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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen (G-SIG: 00002579)

Massive Schwerpunktverlagerung innerhalb des Programms entgegen der ursprünglichen Planung: Kürzung der Mittel im Schwerpunktbereich 2"Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für Problemgruppen", Aufstockung der Mittel für den Schwerpunkt 3: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste und des Umweltschutzes; Verteilung des aufgrund des Sonderprogramms zugesagten Finanzvolumens auf die einzelnen Arbeitsmarktregionen, Wirtschaftssektoren sowie kleine, mittlere und Großunternehmen, mißbräuchliche Ausnutzung des Programms durch verschiedene Betriebe und Kommunen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

13.12.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/342626.11.79

Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen

der Abgeordneten Müller (Remscheid), Franke, Dr. Blüm, Prangenberg, Frau Fischer, Vogt (Düren), Höpfinger, Zink, Link, Stutzer, Dr. Reimers, Ziegler, Schetter, Hasinger, Burger, Dr. Jobst, Sauer (Salzgitter), Röhner, Geisenhofer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Mai 1979 ein arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm beschlossen. Ihm lag die Erkenntnis zugrunde, daß sich die allgemeine Verbesserung der Wirtschaftslage in der Bundesrepublik Deutschland in höchst unterschiedlichem Ausmaß auf die Beschäftigungssituation der einzelnen Arbeitsamtsbezirke, d. h. insbesondere die Arbeitslosenzahlen, auswirkt. Dadurch hat sich das arbeitsmarktpolitisch unerwünschte Gefälle zwischen Regionen mit Vollbeschäftigung und solchen mit einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote vergrößert. Besonders stark sind Ostfriesland, das niedersächsische Zonenrandgebiet, das Ruhrgebiet und das Aachener Industrierevier, das Saarland und Ostbayern hinter der allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre zurückgeblieben. In diesen 23 Arbeitsamtsbezirke umfassenden Problemregionen, die 1978 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von mehr als 6 v. H. aufwiesen, sollten nach den Angaben der Bundesregierung bei Verabschiedung des Programms insgesamt 500 Millionen DM fließen.

  • berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmern in Betrieben mit Anpassungs- und Umstellungsprozessen (Schwerpunkt 1)
  • Wiedereingliederung ungelernter sowie längerfristiger Arbeitsloser (Schwerpunkt 2)
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste, des Umweltschutzes und der Verbesserung des Wohnumfeldes (Schwerpunkt 3)

ausgewiesen. Der Akzent der geplanten Förderungsmaßnahmen lag mit 200 Millionen DM bei den Eingliederungshilfen für ungelernte sowie längerfristig Arbeitslose, während die beiden übrigen Schwerpunktbereiche nur mit jeweils 150 Millionen DM ausgestattet werden sollten.

Wie die kürzlich vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bekanntgegebenen neuesten Zahlen beweisen, hat bei dem Vollzug des Programms entgegen den ursprünglichen Planungen eine massive Verlagerung der Prioritäten stattgefunden: Von den bisher eingegangenen Förderungsanträgen über insgesamt 939 Millionen DM entfallen mit 112 Millionen DM nur noch rund 12 v. H. der Gesamtmittel auf den noch im Mai dieses Jahres unter sozialpolitischen Aspekten zu Recht als besonders vordringlich deklarierten Problembereich Schwerpunkt 2. Bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist im Bereich der sozialen Dienste mit rund 434 Millionen DM der ursprüngliche Ansatz nahezu um das Dreifache überschritten worden, während für innerbetriebliche Qualifizierungen (Schwerpunkt 1) immerhin noch eine Aufstockung der Mittel um rund 260 v. H. auf 392 Millionen DM zu verzeichnen ist. Ungeachtet der massiven Überzeichnung und der massiven Prioritätenverschiebung sollen die beantragten Mittel in vollem Umfang bewilligt werden.

