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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Vorbeugender Gesundheitsschutz bei Bedarfsgegenständen (G-SIG: 09001618)

Erforschung der Verwendung gesundheitsgefährdender Stoffe in Bedarfsgegenständen, Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen im Bereich der Bedarfsgegenstände, Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für gefährliche Inhaltsstoffe, Maßnahmen gegen Vergiftungen im Haushalt

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

14.12.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/213424.11.82

Vorbeugender Gesundheitsschutz bei Bedarfsgegenständen

der Abgeordneten Vogelsang, Rayer, Jaunich, Glombig, Biermann, Fiebig, Gilges, Hauck, Marschall, Schirmer, Frau Schmidt (Nürnberg), Sielaff, Stöckl und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Anzahl der verwendeten Stoffe und Stoffverbindungen im Bereich der Bedarfsgegenstände nimmt in den letzten Jahren ständig zu. Damit verbunden wird der Gesamtbereich zunehmend unübersichtlicher, und die Unsicherheit der Verbraucher über mögliche und tatsächliche Gesundheitsgefährdung im Bereich der Bedarfsgegenstände steigt.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist in ausreichendem Umfang erforscht, welche Stoffe und Stoffverbindungen mit vermuteter Gesundheitsgefährdung in Bedarfsgegenständen verwendet werden und welche Grenzwerte für sie in gesundheitlicher Hinsicht in Betracht kommen?

2

Gibt es in der Verwendung von gefährlichen oder vermutlich gesundheitsgefährdenden Stoffen im Bereich der Bedarfsgegenstände in den letzten Jahren eine steigende Tendenz?

3

Gibt es ein Konzept für die systematische Erforschung von wahrscheinlichen gesundheitlichen Gefahren im Bereich der Bedarfsgegenstände?

4

Inwieweit ist dies eingebettet in einen Rahmen „gesundheitlicher Verbraucherschutz", und wie ist die Zielrichtung, der Aufbau und der Zeitplan dieses Konzepts?

5

Mit welchen Maßnahmen, Hinweisen und Empfehlungen hat die Bundesregierung bisher dafür Sorge getragen, den Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Bedarfsgegenständen zu schützen?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zu zusätzlichen Regelungen im Bereich der Bedarfsgegenstände?

7

Hält es die Bundesregierung für notwendig, die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Inhaltsstoffe auszuweiten und zu verschärfen, und welche Maßnahmen sind erforderlich, um Vergiftungsfälle im Haushalt durch Bedarfsgegenstände bei unsachgemäßem Gebrauch zu verringern?

Bonn, den 24. November 1982

Vogelsang Rayer Jaunich Glombig Biermann Fiebig Gilges Hauck Marschall Schirmer Frau Schmidt (Nürnberg) Sielaff Stöckl Wehner und Fraktion

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