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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Durchsetzung der Berlin-Klausel im Kapitalhilfeabkommen mit Entwicklungsländern (G-SIG: 00000572)

Entwicklungshilfeleistungen der Berliner Industrie aufgrund von Kapitalhilfeabkommen mit Berlin-Klausel, Ausdehnung der Berlin-Klausel auf Leistungen des Gewerbes, des Handwerks und der Dienstleistungsberufe

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

25.07.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/69528.06.77

Durchsetzung der Berlin-Klausel im Kapitalhilfeabkommen mit Entwicklungsländern

der Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Dr. Hoffacker, Werner, Dr. Köhler (Wolfsburg), Höffkes, Josten, Frau Pieser, Klein (München), Frau Fischer, Luster, Amrehn, Dr. Mertes (Gerolstein), Frau Berger (Berlin), Dr. Gradl, Dr. Pfennig, Dr. Kunz (Weiden), Kittelmann, Wohlrabe, Picard, Frau Dr. Wilms, Hauser (Krefeld), Petersen, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In einer Anzahl von Kapitalhilfeabkommen mit Entwicklungsländern ist eine Klausel enthalten, die den Wunsch der Bundesregierung ausdrückt, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeugnisse der Industrie des Lande Berlin bevorzugt berücksichtigt werden sollen.

Die Kleine Anfrage sucht nach Klarheit, in welchem Umfange solche Klauseln wirksam geworden sind und künftig wirksam werden können. Es wird deshalb Auskunft erbeten, in welcher Weise sich die Bundesregierung darüber informiert, ob die Kapitalhilfenehmer den Vorstellungen der Abkommen, insbesondere der Berlin-Klausel entsprechen. Dabei soll auch geklärt werden, daß es sich nur um solche Lieferungen handeln darf, die im Land Berlin erzeugt werden. Es erscheint darüber hinaus wünschenswert, nicht nur industrielle Lieferungen, sondern auch die Leistungen des Gewerbes, des Handwerkes und der Dienstleistungsberufe in die Berlin-Klausel einzubeziehen.

Deshalb richten wir folgende Fragen an die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Kapitalhilfe-Abkommen mit Entwicklungsländern, die seit dem 1. Januar 1972 abgeschlossen wurden, enthalten eine Berlin-Klausel mit dem Inhalt, daß bei den sich aus den Darlehensgewährungen ergebenden Lieferungen die Erzeugnisse der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berücksichtigt werden sollen?

2

In welchen Abkommen ist eine solche Klausel nicht enthalten? (z. B. Abkommen mit Jugoslawien) — aus welchen Gründen nicht?

3

Wie groß ist der Umfang der Kapitalhilfeleistungen, die seit dem 1. Januar 1972 vertragsgemäß erbracht wurden und mit einer Berlin-Klausel versehen sind?

4

Wie hoch sind die Leistungen der Berliner Industrie im Rahmen der so gewährten Entwicklungshilfe?

5

In welcher Weise werden diese Leistungen der Industrie des Landes Berlin registriert bzw. ermittelt? Ist jeweils sichergestellt, daß es sich dabei um industrielle Erzeugnisse mit dem Ursprung Berlin und nicht nur um Lieferungen per Adresse Berlin handelt?

6

Falls geeignete Feststellungen und Verfahren dazu nicht bestehen: welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Umfang der aus Berlin stammenden Leistungen als Auswirkung der Kapitalhilfeabkommen festzustellen, ohne daß zugleich für die Industrieunternehmen ein unverhältnismäßiger Aufwand für Bericht oder Statistik ausgelöst würde?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den in dem Kapitalhilfeabkommen geäußerten Wunsch nach bevorzugter Berücksichtigung von Leistungen der Industrie des Landes Berlin wirksamer durchzusetzen? Insbesondere: welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine verstärkte Einbeziehung der Leistungen aus West-Berlin im Rahmen der Entwicklungshilfe herbeizuführen, ohne das Prinzip der Lieferungsgebundenheit deutscher Kapitalhilfe grundsätzlich zu verletzen?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei den Partnern von Kapitalhilfeabkommen die Bevorzugung von Lieferungen aus dem Lande Berlin auch nach Abschluß der Vereinbarungen sicherzustellen und dem in den Abkommen ausgedrückten Wunsch Nachdruck zu verleihen?

9

Ist die Bundesregierung bereit, die Berlin-Klausel in den Kapitalhilfeabkommen nicht nur auf Erzeugnisse der Industrie des Landes Berlin zu erstrecken, sondern auch auf Lieferungen und Leistungen des Gewerbes, des Handwerks und der Dienstleistungsberufe namentlich mittelständischer Größenordnungen zu erstrecken?

Bonn, den 28. Juni 1977

Dr. Hüsch Dr. Todenhöfer Dr. Hoffacker Werner Dr. Köhler (Wolfsburg) Höffkes Josten Frau Pieser Klein (München) Frau Fischer Luster Amrehn Dr. Mertes (Gerolstein) Frau Berger (Berlin) Dr. Gradl Dr. Pfennig Dr. Kunz (Weiden) Kittelmann Wohlrabe Picard Frau Dr. Wilms Hauser (Krefeld) Petersen von der Heydt Freiherr von Massenbach Dr. Sprung Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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