Beziehungen auf dem Gebiete des Rechts mit Japan
der Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Eyrich, Dr. Marx, Dr. Schröder (Düsseldorf), Josten, Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Begründung
Vor rund hundert Jahren haben die deutsche Rechtswissenschaft und Gesetzgebung fast auf allen Rechtsgebieten Japan entscheidende Grundlagen gegeben. Fast das gesamte deutsche Bürgerliche Gesetzbuch wurde von Japan übernommen. Das deutsche Handelsgesetzbuch und das GmbH-Gesetz waren Vorbild für das japanische. Bei der Gerichtsverfassung wurde das deutsche System angenommen. Nicht minder groß war die Beziehung zum deutschen Recht bei der Zivilprozeßordnung, dem Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Unterbrochen wurde diese Entwicklung durch den Zusammenbruch des deutschen und japanischen Staates nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese wertvollen Grundlagen für die deutsch-japanischen Beziehungen sollten unbedingt durch einen fruchtbaren und regen Austausch auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und Rechtspolitik erhalten und gefördert werden. Wir fragen, welche Anstrengungen in diesem Sinne von der Bundesregierung und den Landesregierungen in den letzten Jahren unternommen worden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Was hat die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren getan, um die Beziehungen auf dem Gebiete des Rechts mit Japan zu fördern?