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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Wohngeld (G-SIG: 09001324)

Wohngeldleistungen des Bundes von Januar bis Mai 1982, Höhe der Voranmeldungen der Länder bis Juli 1982, Mehrausgaben für 1982, Entwicklung von 1965 bis 1985, Folgen etwaiger Einsparungen, Zeitpunkt einer Wohngeldnovelle

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

22.06.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/168427.05.82

Wohngeld

der Abgeordneten Dr. Möller, Doss, Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dörflinger, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Zierer, Austermann, Bohl, Braun, Bühler (Bruchsal), Buschbom, Clemens, Engelsberger, Frau Fischer, Ganz (St. Wendel), Dr. George, Dr. Hennig, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Hüsch, Jagoda, Dr. Jobst, Keller, Kittelmann, Kraus, Krey, Dr. Lenz (Bergstraße), Milz, Pfeffermann, Dr. Pohlmeier, Dr. Riedl (München), Rossmanith, Sauer (Stuttgart), Schartz (Trier), Dr. Schroeder (Freiburg), Schulze (Berlin), Schwarz, Susset, Voigt (Sonthofen), Dr. Waffenschmidt, Zink, Horstmeier und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Aufgrund der am 1. Januar 1981 in Kraft getretenen 5. Wohngeldnovelle sind die Wohngeldausgaben im Jahre 1981 gegenüber 1980 um rd. 602 Mio. DM auf insgesamt 2,424 Mrd. DM angestiegen. Um das von den Ländern im Jahre 1981 gezahlte Wohngeld nach § 34 WoGG zur Hälfte erstatten zu können, mußten von der Bundesregierung nahezu 112 Mio. DM überplanmäßig in Anspruch genommen werden (vgl. Drucksache 9/1521, S. 13).

Faktoren, welche 1981 die nicht vorausgesehene Erhöhung der Wohngeldleistungen verursacht haben, werden sich auch im Jahre 1982 auswirken; in diesem Jahre werden die Leistungsverbesserungen der 5. Wohngeldnovelle erstmals voll zum Tragen kommen. Bereits 1982, vor allem aber ab 1983, lassen wohnungspolitische Maßnahmen, wie die Erhöhung der Darlehenszinsen im sozialen Wohnungsbau und der Wohnungsfürsorge für öffentliche Bedienstete sowie erleichterte Voraussetzungen für angemessene Mieterhöhungen, einen allmählichen Anstieg der Wohnkosten erwarten; auch die zu erwartende weitere Erhöhung der Mietnebenkosten, insbesondere der Gebühren für kommunale Dienstleistungen („2. Miete") wird die Belastungen für die Mieter erhöhen.

Dagegen werden wegen der vergleichsweise geringen Erhöhung von Arbeitseinkommen und Renten sowie wegen anhaltend hoher Arbeitslosigkeit Wohngeldbezieher — wenn überhaupt — nur in einem weit geringeren Ausmaß als bisher aus der Förderung herauswachsen. Auch im Jahre 1983 und den folgenden Jahren ist daher ein Anstieg der Wohngeldausgaben zu erwarten.

Er kann durch Einsparungen, die nach der amtlichen Begründung zu Artikel 20 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes für den Bund 1982 41 Mio. DM und 1983 83 Mio. DM betragen sollen (vgl. Drucksache 9/842, S. 36/37), nur begrenzt ausgeglichen werden.

Für das Jahr 1984 rechnet die Bundesregierung allein als Folge der Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung mit Mehrausgaben an Wohngeld von 150 bis 200 Mio. DM, wenn das WoGG nicht geändert wird (vgl. Plenarprotokoll 9/ 91, Anlage 4).

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Wohngeldleistungen sind vom Bund für Januar bis Mai 1982 erbracht worden?

2

Wie hoch sind die Voranmeldungen der Länder einschließlich Juli 1982?

3

Mit welchen Mehrausgaben bzw. Risiken für Wohngeld im Vergleich zum Haushaltsansatz von 1,234 Mrd. DM rechnet die Bundesregierung für das Jahr 1982? Wird sie erwartete Mehrausgaben im Nachtragshaushalt 1982 veranschlagen?

1

In welcher Weise haben sich seit Inkrafttreten des WoGG (1965) die Wohngeldausgaben jeweils nach einer Novelle entwickelt?

2

Mit welchen Mehrausgaben rechnet danach und im Hinblick auf die angeführten besonderen Gegebenheiten die Bundesregierung für die Jahre 1983 bis 1985 im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Finanzplanung?

3

Wird die Bundesregierung erwartete Mehrausgaben im Haushaltsentwurf für 1983 veranschlagen oder werden entsprechende Einsparungen durch eine umgehende Wohngeldnovelle vorgesehen? Sollen etwaige weitere Einsparungen beispielsweise auch durch erneute Senkung des pauschalen Abzugs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WoGG wiederum zu Lasten aller Rentner mit Wohngeldbezug vorgenommen werden?

4

Ist die Bundesregierung bereit, die aus einer weiteren Begrenzung von Wohngeldausgaben folgende Überwälzung von Leistungen für die Unterkunft auf die Sozialhilfe durch kostensparende Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes auszugleichen?

5

Kann die Bundesregierung nunmehr (vgl. Plenarprotokoll 9/91, Anlage 5) angeben, wann sie eine Wohngeldnovelle einbringen wird, um Mehrausgaben an Wohngeld zu vermeiden, die wegen der ab 1. Januar 1984 vorgesehenen Beteiligungen der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung eintreten würden? Welche Regelung ist beabsichtigt?

Bonn, den 27. Mai 1982

Dr. Möller Dr. Doss Dr. Jahn (Münster) Dr. Schneider Dörflinger Dr.-Ing. Kansy Link Magin Niegel Frau Pack Frau Roitzsch Ruf Zierer Austermann Bohl Braun Bühler (Bruchsal) Buschbom Clemens Engelsberger Frau Fischer Ganz (St. Wendel) Dr. George Dr. Hennig Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hüsch Jagoda Dr. Jobst Keller Kittelmann Kraus Krey Dr. Lenz (Bergstraße) Milz Pfeffermann Dr. Pohlmeier Dr. Riedl (München) Rossmanith Sauer (Stuttgart) Schartz (Trier) Dr. Schroeder (Freiburg) Schulze (Berlin) Schwarz Susset Voigt (Sonthofen) Dr. Waffenschmidt Zink Horstmeier

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