Naturschutz hier: Errichtung eines Nationalparks „Lüneburger Heide"
der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Ey, Dr. Köhler (Wolfsburg), Sauer (Salzgitter), Dr. Gruhl und Genossen
Vorbemerkung
Die bisher geübte Praxis des Naturschutzes in der Lüneburger Heide konnte tiefgreifende Veränderungen der Landschaft nicht verhindern, obwohl noch 14,2 v. H. des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide reine Heideflächen sind.
Eine aus dem Reichsnaturschutzgesetz resultierende und heute noch angewandte Polizeiverordnung aus dem Jahre 1921 reicht nicht mehr aus, um die Lüneburger Heide als eines der drei letzten großen Zwergstrauch-Heidegebiete Europas vor der Zerstörung zu bewahren.
In einer Untersuchung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, die für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurde, wird daher gefordert, die Lüneburger Heide in Anlehnung an die für Nationalparks geltenden internationalen Merkmale, zum Nationalpark zu erklären. Dieser soll nur noch den Besitz der Staatsforsten und den Besitz des Vereins Naturschutzpark umfassen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen2
Wie wird das Untersuchungsergebnis und die Forderung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz hinsichtlich der Möglichkeit einer politischen Verwirklichung beurteilt, und mit welchen Zeiträumen muß ggf. bis zur Realisierung des Vorschlags gerechnet werden?
Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, das bisherige allgemeine Veränderungsverbot, das eine gewerbliche Nutzung des geschützten Gebiets nicht ausschloß, einzuschränken, oder soll diese Aufgabe weiterhin der privaten Initiative des Vereins Naturschutzpark überlassen bleiben?