Gutachten über den Werkverkehr im Auftrag des Bundesministers für Verkehr
der Abgeordneten Lemmrich, Sick, Dreyer, Dr. Jobst, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Tillmann, Milz, Hanz, Dr. Waffenschmidt, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Schwörer, Feinendegen, Dr. Müller-Hermann, Dr. von Geldern, Pfeffermann, Röhner, Gerster (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit Anfang Februar dieses Jahres liegt dem Bundesminister für Verkehr die von ihm in Auftrag gegebene umfangreiche Motivationsuntersuchung über den Werkverkehr auf der Straße und in der Binnenschiffahrt vor. Dieses Gutachten war vom Bundesminister für Verkehr als Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Maßnahmen zur Begrenzung des Werkverkehrs angekündigt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Warum hat die Bundesregierung bisher nicht erkennen lassen, welche Konsequenzen sie aus dem Werkverkehrsgutachten ziehen will?
Welche neuen verkehrspolitischen Erkenntnisse entnimmt die Bundesregierung dem Werkverkehrsgutachten?
Ergeben sich aus dem Werkverkehrsgutachten nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß der derzeitige ordnungspolitische Rahmen im Binnengüterverkehr unbefriedigend ist?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen — dirigistischer, — tariflicher, — marktzugangspolitischer Art wird die Bundesregierung gegebenenfalls anstreben?
Wie beurteilt die Bundesregierung das heute praktizierte Lizenzierungsverfahren für den Werkfernverkehr?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Feststellung der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands in einer öffentlichen Erklärung vom 22. Mai 1979 zutreffend, die Deutsche Bundesbahn habe die ihr vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumten Chancen nicht annähernd genutzt, um endlich konkurrenzfähige Angebote zu unterbreiten, welche an die Stelle des Werkfernverkehrs treten könnten?