Situation der Studentenausbildungsförderung (BAföG)
der Abgeordneten Engholm, Kuhlwein, Frau Schmidt (Nürnberg), Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Umstellung der Studentenförderung auf Volldarlehen hat zur Folge, daß die Auszubildenden aus mittleren und unteren Einkommensschichten künftig nach dem Hochschulstudium mit einer Darlehensschuld von durchschnittlich 40 000 DM belastet sind.
Für viele Jugendliche aus einkommensschwachen Familien wird ein Hochschulstudium künftig bei einer Kreditbelastung solchen Umfangs angesichts veränderter Einkommens- und Beschäftigungserwartungen zu risikoreich sein. Dies wird künftig viele Jugendliche und ihre Familien mit geringem Einkommen vom Studium abschrecken.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie hoch wird künftig die durchschnittliche Darlehensschuld eines vollgeförderten Studenten nach einem achtsemestrigen Studium sein, der im Wintersemester 1983/84 mit seinem Studium beginnt, und wie hoch wird künftig der jährliche Rückzahlungsbetrag bei einer solchen Darlehensbelastung sein?
Fragen13
a) Wie hoch ist der Anteil der monatlichen Rate am verfügbaren Einkommen eines etwa 25jährigen Fachhochschulabsolventen (verheiratet, ein Kind) bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst?
b) Wie lange wird künftig die durchschnittliche Darlehensschuld abzutragen sein?
Wie will die Bundesregierung vermeiden, daß durch eine solche Darlehensschuld am Anfang des Berufslebens die Kreditwürdigkeit junger Akademikerfamilien, insbesondere auch, wenn beide Teile Volldarlehen während des Studiums erhielten, bei der Familiengründung und dem Existenzaufbau gewahrt bleibt?
Wie vereinbart die Bundesregierung eine Darlehensbelastung in dieser Größenordnung mit der Tatsache, daß Hochschulabsolventen künftig auf einen sich stark verändernden Arbeitsmarkt mit voraussichtlich erheblich geringeren Einkommenserwartungen als heute stoßen werden?
Wie legitimiert es die Bundesregierung, daß Kinder einkommensschwacher Familien künftig mit einer Darlehensschuld dieser Dimension in das Berufsleben eintreten, während die Kinder aus einkommensstarken Familien die Hochschuleinrichtungen ohne jede individuelle Belastung beliebig lange in Anspruch nehmen können?
a) Wie will die Bundesregierung die bundeseinheitliche Handhabung einer solchen leistungsabhängigen Gestaltung der Rückzahlungsbedingungen sicherstellen?
b) Mit welchem Verwaltungsaufwand rechnet die Bundesregierung bei den Ländern und Hochschulen?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß die Ausbildungsförderung durch die Umstellung auf Volldarlehen ihren Charakter als soziale Ausgleichsmaßnahme weitgehend verliert, weil der Staat zukünftig die Ausbildungsfinanzierung ausdrücklich dem jungen Bürger selbst überlassen würde?
a) Bedeutet dies auch nach Auffassung der Bundesregierung die faktische Aufkündigung des „Generationenvertrages", da dann auch einkommensstärkere Eltern ihre Entlastung von der Ausbildungsfinanzierung im Unterhaltsrecht fordern würden?
b) Hat die Bundesregierung geprüft, ob die heutige Generation der Hochschulabsolventen mit ihren günstigen Berufs- und Einkommensaussichten ebenfalls zur Finanzierung beitragen kann?
Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf Volldarlehen für die mittelfristige Finanzplanung?
a) Wann beginnt für einen Studenten, der im Wintersemester 1983/84 sein Studium in einem Fach mit neunsemestriger Förderungshöchstdauer und Förderung mit vollem Bedarfsatz beginnt, die Rückzahlungspflicht?
b) Wann wird dieser Student seine Schuld ganz zurückgezahlt haben?