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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Überprüfung der Raumordnungspolitik (G-SIG: 00000288)

Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Gutachten "Wirtschaftlicher und sozialer Wandel in der Bundesrepublik Deutschland"; Fortentwicklung des Bundesraumordnungsprogramms insbesondere in strukturschwachen Gebieten im Rahmen des langfristigen Investitionsprogramms des Bundes; Pflege der Erholungsgebiete; Änderungen des Raumordnungsgesetzes

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

12.04.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/20418.03.77

Überprüfung der Raumordnungspolitik

der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Dr. Möller, Frau Pack, Hösl, Dr. Jobst, Kiechle, Prangenberg, Dr. van Aerssen, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das von der Bundesregierung 1971 in Auftrag gegebene und kürzlich vorgelegte Gutachten „Wirtschaftlicher und Sozialer Wandel in der Bundesrepublik Deutschland" enthält eine äußerst kritische Analyse der Raumordnungspolitik der Bundesregierung. Das Gutachten stellt im Ergebnis das völlig Scheitern der bisherigen raumordnerischen Bemühungen fest und fordert sowohl inhaltlich wie konzeptionell die Neuorientierung der Raumordnungspolitik. Hinsichtlich des Bundesraumordnungsprogramms kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, daß damit weder der Auftrag des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1969 noch der gesetzliche Auftrag des § 4 des Raumordnungsgesetzes erfüllt sei. Es wird vorgeschlagen, das Raumordnungsprogramm in ein Entwicklungsprogramm des Bundes fortzuentwickeln.

Das Gutachten ist für die künftige Raumordnungspolitik von grundsätzlicher Bedeutung und kann auf die weitere Gestaltung der Raumordnungspolitik nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Gutachten getroffene Analyse ihrer bisherigen Raumordnungspolitik?

2

Sieht sich die Bundesregierung durch das Gutachten veranlaßt, ihre bisherige Raumordnungspolitik grundsätzlich zu überprüfen?

3

Welche weiteren Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Gutachten ziehen, um die festgestellten inhaltlichen und konzeptionellen Mängel ihrer bisherigen Raumordnungspolitik zu beseitigen?

4

Teilt die Bundesregierung die von der Mehrheit der Gutachter vertretene Auffassung, die Raumordnungspolitik zwischen den einzelnen Ressorts besser aufeinander abzustimmen?

5

Bis wann ist die Bundesregierung bereit, das Bundesraumordnungsprogramm fortzuschreiben, und welche Möglichkeiten sieht sie, das Raumordnungsprogramm dabei in ein Entwicklungsprogramm des Bundes fortzuentwickeln?

6

Wodurch glaubt die Bundesregierung, bei ihrem langfristigen Investitionsprogramm die tragenden Ziele des Bundesraumordnungsprogramms berücksichtigt zu haben, insbesondere für Gebiete mit Schwächen in der Erwerbs- und Infrastruktur?

7

Sieht sich die Bundesregierung durch das Gutachten veranlaßt, die derzeitigen Gebietsabgrenzungen des Bundesraumordnungsprogramms unter funktionalräumlichen Gesichtspunkten zu überprüfen und neu festzulegen?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ein einheitliches gebietliches Gliederungssystem für alle raumwirksamen Planungen und Entscheidungen zu schaffen?

9

Was wird die Bundesregierung unternehmen, daß künftig die „Verschwendung von Fördermitteln durch nicht abgestimmte Gebietskulissen" und durch „gegenläufige Förderung durch Verschiedene Ressorts" verhindert wird (Kapitel VI, Ziffer 43)?

10

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Gutachter, daß bei dem „aktuellen volkswirtschaftlichen Entwicklungsstand der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft die Nebenfunktion der Landwirtschaft, nämlich die Erhaltung und Sicherung der Kulturlandschaft sowie die Pflege der Erholungsgebiete, immer bedeutsamer wird und in vielen Regionen vermutlich schon wichtiger ist als die Produktion von Nahrungsmitteln" (Kapitel VI, Ziffer 101)?

11

Welche europapolitischen Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Raumordnung stärker als bisher auf der EG-Ebene zu koordinieren?

12

Welche Änderungen des Raumordnungsgesetzes hält die Bundesregierung ggf. für notwendig, um die in dem Gutachten festgestellten Schwachstellen der bisherigen Raumordnungspolitik zu beseitigen und die Ziele und Grundsätze der Raumordnungspolitik zu präzisieren?

Bonn, den 18. März 1977

Dr. Schneider Dr. Jahn (Münster) Dr. Möller Frau Pack Hösl Dr. Jobst Kiechle Prangenberg Dr. van Aerssen

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