Die offensichtliche Vernachlässigung des Schwerpunktbereichs 2 weckt Zweifel an dem optimalen arbeitsmarktpolitischen Nutzen des jetzt angelaufenen Sonderprogramms, zumal verschiedene Indizien darauf hindeuten, daß im Schwerpunktbereich 1 und 3 erhebliche „Mitnahmeeffekte" zu verzeichnen sind.

Hierzu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wieviel Einzelanträge, für wie viele Arbeitnehmer mit welchem finanziellen Gesamtvolumen liegen jeweils in den 23 geförderten Arbeitsamtsbezirken für den a) Schwerpunktbereich 1, b) Schwerpunktbereich 2, c) Schwerpunktbereich 3 vor?

2

Wieviel dieser vorliegenden Anträge sind in den 23 Arbeitsamtsbezirken im a) Schwerpunktbereich 1, b) Schwerpunktbereich 2, c) Schwerpunktbereich 3 für jeweils wie viele Betroffene z. Z. bewilligt?

3

Wie viele Arbeitnehmer, für die ein Förderungsantrag vorliegt, waren a) im Schwerpunktbereich 2, b) im Schwerpunktbereich 3 vorher arbeitslos, und wie viele standen vorher bereits in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis?

4

Wie bewertet und begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß der offensichtlich wichtigste Schwerpunktbereich 2 „Die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für Problemgruppen", für den das Programm 40 v. H. der Gesamtfördermittel vorsieht, nach den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung veröffentlichten Zahlen (Sozialpolitische Informationen vom 29. August 1979) nur magere 12 v. H. erhält?

5

Will die Bundesregierung etwas gegen diese völlig falsche Schwerpunktbildung tun? Gegebenenfalls was?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die massive Schwerpunktverlagerung innerhalb des Programms entgegen der ursprünglichen Planung der Nutzen des Sonderprogramms erheblich gemindert und vorübergehenden Verbesserungen der Arbeitsmarktstatistik der Vorrang vor arbeitsmarktpolitischen Dauerwirkungen gegeben wurde?

7

Wie verteilt sich das aufgrund des Sonderprogramms zugesagte Finanzvolumen auf — die einzelnen Arbeitsmarktregionen, - die einzelnen Wirtschaftssektoren, — kleine, mittlere und Großunternehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Verteilung des zugesagten Finanzvolumens in struktur- und mittelstandspolitischer Hinsicht?

8

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß die für den Schwerpunkt 3 vorgesehene strikte Plafondierung der Mittel auf 150 Millionen DM aufgegeben und diese Mittel entgegen der ursprünglichen Planung nahezu verdreifacht wurden?

9

Hat die Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte, daß einzelne Betriebe nur des „Mitnahmeeffekts" wegen Mittel aus dem Programm (besonders Schwerpunkt 1) beantragt haben? Wenn ja, auf welches finanzielle Gesamtvolumen schätzt sie diese „Mitnahmeanträge", und wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte über eine derart mißbräuchliche Ausnutzung des Programms (z. B. „Welt der Arbeit" vom 27. September 1979: Windhundprogramm mißbraucht)?

10

Hat die Bundesregierung Hinweise, daß einzelne Gemeinden, Städte und Kreise freie Planstellen im öffentlichen Dienst in ABM-geförderte Arbeitsplätze umwandeln, statt sie mit Arbeitnehmern in Dauerbeschäftigung zu besetzen und so ihren Haushalt entlasten und kommunale Aufgaben aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanzieren? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese mißbräuchliche Ausnutzung des Programms durch verschiedene Kommunen, und welche Einzelfälle sind der Bundesregierung mit welchem finanziellen Gesamtvolumen bekannt?

Bonn, den 26. November 1979

Müller (Remscheid) Franke Dr. Blüm Prangenberg Frau Fischer Vogt (Duren) Höpfinger Zink Link Stutzer Dr. Reimers Ziegler Schetter Hasinger Burger Dr. Jobst Sauer (Salzgitter) Röhner Geisenhofer Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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