Satellitenrundfunk und Kommunikationssatelliten
der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schwarz-Schilling, Frau Dr. Walz, Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Hupka, Klein (München), Krey, Metz, Dr. Pinger, Dr. Riesenhuber, Dr. Stercken, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie beurteilt die Bundesregierung mittel- und langfristig unter kommunikationspolitischen, wirtschaftlichen sowie internationalen Gesichtspunkten die technische Entwicklung und die Chancen und Möglichkeiten des Satellitenrundfunks und der Kommunikationssatelliten?
Welche grundsätzlichen Positionen hat die deutsche Delegation bei der Internationalen Rundfunk-Satelliten-Konferenz 1977 in Genf, bei der es um die Frage ging, auf welchen Frequenzen im sog. 12 GHz-Band von welchen Positionen im Orbit gesendet werden dürfe, vertreten, und welche Veränderungen sind in der Zwischenzeit bei der Einschätzung dieser neuen Kommunikationstechnik durch die Bundesregierung eingetreten?
Werden die während der Rundfunk-Satelliten-Konferenz von Genf Anfang 1977 vereinbarten und in einem Plan zusammengefaßten funktechnischen Kriterien für fast 1000 Rundfunk-Satelliten-Kanäle in Europa, Afrika, Asien und Australien wie vorgesehen zum 1. Januar 1979 in Kraft treten, wie sehen die Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland im einzelnen aus, könnte die Deutsche Bundespost über den ihr zugeteilten Bereich schon zum jetzigen Zeitpunkt verfügen, und wie nutzt sie ihn gegenwärtig?
Teilt die Bundesregierung die von Fachleuten nach dieser Konferenz vertretene Auffassung, daß deren Ergebnisse sich nicht in der Zuweisung von Frequenzen für fünf Satelliten-Fernsehkanälen an die Bundesrepublik Deutschland erschöpfen, sondern dazu führen, daß aus technischen Gründen (Erleichterung der Vollversorgung, Vermehrung von Frequenzen) eine grundsätzliche Umstrukturierung des Rundfunksystems in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur möglich, sondern notwendig wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die insbesondere von Anhängern der öffentlich-rechtlichen Monopolstruktur unseres Rundfunks geäußerte Auffassung, daß der Frequenzbereich im 12 GHz-Band für Rundfunkzwecke mehr oder weniger untauglich sei, so daß von sog. Rundfunksatelliten ein Einfluß auf die bereits durch die technischen Möglichkeiten des Kabelrundfunks grundsätzlich veränderte „Mangelsituation" von Verbreitungskanälen für Hörfunk und Fernsehen nicht erwartet werden könne?
Teilt die Bundesregierung die Meinung von Fachleuten hinsichtlich der Konsequenzen der Entwicklung eines technisch durchaus möglichen und politisch unter Umständen erwünschten europäischen Rundfunksatellitensystems, wonach die Rundfunkversorgung ganzer Länder oder noch größerer Gebiete aus dem Orbit — angesichts der Tatsache, daß man etwa für die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit einem Fernsehprogramm im terrestrischen Bereich ca. fünfzehn Frequenzkanäle benötigt, während für den gleichen Zweck bei der Versorgung aus dem Weltraum nur ein einziger Kanal genügt — flächendeckend ist, einer wesentlich geringeren Kanalkapazität bedarf, vor allem aber im Vergleich zu einer Verbreitung via Kabel auch viel kostengünstiger sein könnte?
Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es, aufgrund der hier skizzierten Ergebnisse der Internationalen Rundfunk-Satelliten-Konferenz 1977 in Genf die technische Entwicklung im Bereich der Nachrichtensatelliten und des Satellitenrundfunks für die deutsche Elektronikindustrie (Anlagen und Geräteindustrie) zu nutzen?
Trifft es zu, daß die Kosten z. B. für eine Fernsprechverbindung via Satellit geringer wären als für eine entsprechend lange Fernsprechleitung im Fernsprechnetz?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts kostengünstigerer Möglichkeiten die von Experten mehrfach erhobenen Vorwürfe, daß die in der Konferenz der Europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) zusammengeschlossenen Post- und Fernmeldebehörden vorläufig weiterhin eine Gebührenpolitik betreiben, die sich an den Leitungsgebühren orientiert und die Kostenvorteile bei der Nutzung von Satelliten nicht an die Benutzer weitergibt?
