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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Agrarbericht 1977 (G-SIG: 00000585)

Neuerstellung wesentlicher Teile des Agrarberichts aufgrund fehlerhafter Zahlenangaben, Vergleichbarkeit der Steuerangaben von buchführungspflichtigen und nicht-buchführungspflichtigen Betrieben, Zugrundelegung vollständig korrigierter oder neu ermittelter Daten bei den Beratungen der gegenwärtig tagenden Steuerkommission

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

21.07.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/71805.07.77

Agrarbericht 1977

der Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup, Bayha, Dr. Ritz, Kiechle, Susset, Schröder (Wilhelminenhof), Sauter (Epfendorf), Schmitz (Baesweiler), Dr. Kunz (Weiden), Horstmeier, Dr. von Geldern, Klinker, Dr. Biedenkopf, Kroll-Schlüter, Dr. Friedmann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Agrarbericht 1977 der Bundesregierung enthält eine Reihe falscher und z. T. irreführender Daten, die die Grundlage für eine unsachgemäße und polemische Auseinandersetzung über die Einkommens-, Steuer- und Sozialsituation in der Landwirtschaft bilden. Die von der Bundesregierung am 22. März 1977 nachgelieferte kommentar- und zusammenhanglose Korrektur einiger Zahlen konnte keine Klarheit schaffen. So ist noch in jüngster Zeit in mehreren Veröffentlichungen auf Grund der falschen Angaben des Agrarberichts ein der Landwirtschaft abträgliches Bild dargestellt worden.

Angesichts dieser Unsicherheit und hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Agrarberichts fragen wir daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist sichergestellt, daß die gegenwärtig tagende Steuerkommission ihren Beratungen vollständig korrigierte oder neu ermittelte Daten, soweit sie den Einkommens-, Steuer- und Abgabenbereich betreffen, zugrundelegt?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine sachgerechte Benutzung des Materialbandes des Agrarberichts 1977 und speziell der Buchführungsergebnisse wegen fehlender Korrekturen nicht möglich ist, und hält sie nicht aus diesem Grunde die Neuerstellung wesentlicher Teile des Agrarberichts für unabdingbar?

3

Wie und unter Zugrundelegung welcher Fakten kamen die Zahlen in der Ziffer 59 auf den Seiten 284 bis 321 des Materialbandes zustande?

4

Warum ist auf den Seiten 284 bis 321 des Materialbandes die Kennzahl 59 „Pers. Steuern, soziale Beiträge" im Gegensatz zu einer detaillierteren Darstellung früherer Jahre in „Einkommensteuer, sonstige pers. Steuern, Vermögensabgabe, Kranken- und Rentenversicherung, Alterskasse, Lebensversicherung, Altenteil" zusammengefaßt worden; ist der Aussagegehalt in der jetzigen Form nicht irreführend, und wie sehen die richtigen Zahlen in detaillierter Darstellungsweise aus?

5

Welcher Anteil der Betriebe des Testbetriebsnetzes ist nach dem Steuer- und Abgabenrecht buchführungspflichtig, und ist die Repräsentanz der Zahlen des Testbetriebsnetzes für den Steuerbereich gewährleistet, wenn die durchschnittliche Größe der Testbetriebe nicht derjenigen aller Betriebe des Bundesgebietes entspricht?

6

Ist die Vergleichbarkeit der Steuerangaben von buchführungs- und nicht-buchführungspflichtigen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben im Agrarbericht gewährleistet unter Berücksichtigung der Tatsache, daß auf dem „Zusatzbogen zum EWG-Betriebsbogen (obligatorischer Teil)" die Betriebe zwar gleichlautend nach Steuern und Abgaben befragt werden, aber nur den buchführungspflichtigen Betrieben von den Buchstellen die ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt werden kann?

7

Wie kann sichergestellt werden, daß die von den Buchführungsstellen außerhalb der Buchführung erfragten persönlichen Steuerleistungen der Landwirte auch den tatsächlich gezahlten und auf dir Einkunftsart „Land- und Forstwirtschaft" entfallende Steuern entsprechen?

8

Hält die Bundesregierung es unter dem Gesichtspunkt der zwangsläufigen Undifferenzierbarkeit der gesamten Steuerproblematik im Agrarbericht für vertretbar, daß die Fragen zum Steuerbereich im „Zusatzbogen ..." auch weiterhin gestellt werden, oder ist es nicht wegen der Gefahr der Mißdeutung und der methodisch falschen Auswertung sinnvoll, auf diesen Teil des Fragebogens zu verzichten?

9

Ist es üblich und rechtlich und sonstwie vertretbar, daß die Steuerleistungen der Landwirtschaft mit unzulänglichem Zahlenmaterial in einem offiziellen Bericht der Regierung offengelegt werden, und bei welchen anderen Berufsständen geschieht dies in ähnlicher Form?

10

Ist sichergestellt, daß die Beiträge der Land- und Forstwirtschaft zu den jeweiligen Berufsgenossenschaften von den verschiedenen Buchführungsstellen im gesamten Bundesgebiet in den letzten fünf Jahren immer nach einheitlichen Kriterien erfaßt und ausgewiesen wurden?

Bonn, den 5. Juli 1977

Dr. Meyer zu Bentrup Bayha Dr. Ritz Kiechle Susset Schröder (Wilhelminenhof) Sauter (Epfendorf) Schmitz (Baesweiler) Dr. Kunz (Weiden) Horstmeier Dr. von Geldern Klinker Dr. Biedenkopf Kroll-Schlüter Dr. Friedmann Daweke Frau Fischer Dr. Früh Gerstein Dr. Hennig Frau Hürland Dr. Jahn (Münster) Krey Frau Dr. Riede (Oeffingen) Weiskirch (Olpe) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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