BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf die in der Anwendungspraxis aufgetretenen Probleme (G-SIG: 00001261)

Erlaß von Rechtsverordnungen über Ausnahmebereiche des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Ausnahmeregelung für jugendliche Polizeivollzugsbeamte, Möglichkeit der Änderung verschiedener §§ Jugendarbeitsschutzgesetz

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

03.03.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/151916.02.78

Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf die in der Anwendungspraxis aufgetretenen Probleme

der Abgeordneten Pfeifer, Dr. George, Schedl, Franke, Frau Dr. Wilms, Rühe, Tillmann, Frau Benedix, Daweke, Neuhaus, Frau Berger (Berlin), Dr. Rose, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Stavenhagen, Pohlmann, Kroll-Schlüter, Höpfinger, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Laufs, Regenspurger, Biehle, Dr. Möller, Dr. Stark (Nürtingen), Würzbach, Dr. Jenninger, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit einiger Zeit, und zunehmend in den nächsten Jahren, besteht das Erfordernis, die geburtenstarken Schulentlaßjahrgänge in das Berufsleben zu integrieren.

In weit höherem Umfang als bisher müssen daher Ausbildungs- und Arbeitsplätze — über nahezu ein Jahrzehnt hinweg — zur Verfügung stehen.

Die tatsächliche Situation am Arbeitsmarkt ist jedoch seit Jahren gekennzeichnet durch einen Sockel von durchschnittlich nahezu einer Million Arbeitslosen und durch eine Stagnation in der Gesamtzahl der vorhandenen Arbeitsplätze.

Im Jahr 1977 sind im Bereich der privaten Wirtschaft erfolgreiche Anstrengungen unternommen worden, um die Ausbildungskapazität erheblich zu erhöhen; auch die öffentliche Hand bildet wieder stärker aus als bisher. Umfragen in Kammerbereichen haben ergeben, daß zahlreiche weitere Ausbildungsplätze erschlossen werden könnten, wenn die einschlägigen Rechtsnormen flexibler wären. Eine große Rolle spielen dabei — in diesen Befragungen ebenso wie in der öffentlichen Diskussion — ausbildungshemmende Bestimmungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Mit der am 6. Mai 1977 angenommenen „Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung von ausbildungshemmenden Vorschriften" ist die Bundesregierung aufgefordert worden, vor allem auch das Jugendarbeitsschutzgesetz daraufhin zu überprüfen, „inwieweit ohne Verzicht auf sachlich gebotene Qualitätsanforderungen Ausbildungshemmnisse beseitigt und damit zusätzliche Ausbildungsplätze erschlossen werden können".

Die Bundesregierung hat von den im Jugendarbeitsschutzgesetz vorgesehenen Ermächtigungen zu Ausnahmeregelungen durch Rechtsverordnungen bisher nur für den eigenen Bereich Gebrauch gemacht: „VO über Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz"; BGBl. I S. 2071 f. vom 18. November 1977) .

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Aus welchen Wirtschaftszweigen sind dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bisher Anträge zum Erlaß von Rechtsverordnungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz zugegangen?

2

Welche Bestimmungen sollen den Anträgen zufolge geändert werden und in welchem Sinne?

3

Haben sich durch die interne Anhörung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung am 2. November 1977 neue Änderungsgesichtspunkte — wenn ja, welche — ergeben?

4

Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung über diese Anträge zu entscheiden?

5

Ist zu erwarten, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erwiesene Hemmnisse des Jugendarbeitsschutzgesetzes — insbesondere im Hinblick auf ausbildende Betriebe — in einer Rechtsverordnung zusammenfaßt, oder wird eine Novellierung angestrebt?

6

Was hat die Bundesregierung bisher in Erledigung der genannten Entschließung des Bundesrates vom 6. Mai 1977 veranlaßt?

7

Welche Tatbestände haben die Bundesregierung veranlaßt, die in der genannten Verordnung getroffenen Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz zu verfügen?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, daß die Qualität der Ausbildung von jugendlichen Polizeivollzugsbeamten durch diese Ausnahmen nicht gemindert, sondern dadurch erst eine qualitativ ausreichende Ausbildung möglich wird?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung folgende von ausbildenden Betrieben für notwendig angesehenen Ausnahmen von Beschäftigungsverboten des Jugendarbeitsschutzgesetzes im einzelnen:

a) In § 14 Abs. 3 Nr. 2 die Worte „außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses" zu streichen;

b) in § 14 Abs. 5 auch Ausnahmen aus betriebsorganisatorischen und aus branchenspezifischen Gründen vorzusehen mit der Maßgabe, daß die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungszieles der Jugendlichen erforderlich und eine. Beeinträchtigung der Gesundheit oder der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung der Jugendlichen nicht zu fürchten ist;

c) den Katalog des § 16 Abs. 2 Nr. 2 um folgende Bereiche zu erweitern: Fleischereien, Schornsteinfegerhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk;

d) in § 16 Abs. 3 Satz 2 die Freistellung eines Jugendlichen auch an einem Berufsschultag mit geringer Unterrichtsdauer zu ermöglichen;

e) § 16 Abs. 4 in der Weise flexibler zu fassen, daß die vorgesehene Nacharbeit an anderen Arbeitstagen derselben Woche, auch an Berufsschultagen, an denen der Jugendliche im Betrieb beschäftigt werden darf, geleistet werden kann;

f) in § 17 Abs. 2 Nr. 8 die vorherige Anzeigepflicht entfallen zu lassen;

g) in § 17 Abs. 2 letzter Satz festzulegen, daß mindestens sechsundzwanzig Sonntage im Jahr frei bleiben müssen;

h) in § 17 Abs. 3 den berufsschulfreien Arbeitstag auch noch in der folgenden Woche einzuräumen.

Bonn, den 16. Februar 1978

Pfeifer Dr. George Schedl Franke Frau Dr. Wilms Rühe Tillmann Frau Benedix Daweke Neuhaus Frau Berger (Berlin) Dr. Rose Dr. Kunz (Weiden) Dr. Stavenhagen Pohlmann Kroll-Schlüter Höpfinger Dr. Becker (Frankfurt) Dr. Laufs Regenspurger Biehle Dr. Möller Dr. Stark (Nürtingen) Würzbach Dr. Jenninger Niegel Bühler (Bruchsal) Burger Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen