Änderung der Folgekosten-Richtlinien für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten
der Abgeordneten Pfeifer, Daweke, Rossmanith, Dr. Laufs, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Wörner, Jung (Lörrach) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
In jüngster Zeit häufen sich Berichte, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, die Folgekosten-Richtlinien für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten ab 1983 zu ändern.
Die Folgekosten-Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft sahen bislang vor, daß ein Fehlbetrag bei der überbetrieblichen Unterweisung bis zu 50 v. H. erstattet wurde, wenn diese überbetriebliche Unterweisungsstätte mit Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft gefördert war.
Künftig soll dieser Zuschuß höchstens ein Drittel der ausgabewirksamen Kosten für überbetriebliche Unterweisung sein, wobei auf diesen Anteil die sonstigen Förderungsmittel des Bundes für die Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen anzurechnen sind.
Das bedeutet in nicht wenigen Fällen den völligen Wegfall der Zuschüsse nach den Folgekosten-Richtlinien.
Diese Änderung trifft insbesondere kleine Berufsbildungseinrichtungen bzw. diejenigen, die überwiegend überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen zum Angebotsinhalt haben und nicht zum Ausgleich auf andere Bildungsmaßnahmen ausweichen können.
Bei diesen . Einrichtungen ist mit einer deutlichen Erhöhung der Lehrgangsgebühren zu rechnen, die die Ausbildungsbetriebe tragen müssen.
Ferner ist davon auszugehen, daß Ausbildungsbetriebe mehr und mehr von der als gut und nützlich angesehenen überbetrieblichen Unterweisung aus Kostengründen Abstand nehmen müssen.
Das wäre ein bedauerlicher Qualitätseinschnitt der dualen beruflichen Ausbildung, der insbesondere im Hinblick auf die notwendige Anpassung der Wirtschaft an neuen Strukturen langfristige negative Folgen nach sich ziehen wird.
Fragen5
Stimmen die Informationen, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, ab 1983 die Folgekosten-Richtlinien für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ändern, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen?
Ist sich die Bundesregierung ggf. darüber im klaren, daß dies für die Träger der überbetrieblichen Ausbildungsstätten eine deutliche finanzielle Mehrbelastung nach sich ziehen wird, die letztlich von den Betrieben, auch von den Ausbildungsbetrieben, getragen werden muß?
Hält die Bundesregierung eine solche zusätzliche Belastung der ausbildenden Betriebe mit weiteren Ausbildungskosten für vertretbar, obwohl in den letzten Jahren die Kosten für die betrieblichen Ausbildungsplätze bereits erheblich gestiegen sind?
Ist nicht zu erwarten, daß die Mehrbelastung der Betriebe mit zusätzlichen Kosten für überbetriebliche Ausbildungsstätten zu einer Reduzierung der Lehrstellen in den Betrieben führen wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Änderung der Folgekosten-Richtlinien ein schwerer Rückschlag für alle Bemühungen ist, durch überbetriebliche Unterweisung von Handwerkslehrlingen die Qualität der Berufsausbildung zukunftsgerecht zu verbessern?
Wie paßt es nach Auffassung der Bundesregierung zusammen, daß sie einerseits die Wirtschaft zu immer stärkeren Ausbildungsanstrengungen aufruft, ja sie sogar „drücken und zwiebeln" will (Bundesminister Engholm), während sie andererseits ihre eigenen Leistungen deutlich einzuschränken beabsichtigt?