Regionale Strompreisdisparitäten
der Abgeordneten Dr. Warnke, Schmidhuber, Röhner, Böhm (Melsungen), Dr. von Geldern, Hauser (Krefeld), Dr. Hubrig, Kittelmann, Dr. Köhler (Wolfsburg), Kolb, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Möller, Pieroth, Dr. Ritz, Spilker, Dr. Sprung, Susset, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Strompreise in den regionalen Tarifgebieten der Bundesrepublik Deutschland weisen in ihrer Höhe beträchtliche Unterschiede auf. Einer Umfrage zufolge ergaben sich in einzelnen Tarifgruppen Preisdifferenzen bis zu 30 Prozent. Berechnungen des Verbandes der Energie-Abnehmer (VEA) zeigen, daß die „Achse der höchsten Strompreise" entlang der Zonengrenze und der Grenze zur CSSR verläuft.
Die Erhebung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz (sogenannter Kohlepfennig), die bundeseinheitlich nach einem festen Prozentsatz berechnet wurde, führte zu einer Verschärfung der ohnehin bestehenden regionalen Strompreisunterschiede. Auch durch die Regionalisierung der Ausgleichsabgabe im Rahmen des Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften wurden die zusätzlichen Belastungen der Regionen mit überdurchschnittlich hohem Strompreisniveau nur geringfügig vermindert.
Die trotz dieser Bereinigung nach wie vor bestehenden regionalen Strompreisunterschiede wirken sich hauptsächlich zu Lasten revierferner Gebiete der Bundesrepublik Deutschland aus. Die unterschiedliche Belastung der Stromverbraucher beeinträchtigt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Darüber hinaus entstehen für die Wirtschaft Wettbewerbsverzerrungen, von denen einige stromintensive Industriezweige besonders betroffen sind.
In der Antwort (Anlage 45 des Protokolls der 37. Plenarsitzung vom 24. Juni 1977) auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Fuchs (Drucksache 8/601, Frage 67) hatte die Bundesregierung angekündigt, sie werde bei der Vorlage der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms auf die Probleme der regionalen Strompreisdisparitäten eingehen. Ferner verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Untersuchungen eines Bund-Länder-Arbeitskreises „Regionale Aspekte der Energiemarktentwicklung". Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wurde bislang nichts bekannt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Aus welchen Gründen ging die Bundesregierung - entgegen ihrer Ankündigung - im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms auf die Probleme und Ursachen der regionalen Strompreisdisparitäten nicht ein?
Welche Unterlagen hat die Bundesregierung über die regionalen Strompreisdisparitäten?
Welche Strompreisdifferenzen bestehen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen den einzelnen Tarifgebieten?
Welche Stromtarifgruppen sind von diesen Unterschieden besonders betroffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Strompreisunterschiede in regionalpolitischer und in wettbewerbspolitischer Hinsicht?
Kann die Bundesregierung die Berechnungen des Verbandes der Energie-Abnehmer (VEA) bestätigen, denen zufolge die höchsten Strompreise entlang der Achse Kiel-Berlin-Braunschweig-Würzburg-Bamberg-Hof-Bayreuth-Passau festzustellen sind?
Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für die regionalen Strompreisdifferenzen? Liegen hierzu Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse des Bund- Länder-Arbeitskreises „Regionale Aspekte der Energiemarktentwicklung" vor? Wann wird der Arbeitskreis weitere Ergebnisse vorlegen?
Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Bundesregierung, um die regionalen Strompreisunterschiede abzubauen?
Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Bestimmungen über die Bezuschussung der Stromtransportkosten und der Errichtung neuer Kraftwerke auf Steinkohlebasis in revierfernen Ländern für ausreichend?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz des bisher bestehenden Systems der erweiterten Kohlefrachthilfe? Liegen seitens des Bund-Länder-Arbeitskreises „Regionale Aspekte der Energiemarktentwicklung" Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse hinsichtlich einer Verbesserung des Systems der erweiterten Kohlefrachthilfe vor?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Ausbau der Kernenergie zu im Hinblick auf den, Abbau der Strompreisdisparitäten unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, daß die Stromerzeugung aus Leichtwasserreaktoren zumindest im Grundlastbereich billiger ist als die Stromerzeugung aus deutscher Steinkohle in Reviernähe?