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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Genehmigungsverfahren für Schnelle Brutreaktoren (G-SIG: 00001512)

Höhe der Entwicklungskosten für den Schnellen Brüter von 1968 bis 1977, in den nächsten 10 Jahren vorgesehene Ausgaben, Einschränkung der"grundsätzlichen Zulassung von Brutreaktoren auf Anlagen mit Demonstrations- bzw. Prototypcharakter" durch Änderung des Atomgesetzes und Auswirkungen auf die kommerzielle Nutzung des Projektes, Infragestellung einer wirtschaftlichen Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland, beschäftigungspolitische Konsequenzen für die Mitarbeiter in den Forschungszentren und in der Wirtschaft, Folgen für die internationale Zusammenarbeit

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

20.06.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/185302.06. 78

Genehmigungsverfahren für Schnelle Brutreaktoren

der Abgeordneten Dr. Probst, Lenzer, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Pfeffermann, Krey, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Probst, Lenzer, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Pfeffermann, Krey, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU

Genehmigungsverfahren für Schnelle Brutreaktoren

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch waren von 1968 bis 1977 die jährlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für die Entwicklung und den Bau des Schnellen Brutreaktors; von welchen sonstigen Stellen und in welcher Höhe sind hierzu weitere Mittel zur Verfügung gestellt worden?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Marktaussichten des Schnellen Brutreaktors weltweit und in der Bundesrepublik Deutschland, und was gedenkt sie zu unternehmen, um eine Abstimmung zwischen Entwicklungsförderung und Markteinführung zu erreichen?

3

Was sind im einzelnen die Gründe, die die Bundesregierung veranlassen, „die grundsätzliche Zulassung von Brutreaktoren auf Anlagen mit Demonstrations- bzw. Prototypcharakter einzuschränken", nachdem sie immer wieder betont hat, daß Brutreaktoren genau so sicher sind wie kommerzielle Leichtwasserreaktoren?

4

Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Unterschiede bei der Beurteilung der Sicherheit von Brutreaktoren und Leichtwasserreaktoren?

5

Hält die Bundesregierung eine Nutzung wirtschaftlicher Brutreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch für möglich, wenn hierzu nach ihren eigenen Vorschlägen eine erneute Änderung des Atomgesetzes erforderlich wird?

6

Inwieweit sind die für Brutreaktoren bereitgestellten Forschungs- und Entwicklungsausgaben zu rechtfertigen, wenn eine wirtschaftliche Nutzung von Brutreaktoren nicht erfolgt?

7

Wie viele Brutreaktoren müßten in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2000 in Betrieb gehen, um mittel- und längerfristig eine erhebliche Einsparung beim Uranbedarf zu erreichen?

8

In welchem Umfange ist die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland unter den Aspekten der Uranersparnis sinnvoll, wenn Brutreaktoren nicht in genügender Anzahl langfristig zum Einsatz kommen?

9

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über mögliche Brutreaktoren der Zukunft, da ja der natriumgekühlte Brutreaktor nicht der einzige Typ eines Reaktors ist, der Kernbrennstoff erbrütet?

10

Welche Motivationen haben nach Ansicht der Bundesregierung die mit der Entwicklung und dem Bau der Schnellen Brutreaktoren beschäftigten Mitarbeiter in den Forschungszentren und in der Wirtschaft, wenn die Bundesregierung durch ihren Gesetzesvorschlag die Markteinführung der Brutreaktoren ausdrücklich ausschließt?

11

Welche Mittel will die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Brutreaktoren aufwenden und welche Finanzmittel erwartet die Bundesregierung hierzu aus dem Bereich der Wirtschaft?

12

Welche Verträge, Vereinbarungen und Absprachen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. deutschen Industrieunternehmen und ausländischen Partnern auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie dem Bau von Schnellen Brutreaktoren; sind die vorgeschlagenen einschränkenden Änderungen bezüglich Brutreaktoren mit diesen Partnern beraten und abgestimmt worden, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aufgrund dieser Änderungen auf die bestehende internationale Zusammenarbeit?

Bonn, den 2. Juni 1978

Dr. Probst Lenzer Pfeifer Benz Engelsberger Gerstein Dr. Hubrig Dr. Riesenhuber Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Laufs Dr. Stavenhagen Pfeffermann Krey Frau Dr. Walz Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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