Agrarstrukturpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Ritz, Kiechle, Dr. Dollinger, Susset, Schröder (Wilhelminenhof), Bayha, Dr. Jenninger, Röhner, Schmitz (Baesweiler), Klinker, Dr. von Geldern, Dr. Meyer zu Bentrup, Schartz (Trier), Sauter (Epfendorf), Frau Dr. Riede (Oeffingen), Rainer, Dr. Kunz (Weiden), Ey, Dr. Früh, Horstmeier, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der nun schon seit Jahren anhaltenden Arbeitslosigkeit und geringem wirtschaftlichem Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland verschärfen sich auch zunehmend die agrarstrukturellen Probleme. Der Agrarstrukturwandel ist nahezu zum Erliegen gekommen. Es fehlt an dringend notwendigen Beschäftigungsalternativen im außerlandwirtschaftlichen Bereich. Die Bundesregierung fördert mit ihrer Investitionshilfepolitik nur einen kleinen Kreis landwirtschaftlicher Betriebe. Alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe sind von einer echten einzelbetrieblichen Förderung ausgeschlossen. Für sie ist die Lage besonders schwierig, weil sie weder außerlandwirtschaftliche Beschäftigungsalternativen haben noch in den Stand gesetzt werden, ihre landwirtschaftlichen Arbeitsplätze längerfristig zu sichern. Eine Änderung der staatlichen Investitionsförderungspolitik ist daher seit längerer Zeit geboten.
Außerdem ist festzustellen, daß das Gutachten der Kommission über wirtschaftlichen und sozialen Wandel vom 10. Januar 1977 (Drucksache 8/51) ein negatives Urteil über die Agrarstrukturpolitik der Bundesregierung enthält. Nach den Feststellungen der Kommission
- steht die landwirtschaftliche Förderpolitik im Widerspruch zum Raumordnungsgesetz des Bundes, das für alle Teilräume gleichwertige Lebensbedingungen fordert,
- besteht die Gefahr der entgegengesetzten Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, da unterschiedliche Maßstäbe der Investitionsförderung angewandt werden,
- ist die Agrarstrukturpolitik zu wenig an mittel- und langfristigen Zielvorstellungen und nach sachlichen und räumlichen Schwerpunkten ausgerichtet,
- hat die Agrarpolitik der Bundesregierung in den Gebieten, in denen eine rationelle Landwirtschaft in Zukunft unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist, den Charakter eines kurzfristigen Krisen-Managements. Sie berücksichtigt zu wenig die Bedeutung, die diese Flächen künftig für die Erholung der Bevölkerung, für den ökologischen Ausgleich und für andere Zwecke haben werden.
Angesichts dieser Ergebnisse der Kommission für sozialen und wirtschaftlichen Wandel und hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Agrarstrukturpolitik vor allem im Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsförderung fragen wir daher die Bundesregierung:
I.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß ihre Agrarstrukturpolitik weiterhin im Widerspruch zu den Zielen des Raumordnungsgesetzes steht?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch ihr einzelbetriebliches Förderungsprogramm Investitionen überwiegend in solchen landwirtschaftlichen Betrieben staatlich gefördert werden, die ohnehin über ein relativ hohes Einkommen verfügen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch ihr einzelbetriebliches Förderungsprogramm mit dem Kriterium der Förderschwelle landwirtschaftliche Betriebe durch Ausschluß von der vollen Investitionsförderung benachteiligt worden sind, die ihre Leistungsfähigkeit für die Vergangenheit durch eine positive Betriebsentwicklung nachweisen können?
Ist die Bundesregierung bereit anzugeben, wie hoch die absolute und relative Zahl der mit Investitionshilfen geförderten landwirtschaftlichen Betriebe ist, die trotz Anwendung der „Förderschwelle" eine negative finanzielle Betriebsentwicklung (z. B. Eigenkapitalbildung) aufweisen?
Hält die Bundesregierung es für ökonomisch sinnvoll und sozial vertretbar, daß landwirtschaftliche Betriebe, die die nach außerlandwirtschaftlichen Kriterien bestimmte „Förderschwelle" erreichen, ansonsten aber eine negative Betriebsentwicklung aufweisen, mit staatlichen Investitionshilfen gefördert werden, während landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der Förderschwelle mit einer durch Tüchtigkeit, Fleiß und Sparsamkeit der Bauernfamilie hervorgerufenen positiven Betriebsentwicklung von der vollen Investitionsförderung ausgeschlossen werden?
