Dienstaufsichtsbeschwerde der „Aktion Billiges Telefon"
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die „Aktion Billiges Telefon" hat am 31. Januar 1978 eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, Herrn Kurt Gscheidle, an den Herrn Bundeskanzler gerichtet. Da nach Ansicht des Chefs des Bundeskanzleramtes die Bundesminister in keinem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen, sondern nach Artikel 65 GG ihren Geschäftsbereich im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Kanzlers selbständig und unter eigener Verantwortung verwalten, wurde die Beschwerde an den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen weitergeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung,
Fragen20
trifft es zu, daß — nach einer Pressemitteilung des BPM vom 4. Mai 1971 Nahbereiche mit einem 25-km-Radius (30 Ortsnetzen) und telefonieren zu Ortsgesprächsgebühren zeitlich unbegrenzt vorgesehen waren, wobei bemerkt wurde, daß Investition und Gebührenausfälle für die DBP vertretbar seien?
nach einer Pressemitteilung des BPM vom 24. September 1975 wegen der angespannten finanziellen Situation nur noch ein Nahbereichs-Radius von 20 km möglich und die Einführung eines Zeittaktes von vier Minuten erforderlich war, obwohl der betriebswirtschaftliche Überschuß im Fernmeldewesen 1975 das dreifache von dem des Jahres 1970 betrug?
am 28. Januar 1976 der Zeittakt abrupt auf acht Minuten heraufgesetzt wurde und sich somit innerhalb von drei Monaten die finanzielle Lage der DBP ebenso abrupt verbessert hatte?
eigene Fachleute – wie ein Aufsatz im Jahrbuch für das elektrische Fernmeldewesen 1972 zeigt – von der Einführung der Zeitimpulszählung abgeraten haben, und wie ist diese gegenteilige Auffassung von Fachleuten zu erklären?
der Verband Deutscher Postingenieure am 16. September 1976 erklärte, daß weder die Einführung des acht- noch die des vier-Minuten-Zeittaktes sinnvoll sei, und wie ist diese gegenteilige Auffassung von Fachleuten zu erklären?
die DBP die rechtliche Möglichkeit hat, Dauerverbindungen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 FO zu verhindern?
der Einbau von Kontrolluhren in entsprechende Geräte der Datenfernübertragung, Telekopierer und ähnliche Einrichtungen möglich ist und bereits seit Jahrzehnten jedes Fernschreibgerät einen Betriebsstundenzähler hat?
auf Grund der Einführung der Zeitimpulstaxierung 80 v. H. der vorhandenen Münzfernsprecher umgestellt werden mußten, wozu allein ein Investitionsaufwand nach Ansicht der Zeitschrift „Der Ingenieur der Deutschen Bundespost" (1/77, Seiten 11 ff.) von 1 Mrd. DM notwendig wurde, und wie ist dies mit den Angaben der DBP zu vereinbaren, nach denen für die Zeitimpulstaxierung lediglich ein Aufwand von 400 Mio DM notwendig wäre?
eine Reihe von Ortsvermittlungsstellen ebenfalls auf die Zeitimpulstaxierung nicht umstellbar sind, auf Grund dessen ein weiterer vermeidbarer Investitionsaufwand von rd. 1 Mrd. DM erforderlich wird, und wie ist dies mit der 400 Mio-DM-Angabe zu vereinbaren?
diese zu ersetzenden Ortsvermittlungsstellen keineswegs in der neuen EWS-Technik, sondern in der technologisch überholten EMD-Technik ersetzt werden, und warum wurde hier nicht gleich die neue EWS-Technik eingeführt?
die EWS-Technik die jetzt beschafften Einrichtungen für die Zeitimpulstaxierung überflüssig macht und diese damit über kurz oder lang schrottreif sind?
eine am S. Mai 1977 im Bundestag abgegebene Erklärung, der Verzicht auf den Zeittakt würde für die Post Investitionen in Höhe von 1,4 Mrd. DM bedeuten, richtig ist, und wäre dieser Betrag für die DBP bei den zunehmenden Überschüssen im Fernmeldebereich zu verkraften gewesen?
sich verkleinerte Nahbereiche bereits seit Jahren sofort hätten realisieren lassen durch eine Verlängerung der Zeiteinheit für Gespräche im Knotenamtsbereich von 90 auf 480 Sekunden, und warum ist dies nicht geschehen?
1976 ein Gewinn aus Fernsprechgebühren in Höhe von mindestens 6 Mrd. DM erzielt wurde, wenn man die Belastung des Fernmeldewesens mit rd. 3 Mrd. DM an kalkulatorischen Zinsen als Belastung herausnimmt?
bei einem Kostenüberschuß von 3,8 Mrd. DM im Fernsprechdienst 1976, aus dem sich eine Kostenüberschuß/Umsatz-Relation von rund 19 v. H. ergibt, sich der strafbare Tatbestand der sittenwidrigen Monopolausnützung stellt? Bei einem Verfahren gegen ein Energieversorgungsunternehmen hatte der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil KZR 11/70 festgestellt, daß ein Gewinn in Höhe von 13,4 v. H. der Kosten bereits den Tatbestand der sittenwidrigen Monopolausnutzung erfülle?
zwischen 1970 und 1976 auf dem flachen Land 5084 Postämter und -stellen geschlossen und somit jede fünfte Annahmestelle verschwand, und sieht die DBP darin nicht eine erhebliche und nachhaltige Schwächung der Infrastruktur des flachen Landes?
beim Übergang zu Zweimonatsrechnungen im Fernmelderechnungsdienst die DBP mindestens 400 000 Mio DM sparen könnte, und warum wird diese Regelung nicht schon seit Jahren praktiziert?
die DBP den Gebühreneinzug für die Rundfunk- und Fernsehanstalten zum 1. Januar 1976 verloren hat, weil sie nicht imstande war, das Problem der Rundfunkgebührenabrechnung in EDV zu übernehmen, wodurch 1800 Arbeitsplätze verloren gingen?
die Pro-Kopf-Leistungen im Briefdienst von 1970 auf 1975 um 9,8 v. H. und im Paketdienst sogar um 25 v. H. sanken, und worauf ist dies zurückzuführen?
die DBP vom Kartellgesetz ausgenommen und auch nicht dem AGB-Gesetz unterliegt und die Fernmeldeordnung nichtig wäre, wenn sie dem AGB-Gesetz unterliegen würde, da sie ausschließlich Pflichten des Teilnehmers und keine Rechte für ihn enthält?