Forschungskapazitäten auf den Gebieten Arbeitsmedizin und Ergonomie in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgordneten Gerstein, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Boroffka, Dr. Bugl, Engelsberger, Lagershausen, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Hellwig und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Forschungskapazitäten auf den Gebieten Arbeitsmedizin und Ergonomie in der Bundesrepublik Deutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
An welchen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland wird arbeitsmedizinische Forschung betrieben, welche personellen Forschungskapazitäten sind dafür in den Hochschulen jeweils vorhanden, und wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Forschung und Lehre?
An welchen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland wird ergonomische/arbeitswissenschaftliche Forschung betrieben, welche personellen Forschungskapazitäten sind dafür in den Hochschulen jeweils vorhanden, und wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Forschung und Lehre?
In welchem Umfang bzw. Anteil werden die in den Fragen 1 und 2 genannten Forschungskapazitäten über Drittmittel finanziert?
Welche Einrichtungen außerhalb der Hochschulen betreiben in der Bundesrepublik Deutschland Forschung auf den Gebieten Arbeitsmedizin und Ergonomie,
über welche personellen Forschungskapazitäten, und über welche Finanzmittel verfügen diese Einrichtungen jeweils,
aus welchen Quellen werden die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt?
Welche hochschulfreien Forschungseinrichtungen, die Forschung auf den Gebieten Arbeitsmedizin und Ergonomie betreiben, werden über die Ressortforschung des Bundes institutionell gefördert, welches Finanzvolumen wird hierfür zur Verfügung gestellt und nach welchem Finanzierungsschlüssel erfolgt dies?
Welche Projektträger und Projektbegleiter sind mit der Abwicklung der Ressortforschung befaßt, wie hoch sind die durchlaufenden Projektmittel, und welcher Personal- und Mittelaufwand ist hierfür bei den Projektträgern und Projektbegleitern erforderlich?