Kann die Bundesregierung angeben, in welchen Bereichen mit Ausnahme der Landwirtschaft die staatliche Investitionsförderung von einem bestimmten Mindesteinkommen (Förderschwelle) abhängig gemacht wird?
Hält die Bundesregierung ihr Konzept der einzelbetrieblichen Förderung (Förderschwelle) angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage in der Bundesrepublik Deutschland mit anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und der sich daraus ergebenden verringerten Zahl der Beschäftigungsalternativen für Landwirte für geeignet, notwendige Arbeitsplätze in der Landwirtschaft — besonders in den strukturschwachen Gebieten — zu erhalten? Und warum hat die Bundesregierung kein Konzept der einzelbetrieblichen Förderung vorgelegt, das wechselnden Wirtschaftsentwicklungen gerecht wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Konzept der einzelbetrieblichen Förderung z. B. im Zusammenhang mit der Gewährung von Landabgaberenten zu erheblichen Störungen des sozialen Friedens in den Dörfern führt, weil die Empfänger von Landabgaberente diese nur dann erhalten können, wenn sie ihr Land an ohnehin schon große landwirtschaftliche Betriebe abgeben, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Warum macht die Bundesregierung auch die Förderung im landwirtschaftlichen Wohnungsbau mit Hilfe zinsverbilligter Darlehen von einem bestimmten Mindesteinkommen (Förderschwelle) abhängig, und wird die Förderung im sozialen Wohnungsbau gleichfalls von einem Mindesteinkommen abhängig gemacht?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den bisherigen, vielen und unübersichtlichen Einzelmaßnahmen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms noch eine weitere Variante in Form einer zusätzlichen Nebenerwerbsförderung mit Bundesmitteln in Höhe von „ganzen" 7 Mio DM hinzuzufügen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorhaben angesichts der längst überfälligen Änderung der Gesamtkonzeption der einzelbetrieblichen Förderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für notwendig?
Ist die Bundesregierung mit der Fraktion der CDU/CSU der Auffassung, daß die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe wegen der politisch falschen Weichenstellung und der von Wissenschaft, Verwaltung und landwirtschaftlicher Praxis gerügten Mängel — vor allem aus der Anwendung der Förderschwelle — dringend von Grund auf geändert werden muß?
Ist die Bundesregierung bereit, das Konzept der einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe dahin gehend zu ändern, daß zukünftig Investitionshilfen nicht mehr primär von einem rechnerisch ermittelten Arbeitseinkommen (Förderschwelle), das sich nach der Höhe des außerlandwirtschaftlichen Durchschnittseinkommens richtet, abhängig gemacht werden?
Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe nach den von CDU und CSU bereits 1975 vorgelegten Grundsätzen dahin gehend umzustellen, daß
a) die bisherigen Leistungen der zu fördernden Landwirte (Eigenkapitalbildung) verstärkt berücksichtigt werden,
b) die Wirtschaftlichkeit der zu fördernden Investitionen (Tragbarkeit des Kapitaldienstes, Einkommenszuwachs in Abhängigkeit von gewährten Förderungsmitteln) wesentlicher Maßstab wird,
c) das Verfahren – vor allem bei kleineren Investitionen und bestimmten Investitionsbereichen wesentlich vereinfacht wird,
d) unter dem Gesichtspunkt einer wesentlichen Vereinfachung, der sachgerechteren Anwendung und unter Vermeidung des willkürlichen Ausschlusses kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe ein allgemeines Agrarkreditprogramm mit einem zinsverbilligten Kredit für Investitionen geringeren Umfangs eingeführt wird?
Wann, zu welchen Bedingungen und für welche Maßnahmenbereiche ist die Bundesregierung bereit, ein allgemeines Agrarkreditprogramm mit einem zinsverbilligten Kredit im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" einzuführen?
Ist die Bundesregierung bereit, auf EG-Ebene einen politischen Vorstoß zur Änderung der von ihr selbst maßgeblich beeinflußten und von ihr mitbeschlossenen EG-Agrarstrukturrichtlinien zur Verbesserung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zu unternehmen, und welche Chancen räumt die Bundesregierung einem solchen Vorgehen ein?