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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Hochschulzugangsverfahren (G-SIG: 00000290)

Problematik des Losverfahren bei der Auswahl der Hochschulbewerber sowie Haltung der Bundesregierung in der Lenkungsgruppe der Arbeitsgruppe "Hochschulzugang" der Kultusministerkonferenz gegenüber dem Losverfahren und gegenüber der Einbeziehung der berufspraktischen Tätigkeiten und strukturierten Interviews in das Auswahlverfahren

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

07.04.1977

Aktualisiert

26.07.2022

BT08/20721.03.1977

Hochschulzugangsverfahren

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/207 21.03.77 Sachgebiet 22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Dr. Hornhues, Rühe, Dr. Müller, Dr. Klein (Göttingen), Frau Dr. Wilms, Daweke und der Fraktion der CDU/CSU Hochschulzugangsverfahren Wir fragen die Bundesregierung: 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, daß das Losverfahren kein geeignetes Verfahren für die Auswahl der Bewerber beim Hochschulzugang ist, auch nicht für eine Übergangszeit und auch nicht in der Form eines leistungsgesteuerten Losverfahrens? 2. Wird sich die Bundesregierung in der Lenkungsgruppe der Arbeitsgruppe „Hochschulzugang" der Kultusministerkonferenz gegen das Losverfahren und auch gegen ein leistungsgesteuertes Losverfahren aussprechen? 3. Welches ist die Haltung der Bundesregierung zu der Frage, neben Abitur und Tests noch berufspraktische Tätigkeiten und strukturierte Interviews in das besondere Auswahlverfahren einzubeziehen? Bonn, den 21. März 1977 Pfeifer Dr. Gölter Dr. Hornhues Rühe Dr. Müller Dr. Klein (Göttingen) Frau Dr. Wilms Daweke Kohl, Zimmermann und Fraktion Begründung umseitig Drucksache 81207 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode Begründung Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Numerus-clausus- Urteil vom 8. Februar 1977 davon aus, daß die „Nachteile von Auswahlentscheidungen nach dem Los, bei dem Lebenschancen und besondere Berufspositionen vom Zufall abhängen, auf der Hand" liegen. Die Meinungsbildung in der Westdeutschen Rektorenkonferenz geht eindeutig dahin, ein Hochschulzugangsverfahren, das neben Abiturleistungen Testergebnisse bewertet, einem leistungsgesteuerten Losverfahren vorzuziehen. Dennoch haben einzelne Länder ihre Absicht zu erkennen gegeben, das leistungsgesteuerte Losverfahren wenigstens für eine Übergangszeit beim Hochschulzugang im Rahmen des besonderen Auswahlverfahrens anzuwenden. Gegen diese Absicht wendet sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit aller Entschiedenheit. Die Einführung eines Losverfahrens wäre eine bildungspolitische Kapitulation, da kein Bewerber im besonderen Auswahlverfahren mehr die Möglichkeit hätte, durch eigenes Zutun seine Chance auf Zulassung zum Studium zu verbessern. In keinem Bereich hat man bisher über die Bildungs- und Berufschancen das Losglück entscheiden lassen, sondern sich überall um sachgerechte Entscheidungskriterien bemüht. Darüber hinaus würde auch ein leistungsgesteuertes Losverfahren einen verstärkten Kampf um Zehntelnoten in den Schulen auslösen, da nicht nur bei Spitzenabiturienten, sondern bei allen Abiturienten die Zehntelnote zur Verbesserung der Loschancen eine Rolle spielen würde. Aus diesen Gründen erwartet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung, daß sie sich klar und entschieden gegen das Losverfahren einschließlich des leistungsgesteuerten Losverfahrens ausspricht und entsprechend in der Lenkungsgruppe der KMK-Arbeitsgruppe „Hochschulzugang" votiert. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die zur Zeit unternommenen Bemühungen um gerechtere Hochschulzugangs - kriterien, die nicht vom Los abhängen, eine Chance auf Erfolg haben.]

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