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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verwertungsgesellschaft "Bild-Kunst" nach § 26 des Urheberrechtsgesetzes (G-SIG: 00001863)

Erfahrungen mit dem Folgerecht des § 26 Urheberrechtsgesetz, Zahl der durch die Verwertungsgesellschaft "Bild-Kunst" vertretenen deutschen Künstler, Einfluß der Folgerechtseinnahmen auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstler, eingegangene Beiträge und deren Verwendung, Umgehung der Abgabe nach § 26 Urheberrechtsgesetz durch den Kunsthandel

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

27.12.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/235807.12.78

Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst" nach § 26 des Urheberrechtsgesetzes

der Abgeordneten Broll, Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, de Terra, Dr. Sprung, Gerstein, Kunz (Berlin), Rühe, Dr. Hubrig, Benz, Dr. Hornhues, Dr. Klein (Göttingen), Frau Dr. Riede (Oeffingen), Frau Benedix, Nordlohne, Dr. von Geldern, Pohlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Für eine Neufassung des § 26 des Urheberrechtsgesetzes, des sogenannten Folgerechtes, hat sich nach Pressemeldungen anläßlich der 26. Jahreshauptversammlung des Deutschen Künstlerbundes dessen Vorsitzender Otto Herbert Hajek ausgesprochen. Das „Folgerecht", das bildenden Künstlern bei jeder Wiederveräußerung eines Werkes fünf Prozent vom neuen Verkaufspreis sichern sollte, habe sich nicht bewährt. Im Jahr 1977 seien bei der Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst", welche die Folgerechtseinnahmen verwaltet, lediglich 45 000 DM eingegangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über das Folgerecht des § 26 des Urheberrechtsgesetzes und die bisherige Arbeit der Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst" vor?

2

Wie viele deutsche Künstler, die auch tatsächlich auf dem deutschen Kunstmarkt gehandelt werden, oder deren Rechtsnachfolger werden bisher durch die Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst" vertreten?

3

In welchem Umfang hat die Arbeit der Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst" bisher zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der deutschen Künstler oder deren Rechtsnachfolger beigetragen?

4

Welche Beträge sind bei der Verwaltungsgesellschaft „Bild-Kunst" bisher aufgeschlüsselt nach Jahren a) für deutsche, b) für französische Künstler eingegangen?

5

Welche Beiträge sind bei der Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst" aufgeschlüsselt nach Jahren a) aus der Verwertung des Folgerechtes nach § 26 des Urheberrechtsgesetzes, b) aus welchen sonstigen Quellen eingegangen?

6

In welcher Weise sind die eingegangenen Beträge a) für Künstler und deren Rechtsnachfolger, b) für den Verwaltungsaufwand der Verwertungsgesellschaft „Bild-Kunst", c) für andere Zwecke (z. B. Sozialfonds) verwandt worden?

7

Gibt es Erkenntnisse, ob und in welchem Umfang verwertungspflichtige Kunstgüter vom deutschen auf den ausländischen Kunsthandel ausgewichen sind, um die Abgabe nach § 26 des Urheberrechtsgesetzes zu umgehen?

Bonn, den 7. Dezember 1978

Broll Dr. Köhler (Wolfsburg) Pfeifer de Terra Dr. Sprung Gerstein Kunz (Berlin) Rühe Dr. Hubrig Benz Dr. Hornhues Dr. Klein (Göttingen) Frau Dr. Riedel (Oeffingen) Frau Benedix Nordlohne Dr. von Geldern Pohlmann Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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