Gefährdet die Bundesregierung, d. h. die Deutsche Bundespost, nicht in außerordentlich fahrlässiger Weise diese günstige Ausgangslage, wenn sich der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit der Begründung, „infolge des gutausgebauten zentraleuropäischen terrestrischen Fernmeldenetzes ergibt sich aus technischen, betrieblichen und vor allem wirtschaftlichen Gründen für die Deutsche Bundespost bisher keine Notwendigkeit zur Errichtung des ECS-Systems", gegen den Rat von Fachleuten weiterhin weigert, an der bereits möglichen Nutzung des europäischen Nachrichtensatelliten teilzunehmen?
In welcher Weise und nach welchem Prozentschlüssel soll die deutsche Industrie an dem am 28. Februar und 1. März 1978 in Paris vom Rat der ESA verabschiedeten Programm eines europäischen Nachrichtensatelliten (ECS - European Communication Satellites) beteiligt werden?
Plant die Bundesregierung, die vor mehreren Jahren ihr eigenes, nationales Programm zur Entwicklung von Satelliten eingestellt hat und seitdem nur noch an Gemeinschaftsprojekten im Rahmen der europäischen Weltraumorganisation ESA (European Space Agency) mitarbeitet, diese Politik zu revidieren; wo werden bejahendenfalls die Schwerpunkte eines nationalen Satellitenentwicklungsprogramms liegen; wie hoch werden die Kosten für dieses nationale Programm im Verhältnis zu den europäischen Gemeinschaftsprogrammen sein, und wie hoch ist der Betrag, den die Bundesregierung bisher für die Entwicklung der europäischen Nachrichten- und Kommunikationssatellitenprogramme ausgegeben hat, und wie hoch sind die Verpflichtungen?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung Studien über die Entwicklung eines nationalen Satelliten in Auftrag gegeben hat, in deren Rahmen insbesondere geklärt werden soll, wie ein direkt sendender deutscher Fernseh-Satellit beschaffen sein müßte, der nicht nur für eine Erweiterung des deutschen Fernseh-Programmangebots sorgen, sondern - nach entsprechenden Vereinbarungen - auch z. B. den Empfang des österreichischen und des schweizerischen Fernsehprogramms ermöglichen könnte; wer hat den Studienauftrag erhalten, und wann rechnet die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Studien, und wie hoch sind die Studienkosten insgesamt?
Wer wird über die Bedingungen der Nutzung und über die Nutzungskosten von Satellitenrundfunk und Kommunikationssatelliten entscheiden; wann rechnet die Bundesregierung mit der Stationierung des ersten kommerziell zu nutzenden Satelliten zur Versorgung der Bundesrepublik Deutschland?
Trifft es zu, daß bis zum Jahre 1982 zwischen den in der CEPT zusammengeschlossenen Fernmeldeverwaltungen eine Art Stillhalteabkommen über die Stationierung von Satelliten vereinbart wurde, und kann die Bundesregierung über diesen Zeitpunkt hinaus das europäische Gemeinschaftsprogramm weiter verzögern, oder sind dann die anderen europäischen Partner in ihrer Entscheidung über die kommerzielle Nutzung von Satelliten frei?
Wird auf Seiten der Bundesregierung daran gedacht — wie das die Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in der Bundesrepublik Deutschland bereits fordern —, die zusätzlichen fünf Satelliten-Fernsehkanäle und evtl. weitere zusätzliche in das zur Zeit bestehende Rundfunkmonopol zu integrieren?
Wie gedenkt die Bundesregierung darauf zu reagieren, daß Rundfunkveranstalter im benachbarten europäischen Ausland zunehmend dazu übergehen, die gegebenen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Programme „gezielter" als bisher nach Deutschland auszustrahlen, und gedenkt sie insbesondere, dies, wenn ja: mit welchen Mitteln, zu verhindern?