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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Situation der Schülerausbildungsförderung (BAföG) (G-SIG: 09001595)

Familien- und sozialpolitische Folgen des weitgehenden Wegfalls des Schüler-BAföG, ordnungs- und gesellschaftspolitische Aspekte, Auswirkungen des Wegfalls der Förderung von Schülern berufsbildender Klassen auf die künftige Ausbildungsplatzsituation, drastische Einschränkung des zweiten Bildungsweges, Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine Begabtenauslese

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

01.12.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/209310.11.82

Situation der Schülerausbildungsförderung (BAföG)

der Abgeordneten Engholm, Kuhlwein, Frau Schmidt (Nürnberg), Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das vor über zehn Jahren von allen im Bundestag vertretenen Parteien gemeinsam verabschiedete Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat wesentlich zum Abbau sozialer Benachteiligungen beigetragen. Viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien haben nur deshalb Fachschulen, Fachoberschulen, Gymnasien, Ausbildungseinrichtungen des zweiten Bildungsweges und Hochschulen besuchen können, weil sie Ausbildungsförderung erhielten. Durch die beabsichtigte Änderung der Ausbildungsförderung für Schüler und die Umstellung der Studentenförderung auf Volldarlehen wird in Zukunft vielen junger Menschen der Zugang zu weiterführenden Schulen und Hochschulen wesentlich erschwert. Viele Familien mit niedrigem Einkommen werden ernsthaft vor der Entscheidung stehen, ob die Ausbildung des Kindes abzubrechen ist; hieran ändert auch die sogenannte „Härteregelung" nichts für bisherige Schüler-BAföG-Empfänger, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben.

Hierdurch wird die bisherige sozial-, bildungs- und familienpolitische Zielsetzung des Ausbildungsförderungsgesetzes aufgegeben. „Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch . . ., wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen." (§ 1 BAföG)

Die aktuellen Pläne des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft werden nicht nur mit dem Hinweis auf knappe Kassen, sondern vor allem „gesellschafts- und ordnungspolitisch" legitimiert. Dies bedeutet, daß der Abbau sozialer Ausgleichsmaßnahmen im Bildungswesen dazu genutzt werden soll, weiterführenden Schulbesuch und die Zahl der Studienbewerber drastisch einzuschränken.

Dies geht allein auf Kosten einkommensschwacher Familien und führt zu schwerwiegenden sozialen Benachteiligungen im Bildungswesen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die familien- und sozialpolitischen Folgen des weitgehenden Wegfalls des Schüler-BAföG?

1

Wieviel Prozent der Schüler, deren Eltern ein Nettoeinkommen unter 1 200 DM, zwischen 1 200 DM und 1 800 DM, zwischen 1 800 DM und 2 000 DM haben, hatten nach dem bestehenden Bundesausbildungsförderungsgesetz Anspruch auf Ausbildungsförderung, und wieviel Prozent sind dies nach einzelnen Bedarfssatzgruppen und insgesamt nach den geplanten Kürzungen der neuen Bundesregierung?

1

Wie hoch waren die Ausgaben, die in der mittelfristigen Finanzplanung des bisherigen Haushaltsentwurfs für die Schülerförderung vorgesehen waren, und welche Ausgaben sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsentwurfs vorgesehen?

1

Was berechtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu behaupten, daß dies kein „Kahlschlag" sei?

2

Wie vereinbart die Bundesregierung den künftigen Wegfall der Förderung auch für Schüler berufsbildender Klassen mit der bis Mitte der 80er Jahre zu erwartenden schwierigen Lage bei der Sicherung des Ausbildungsplatzangebots?

2

In welchen berufsbildenden Schulen im einzelnen wird ein Schüler künftig im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage — abgesehen vom Auslaufen der 5. Novelle — Förderung nicht mehr erhalten?

2

Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß Ausbildungswillige bei ihrer Bildungswegentscheidung durch den Wegfall der Schülerförderung auch für berufsbildende Schulen nachhaltig beeinflußt werden, so daß viele zusätzlich einen Ausbildungsplatz im dualen System nachfragen werden bzw. Hochschulzugangsberechtigte, die hier bisher eine Alternative zum Hochschulstudium sahen, nunmehr in ein zumindest mit Darlehen gefördertes Hochschulstudium abgedrängt werden können?

2

Welche Auswirkungen hätte dies auf die langfristige Versorgung mit qualifiziert Ausgebildeten im Bereich der Sozial-, Pflege- und Heilhilfeberufe und auf das berufliche Schulwesen der Länder?

2

Hält die Bundesregierung an dem bisherigen Grundsatz der Ausbildungsförderung fest, daß für jeden, ungeachtet seiner Einkommensverhältnisse, eine berufsqualifizierende Ausbildung offenstehen so ll, und wie vereinbart sie die Streichung der Schülerförderung auch für die berufsbildenden Schulen hiermit?

3

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die drastische Einschränkung des zweiten Bildungsweges?

3

Welche Ausbildungsstätten des zweiten Bildungsweges werden künftig nicht mehr gefördert werden?

3

Wie legitimiert die Bundesregierung die Diskriminierung der berufsbildenden Einrichtungen des zweiten Bildungsweges?

3

Wie soll künftig die elternunabhängige Förderung von Schülern des zweiten Bildungsweges an berufsbildenden Einrichtungen gestaltet werden, und ist für diese ebenfalls eine Härteklausel vorgesehen?

3

Soll die Förderung von berufsbildenden Einrichtungen (z. B. Berufsoberschulen), die bisher nach § 13 BAföG gefördert wurden, künftig ebenfalls auf Darlehen umgestellt werden?

4

Hält die Bundesregierung an dem Grundsatz fest, daß ein Rechtsanspruch auf individuelle Förderung für eine Ausbildung besteht, die der Neigung, Eignung und Leistung des einzelnen entspricht, wenn ihm die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen?

4

Welches sind die „ordnungs- und gesellschaftspolitischen Aspekte", die unabhängig von der Finanzlage die Bundesregierung zum weitgehenden Wegfall der Schülerförderung veranlassen?

4

Hält die Bundesregierung eine Umstellung der Förderung auf eine „Begabtenauslese" für pädagogisch und erzieherisch verantwortlich, und sieht sie nicht, daß die Auswirkungen des Kampfes um Zehntelnoten dann verstärkt das pädagogische Klima in den Schulen nachteilig verändern würde wie für die Numerus-clausus-Fächer?

Bonn, den 10. November 1982

Engholm Kuhlwein Frau Schmidt (Nürnberg) Vogelsang Weisskirchen (Wiesloch) Wehner und Fraktion

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