Schnell-Brüter-Kraftwerk SNR 300 bei Kalkar
der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Breidbach, Dr. Narjes, Dr. van Aerssen, Krey, Bühler (Bruchsal), Dr. Köhler (Duisburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Breidbach, Dr. Narjes, Dr. van Aerssen, Krey, Bühler (Bruchsal), Dr. Köhler (Duisburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Schnell-Brüter-Kraftwerk SNR 300 bei Kalkar
Wir fragen die Bundesregierung:
Konzept für das SNR-300-Projekt
Fragen22
Liegen der Bundesregierung mittlerweile über die am 20. September 1978 vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Dr. Riemer vorgebrachten Absichten zum weiteren Verlauf des SNR-300-Projektes in Kalkar konkretere technische Informationen vor; wie sieht dieses Konzept aus, auf welchen Fakten basiert es im einzelnen? Welche Sicherheitsvorteile wären mit der Umstellung des Konzeptes verbunden?
Hat die Bundesregierung das Konzept zur Modifikation des entsprechend dem Programm Energieforschung und Energietechnologien seit 1972 geförderten SNR 300 geprüft oder prüfen lassen, und wie beurteilt sie diese Vorschläge aus reaktortechnischer und physikalischer Sicht, aus sicherheitstechnischer, wirtschaftlicher und finanzieller Sicht sowie aus Sicht der Proliferation?
Welcher finanzielle Aufwand und welche neuen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (z. B. Brennelemente, Wiederaufarbeitung, Entsorgung usw.) sind notwendig, wenn dieses Konzept verwirklicht werden sollte; mit welchen Entwicklungszeiten müßte dafür gerechnet werden?
Hält die Bundesregierung entsprechend ihrer Festlegungen im Programm Energieforschung und Energietechnologien die Schnell-Brüter-Reaktorlinie für die sichere Realisierung der mittel- und langfristigen Energieversorgung und -sicherung für die Bundesrepublik Deutschland weiterhin für unverzichtbar?
Welcher Stellenwert wird im Rahmen dieses Programms dem SNR-300-Projekt weiterhin beigemessen?
Welche Konsequenzen könnten sich aus einem Scheitern des SNR-300-Projektes für die weitere Entwicklung der Hochtemperaturreaktorlinie ergeben? Erwartet die Bundesregierung für den Fall, daß der Schnelle Brüter gestoppt wird, ein weiteres Engagement der deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, der deutschen Industrie und der ausländischen Partner beim Hochtemperaturreaktor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Entwicklung der Hochtemperaturreaktorlinie ohne gleichzeitige Entwicklung der Schnell-Brüter-Reaktorlinie im Hinblick auf die langfristige Energiesicherung sinnvoll ist? Hat die Bundesregierung entsprechende Haushaltsmittel für eine gleichzeitige Entwicklung beider Linien eingeplant?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, selbst bei zwischenzeitlich verlangsamter Kernenergieeinführung, rechtzeitige Maßnahmen zur langfristigen Entlastung der Uranversorgung in Angriff zu nehmen?
Welche Bedeutung hat die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schnellen Brüter? Stimmt die Bundesregierung mit der Opposition darin überein, daß die Verwirklichung der Vorstellungen des Landesministers Dr. Riemer einen Bruch des über den SNR 300 mit Belgien und den Niederlanden abgeschlossenen internationalen Vertragswerkes bedeuten würde?
Wie beurteilt die Bundesregierung bei der Brüter-Entwicklung die Kostenersparnis durch Arbeitsteilung im Rahmen internationaler Zusammenarbeit; wie ist die Abschätzung der Kostenersparnis für die Bundesrepublik Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der gegenseitigen internationalen Abstützung in der Erarbeitung und Verwertung der sicherheitsrelevanten Ergebnisse?
In welcher Weise hat die Bundesregierung die ausländischen Partner über die Änderungsvorschläge zum SNR-300-Projekt unterrichtet, und wie haben die Partner sich dazu geäußert?
Sind die ausländischen Vertragspartner bereit, weitere Mittel zum SNR-300-Projekt bereitzustellen, solange dessen Realisierung in der ursprünglichen Konzeption in Frage gestellt ist?
Wie gedenkt die Bundesregierung auf zu erwartende außenpolitische Komplikationen und Vorwürfe des Vertragsbruches zu reagieren?
Inwieweit ist zu befürchten, daß die deutsche Wirtschaft bei einem Stop des SNR-300-Projektes in seiner ursprünglichen Konzeption von der internationalen Entwicklung abgeschnitten wird?
In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung, die durch die Infragestellung des Projektes SNR 300 weltweit aufgekommenen Zweifel an der Vertragstreue der Bundesrepublik auch bei anderen internationalen Projekten entgegenzuwirken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen seitens der Vertragspartner des 1974 geschlossenen Abkommens zwischen deutschen, französischen und italienischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, in dem wechselseitig der Zugriff auf Schnell-Brüter-Technologie und know how beim SNR-300-Projekt, dem französischen Phénix und Anschlußvorhaben vereinbart wurde?
Welche Konsequenzen hat eine Modifikation des SNR-300-Projektes auf das Schnell-Brüter-Abkommen mit Frankreich, das 1976 in Nizza abgeschlossen wurde?
Ist die Bundesregierung bereit, im Falle eines Stops des SNR-300-Projektes den Beteiligten die entstandenen Auslagen zu ersetzen, und ist die Bundesregierung in der Lage, die Höhe derartiger Kosten abzuschätzen; wie hoch wären diese?
Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall noch längerer Verzögerungen der Baugenehmigung Überbrückungshilfen zur Kapazitätserhaltung bei der betroffenen Industrie zu gewähren, so wie die Bundesregierung solche Hilfen auch in anderen Bereichen (z. B. Raumfahrt, Stahlindustrie) immer wieder gewährt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des im Frühjahr 1978 erschienenen Berichtes der amerikanischen Rockefeller Foundation und der International Energy Associates Ltd., daß der Versuch, die Entwicklung des Schnellen Brüters zu verzögern, eine größere Gefährdung zur Verbreitung von Kernwaffen mit sich bringt als die Einführung Schneller Brutreaktoren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des obengenannten Berichtes, daß aus Sorge um die langfristige Versorgungssicherheit auch solche Länder, die vorläufig noch nicht an eine Schnellbrüterentwicklung denken, diese forcieren und sich dabei nicht an internationalen Kontroll-Übereinkommen beteiligen könnten?