Vorbeugender Gesundheitsschutz bei Bedarfsgegenständen
der Abgeordneten Vogelsang, Rayer, Jaunich, Glombig, Biermann, Fiebig, Gilges, Hauck, Marschall, Schirmer, Frau Schmidt (Nürnberg), Sielaff, Stöckl und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Anzahl der verwendeten Stoffe und Stoffverbindungen im Bereich der Bedarfsgegenstände nimmt in den letzten Jahren ständig zu. Damit verbunden wird der Gesamtbereich zunehmend unübersichtlicher, und die Unsicherheit der Verbraucher über mögliche und tatsächliche Gesundheitsgefährdung im Bereich der Bedarfsgegenstände steigt.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Ist in ausreichendem Umfang erforscht, welche Stoffe und Stoffverbindungen mit vermuteter Gesundheitsgefährdung in Bedarfsgegenständen verwendet werden und welche Grenzwerte für sie in gesundheitlicher Hinsicht in Betracht kommen?
Gibt es in der Verwendung von gefährlichen oder vermutlich gesundheitsgefährdenden Stoffen im Bereich der Bedarfsgegenstände in den letzten Jahren eine steigende Tendenz?
Gibt es ein Konzept für die systematische Erforschung von wahrscheinlichen gesundheitlichen Gefahren im Bereich der Bedarfsgegenstände?
Inwieweit ist dies eingebettet in einen Rahmen „gesundheitlicher Verbraucherschutz", und wie ist die Zielrichtung, der Aufbau und der Zeitplan dieses Konzepts?
Mit welchen Maßnahmen, Hinweisen und Empfehlungen hat die Bundesregierung bisher dafür Sorge getragen, den Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Bedarfsgegenständen zu schützen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zu zusätzlichen Regelungen im Bereich der Bedarfsgegenstände?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Inhaltsstoffe auszuweiten und zu verschärfen, und welche Maßnahmen sind erforderlich, um Vergiftungsfälle im Haushalt durch Bedarfsgegenstände bei unsachgemäßem Gebrauch zu verringern?