einschränkung der Reha-Maßnahmen und freien Badekuren andererseits ein Widerspruch, und wie könnte dieser behoben werden? 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die negativen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte insbesondere bei den kleineren und mittleren Kommunalheilbädern, die die entstehenden Kurbetriebsdefizite aus eigener Kraft nicht bewältigen können? 11. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Konjunkturentwicklung und der Gesetzgebung auf die deutschen Heilbäder und Kurorte abzumildern bzw. zu beheben? 12. Inwieweit ist der Rückgang der Zahl der Reha-Maßnahmen bzw. der freien Badekuren auf die einzelnen Änderungen im 2. Haushaltsstrukturgesetz (Änderung § 1236 RVO, § 13 AVG und § 35 RKG) und inwieweit auf die einzelnen Änderungen im Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz, hier in § 187 RVO bzw. § 187 a RVO, zurückzuführen? 13. Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Preisfestsetzung für Heil- und Hilfsmittel bis Ende 1983 auf die Situation der Heilbäder und Kurorte sowie auf die Heilbadeunternehmen und ihre Beschäftigten aus? 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (Brief vom 29. März 1982 an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung) an der Ermittlung des GKV-Höchstbetrages für jährliche Ausgaben für Kuren je Mitglied im Rahmen der Anwendung des § 187 a RVO, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls eine Neuberechnung des GKV-Durchschnittsbetrages bzw. des Höchstbetrages vorzunehmen? 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der jetzigen Rechtslage auf die Volksgesundheit, die Frühinvalidität und die künftigen Kosten der Krankenversicherung, die sich aus der fast völligen Aufgabe der Prävention im Rahmen der Leistungen der Rentenversicherung und den Einschränkungen von freien Badekuren der gesetzlichen Krankenkassen ergeben? Bonn, den 27. Mai 1982 Franke Dr. George Höpfinger Frau Hürland Pohlmann Dr. Riesenhuber Dr. Dollinger Dr. Waigel Kraus Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Dr. Lammert Berger (Lahnstein) Kiechle Neuhaus Engelsberger Schwarz Frau Geiger Keller Dr. Hüsch Dr. Pohlmeier Graf von Waldburg-Zeil Rossmanith Bühler (Bruchsal) Horstmeier Müller (Wadern) Dr. Möller Sauter (Ichenhausen) Freiherr von Schorlemer Dörflinger Milz Dr. Stavenhagen Frau Krone-Appuhn Zink Hinsken Dolata Schulze (Berlin) Magin Kolb Bohl Frau Hoffmann (Soltau) Frau Roitzsch Funk (Gutenzell) Weill Jagoda Clemens Voigt (Sonthofen) Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Rose Dr. Schroeder (Freiburg) Dr. Stark (Nürtingen) Spilker Sauter (Epfendorf) Pfeifer Kroll-Schlüter Link Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion]

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