Ausbildungsregelung für behinderte Jugendliche
der Abgeordneten Frau Hürland, Dr. Becker (Frankfurt), Burger, Franke, Hasinger, Dr. Hammans, Kroll-Schlüter, Dr. Möller, Dr. George, Neuhaus, Dr. Unland, Horstmeier, Frau Dr. Wilms, Dr. Warnke, Rühe, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland leben nach Angaben der Bundesregierung 358 000 behinderte Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 16 Jahren. Die dauerhafte Eingliederung behinderter Jugendlicher in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist eine zentrale sozial- und bildungspolitische Aufgabe, die allerdings oft mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.
Viele behinderte Jugendliche können auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Für sie hat das Berufsbildungsgesetz im § 48 Sondervorschriften eingeführt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Jugendliche empfohlen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchen Ausbildungsberufen wurden bisher besondere Ausbildungsregelungen für die Berufsausbildung körperlich, geistig und seelisch Behinderter getroffen, und zu welchen berufsqualifizierenden Abschlüssen haben diese geführt?
Welche Erfahrungen wurden bisher mit besonderen Ausbildungsgängen für behinderte Jugendliche gemacht?
a) in Sondereinrichtungen,
b) in Betrieben
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die noch vorhandenen psychologischen Barrieren gegenüber behinderten Jugendlichen bei öffentlichen und privaten Arbeitnehmern besser abbauen zu können, und wird sie besondere Maßnahmen ergreifen, um Betriebe auf die Möglichkeit der Sonderausbildungsgänge für behinderte Jugendliche hinzuweisen; ist ggf. eine Sonderförderung vorgesehen?
Sieht sie durch die Schaffung besonderer Ausbildungsregelungen für Behinderte eine Möglichkeit, die hohe Arbeitslosigkeit abzubauen?