Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung und Änderung der Anrechnungsverordnung
der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Schedl, Rühe, Frau Benedix, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die im Spitzengespräch von den Vertretern des Bundes, der Länder, der Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaften zum Berufsgrundbildungsjahr am 7. November 1977 erklärte grundsätzliche Bereitschaft zur Kenntnis, das Berufsgrundbildungsjahr weiterzuentwickeln und es als erstes Jahr der Ausbildung voll anzurechnen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die von den Kultusministern der Länder veranlaßte Initiative zu diesem Spitzengespräch und ist der Auffassung, daß die noch bestehenden Probleme möglichst bald gelöst werden müssen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert jedoch, daß die Bundesregierung zwar seit Jahren das Berufsgrundbildungsjahr propagiert, aber nicht die erforderlichen Maßnahmen, die für eine Weiterentwicklung eines praktikablen Berufsgrundbildungsjahres erforderlich sind, im Rahmen ihrer Zuständigkeit geleistet hat. Die noch geltende Anrechnungsverordnung der Bundesregierung sieht zwar ebenfalls grundsätzlich eine volle Anrechnung vor, in der Praxis hat sich jedoch eine Fülle von Problemen ergeben; die Anrechnungsverordnung wurde entweder umgangen, oder ihre Anwendung war mit solchen Schwierigkeiten für die Jugendlichen, aber auch für die Betriebe und Schulen verbunden, daß eine Ausweitung des Berufsgrundbildungsjahres im Interesse der Jugendlichen kaum zu rechtfertigen war.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Kann, nachdem die Länder Rahmenlehrpläne für das Berufsgrundbildungsjahr vorgelegt haben, davon ausgegangen werden, daß in Zukunft alle Ausbildungsordnungen des Bundes das Berufsgrundbildungsjahr berücksichtigen?
Bis wann und für welche Ausbildungsberufe wird die Bundesregierung Ausbildungsordnungen mit berufsfeldbreiter Grundbildung oder alternative Ausbildungsrahmenpläne für die Fachstufen unter Berücksichtigung der Rahmenlehrpläne der Länder erlassen?
Sieht die Bundesregierung das Berufsgrundbildungsjahr als ersten Teil der Ausbildung an, an den sich die Fachbildung bei voller Anrechnung nahtlos anschließen muß, so daß Berufsgrundbildung und Fachbildung eine Einheit bilden und die Einheitlichkeit der Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet erhalten bleibt?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um in Abstimmung mit den Ländern sicherzustellen, daß die noch bestehenden Schwierigkeiten in der Ausgestaltung des Berufsgrundbildungsjahres, insbesondere im Hinblick auf
— die Berufsfeldschneidung und Zuordnung der Berufe zu den Berufsfeldern,
— die Zahl und Umfang der berufsfeldtypischen Schwerpunktbildung,
— den berufsfeldtypischen Anteil der Fachpraxis,
gelöst werden?
Wie will die Bundesregierung die Gleichwertigkeit der Ausbildungen sicherstellen angesichts der Tatsache, daß es neben Teilnehmern am Berufsgrundbildungsjahr Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr im dualen System gibt?
Strebt die Bundesregierung eine differenzierte Regelung für zweijährige Ausbildungsberufe an und wenn ja, welche Regelung soll für diese Ausbildungsberufe getroffen werden?
Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die volle Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres eine Notwendigkeit, die Dauer der Fortbildung in bestimmten Ausbildungsgängen (z. B. für hochqualifizierte Ausbildungsgänge oder für leistungsgeminderte Jugendliche) zu verlängern?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß eine praktikable Anrechnungsverordnung rechtzeitig zum Ausbildungsjahr 1978/79 erlassen wird?
Welches Konzept hat die Bundesregierung zur beruflichen Förderung leistungsgeminderter und motivationsschwacher Jugendlicher?
Wird sich die Bundesregierung auch für einen entsprechenden Ausbau der Förderlehrgänge für leistungsgeminderte Jugendliche nach dem AFG einsetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Novellierungsvorschlag vorzulegen, der den Anwendungsbereich des BAFÖG auch auf das Berufsgrundbildungsjahr ausweitet?
Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und für beide Formen - schulische und kooperative Form - des Berufsgrundbildungsjahres?
Befürwortet die Bundesregierung bei Jugendlichen in den schulischen Formen des Berufsgrundbildungsjahres, bei denen die fachpraktische Ausbildung im Betrieb oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten durchgeführt wird, Vorverträge?