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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung (G-SIG: 09001623)

Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes 1983; Grundlagen und Ergebnisse einer Vorausberechnung der Rentenfinanzen durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, der BfA und des Bundesversicherungsamtes, Entwicklung von Schwankungsreserve und Beitragssatz aufgrund dieser und alternativer Rentenvorausberechnungen; Notwendigkeit und Inhalt weiterer Konsolidierungsmaßnahmen ab 1984; strukturelle Sozialpolitik als langfristiges Sanierungskonzept; Lastenverteilung künftiger Sanierungsmaßnahmen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

08.12.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/213224.11.82

Finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Glombig, Urbaniak, Lutz, Frau Steinhauer, Dreßler, Egert, Ginnuttis, Heyenn, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Peter (Kassel), Rappe (Hildesheim), Rohde, Stockleben, Weinhofer, von der Wiesche, Ibrügger und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die anhaltend ungünstige und sich noch verschlechternde Wirtschaftslage in der Bundesrepublik Deutschland bewirkt, daß in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen niedrigerer Lohnerhöhungen und erheblicher Beitragsausfälle infolge hoher Arbeitslosigkeit die Einnahmen deutlich geringer wachsen als die Ausgaben. Somit sind für die nächsten Jahre akute Finanzierungsschwierigkeiten und unter Umständen weitere Eingriffe in das Leistungs- und Finanzierungsrecht der Rentenversicherung zu erwarten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die finanziellen Auswirkungen für die gesetzliche Rentenversicherung lediglich für das Jahr 1983 geprüft oder hat sie darüber hinaus auch mögliche mittel- und längerfristige Auswirkungen einkalkuliert, zahlenmäßig abgeschätzt und zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und das Bundesversicherungsamt eine Vorausberechnung für die Entwicklung der Rentenfinanzen bis 1986 erstellt haben, denen folgende Annahmen zugrunde liegen:

— für die Lohnsteigerung in den Jahren 1983 bis 1986 jeweils 3,5 v. H.,

— für die Veränderung der Zahl der Beschäftigten –1,8 v. H. im Jahre 1983, + 0,4 v. H. im Jahre 1984 und je + 0,5 v. H. in den Jahren 1985 und 1986?

3

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse dieser Rechnungen bekannt?

4

Hält die Bundesregierung die genannten Annahmen für realistisch? Wenn nein, welche andere Annahmen hat die Bundesregierung beim Haushaltsbegleitgesetz 1983 zugrunde gelegt?

5

Wie wird sich die Schwankungsreserve, ausgedrückt in Milliarden DM und in Monatsausgaben, für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zusammengerechnet entwickeln, wenn man die in Frage 2 erwähnten Annahmen und die Rechtslage, die sich aus dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 ergeben würde, zugrunde legt?

6

Welche Höhe müßte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1986 haben, damit unter den in Frage 5 genannten Annahmen in keinem dieser Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Mindestschwankungsreserve unterschritten wird?

7

Ist die Bundesregierung in der Lage, falls ihr die in Frage 2 genannten Annahmen über die Lohnentwicklung und die Veränderung der Zahl der Beschäftigten unrealistisch erscheinen, realistischere Annahmen zu nennen und auf dieser Grundlage eine Rentenvorausrechnung bis 1986 zu erstellen?

Zu welchen Ergebnissen führen gegebenenfalls diese Rechnungen bezüglich der Schwankungsreserve entsprechend der Frage 5 und des Beitragssatzes entsprechend der Frage 6?

8

Wie wird sich die Schwankungsreserve, ausgedrückt in Milliarden DM und in Monatsausgaben, für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zusammengerechnet, in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1997 entwickeln, wenn man den Rechtsstand des Entwurfes des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 zugrunde legt und im übrigen

— für die Lohnsteigerung des Jahres 1983 3,5 v. H. und für die Lohnsteigerungen der Jahre 1984 bis 1997 alternativ 3,5 v. H., 4,5 v. H. und 5,5 v. H. annimmt und

— für die Zahl der Beschäftigten für das Jahr 1983 mit einer Verminderung um 1,8 v. H. rechnet sowie für die Folgejahre bis 1997 alternativ die im Rentenanpassungsbericht 1982 der Bundesregierung enthaltene niedrigere, mittlere und höhere Beschäftigungsvariante – jeweils aktualisiert entsprechend der für 1983 angenommenen Arbeitsmarktentwicklung – zugrunde legt?

9

Welche Höhe müßte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1997 haben, damit unter den in Frage 8 genannten Annahmen in keinem dieser Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Schwankungsreserve unterschritten wird?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die voraussehbare finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung bereits im kommenden Jahr gesetzgeberische Eingriffe unabweisbar notwendig machen wird, daß diese Maßnahmen spätestens ab 1. Januar 1984 finanzwirksam werden müssen, um eine Zahlungsunfähigkeit schon im Jahre 1984 zu vermeiden, und daß – unter Zugrundelegung der in Frage 5 genannten Voraussetzungen – mutmaßlich ein Konsolidierungsvolumen in der Größenordnung von jährlich 6 bis 7 Milliarden DM erforderlich sein wird?

11

Ist die vom Bundesarbeitsminister Dr. Blüm am 11. November 1982 geäußerte Absichtserklärung nicht nur „Reparaturarbeiten", sondern „strukturelle Sozialpolitik" betreiben zu wollen, so zu verstehen, daß es im Interesse der Verläßlichkeit und Stetigkeit der Rentenpolitik geboten ist, auf die Situation der Rentenfinanzen mit einem umfassenden, grundsätzlich und langfristig angelegten Sanierungskonzept zu antworten anstatt mit einer Kette kurzfristig konzipierter Sanierungsschritte?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bevorstehenden mittel- und längerfristigen finanziellen Probleme der Rentenversicherung

— vorwiegend zu Lasten der Rentner (z. B. durch Verminderung des Rentenanstiegs),

— vorwiegend zu Lasten der Beitragszahler,

— vorwiegend durch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Staates oder

— entsprechend dem Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit durch anteilige Lastenverteilung auf Rentner, Beitragszahler und Staat

gelöst werden sollten?

13

Ist die Bundesregierung bereit, vor der beabsichtigten vorgezogenen Bundestagswahl darüber Auskunft zu geben, welche Maßnahmen zur Konsolidierung der Rentenversicherung sie nach der Wahl ergreifen würde, falls sie durch das Wählervotum bestätigt werden sollte?

Bonn, den 24. November 1982

Glombig Urbaniak Lutz Frau Steinhauer Dreßler Egert Ginnuttis Heyenn Kirschner Frau Dr. Lepsius Peter (Kassel) Rappe (Hildesheim) Rohde Stockleben Weinhofer von der Wiesche Ibrügger Wehner und Fraktion

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