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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Schwerbehindertengesetz (G-SIG: 00000500)

Anzahl unbesetzter Pflichtplätze für Schwerbeschädigte sowie Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen und Einsatz der Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Beschaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte; Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Jugendliche; Nichteinbeziehen der Ausbildungsplätze für Nichtbehinderte bei der Berechnung der Zahlen der Schwerbehindertenpflichtplätze; Wegfall der Ausgleichsabgabe für alle Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

13.06.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8 /47725.05.77

Schwerbehindertengesetz

der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Lampersbach, Dreyer, Schmidhuber, Sick, Feinendegen, Dr. Hüsch, Dr. Bötsch, Krey, Neuhaus, Haberl, Dr. von Geldern, Frau Pieser, Frau Hoffmann (Hoya), Gerstein, Daweke, Dr. Pinger, Helmrich, Tillmann, Würzbach, Biehle, Franke, Dr. George und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bis zum 31. März 1976 mußten die Arbeitgeber erstmals nach dem neuen Schwerbehindertengesetz für das Jahr 1975 die Zahl ihrer Pflichtplätze und das Ausmaß der Besetzung mit Schwerbehinderten nachweisen. Die entsprechende Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit und die Auswertung des gemäß § 10 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes durchgeführten Anzeigeverfahrens für das Jahr 1975 hat ergeben, daß 364 300 unbesetzte Pflichtplätze vorhanden sind. Andererseits gibt es — nach den Arbeitsmarktzahlen Frühjahr 1977 — über 40 000 schwerbehinderte Arbeitslose; die Zahl ist im Verhältnis zu 1976 um 12,9 v. H. angewachsen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie erklärt die Bundesregierung die hohe Zahl unbesetzter Pflichtplätze?

Setzen Bundes- und Landesregierungen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe effizient genug ein, um den Schwerbeschädigten die offenen Arbeitsplätze zu verschaffen?

2

Wie erklärt die Bundesregierung die hohe und wachsende Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser?

Setzen Bundes- und Landesregierungen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe und die Mittel aus entsprechenden Sonderprogrammen effizient genug ein, um Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um für die wachsende Zahl schwerbehinderter Jugendlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitzustellen bzw. zu schaffen?

4

Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesinitiative vorzulegen, durch die die entsprechenden Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes dahin gehend geändert werden, daß Ausbildungsplätze für Nichtbehinderte nicht mehr bei der Berechnung der Zahlen der Schwerbehindertenpflichtplätze erfaßt werden, damit Auszubildende nicht deshalb ihre Ausbildungschance verlieren, weil ein Berechnungsgrenzfall vorliegt?

5

Ist die Bundesregierung bereit, von der Möglichkeit des § 8 Abs. 6 des Schwerbehindertengesetzes Gebrauch zu machen und die Ausgleichsabgabe wie früher für alle Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten zu erlassen?

Bonn, den 25. Mai 1977

Hauser (Krefeld) Dr. Zeitel Lampersbach Dreyer Schmidhuber Sick Feinendegen Dr. Hüsch Dr. Bötsch Krey Neuhaus Haberl Dr. von Geldern Frau Pieser Frau Hoffmann (Hoya) Gerstein Daweke Dr. Pinger Helmrich Tillmann Würzbach Biehle Franke Dr. George Carstens (Emstek) Pohlmann Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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