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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Technologien für Entwicklungsländer (G-SIG: 00002677)

Projekte im Verantwortungsbereich von BMFT und BMZ, Kompetenzabgrenzung und Koordination zwischen den beteiligten Ministerien, Mittlerorganisationen, Mittelbewirtschaftung, Entwicklung der Ausgaben für den Technologietransfer innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung, Projekte außerhalb des Verantwortungsbereichs des BMZ, Sicherstellung der Einheitlichkeit der deutschen Politik gegenüber den Entwicklungsländern, Einsatz deutscher Experten im Rahmen der technologischen Zusammenarbeit, parlamentarische Kontrolle

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

11.02.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/359322.01.80

Technologien für Entwicklungsländer

der Abgeordneten Dr. Probst, Dr. Köhler (Wolfsburg), Lenzer, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die vom Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) bis heute bewilligten Vorhaben auf dem Gebiet der Technologien für Entwicklungsländer sind bisher im Rahmen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (Auslandsaktivitäten) oder gemeinsam mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) aufgrund der Ressortvereinbarung vom 13. April 1976 (Inlandsaktivitäten) gefördert worden.

Die Erläuterungen zu verschiedenen Haushaltsansätzen im Einzelplan 30 für das Jahr 1980 lassen vermuten, daß die Auslandsaktivitäten des BMFT erheblich erweitert werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Vorhaben wurden auf dem Gebiet „Technologien für Entwicklungsländer" bisher vom BMFT und vom BMZ jeweils allein oder gemeinsam bewilligt (Zuwendungsempfänger, ausführende Stelle, Thema, Ziel und Aufgabenstellung, etwaige Unterauftragsnehmer, Bezug zu den förderpolitischen Grundsätzen des Bundes, Gesamtkosten, Förderungsbetrag, Herkunft der Fördermittel), und welche Vorhaben sind bereits abgeschlossen, und wie beurteilt die Bundesregierung das Entwicklungsergebnis?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit zwischen den beiden erwähnten Ministerien, und welche Organisationen und Dienststellen außerhalb der Ministerien (Projektträger o. ä.) waren bei der Vorhabens - beurteilung, Antragsbearbeitung und Vorhabensüberwachung im weitesten Sinne eingeschaltet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit dieser Organisationen und Dienststellen?

3. Welche Stellen sollen in Zukunft bei der Vorhabensbeurteilung, Antragsbearbeitung und Vorhabensüberwachung eingeschaltet werden, und welche Form der Koordinierung aller beteiligten Stellen ist in Zukunft vorgesehen?

4. Welche Umsetzungsergebnisse für die abgeschlossenen Vorhaben können bis heute nachgewiesen werden, und welche Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung gibt es gegenwärtig?

5. Welche Bedeutung bei der Umsetzung der Entwicklungsergebnisse in den Entwicklungsländern (Technologietransfer) haben die mit einem Vorhaben verknüpften Nutzungsrechte, und wie wird die Verfügbarkeit etwa notwendiger Nutzungsrechte gesichert?

6. Welche Bewirtschaftungsgrundsätze gelten für die verschiedenen Zuwendungsempfänger gegenwärtig, und welche Pläne gibt es für etwaige Änderungen?

7. In welcher Weise sind die im Einzelplan 30 ausgewiesenen Beträge für Technologien für Entwicklungsländer mit dem BMZ abgestimmt, und welche Form der Mitwirkung des BMZ ist bei der Mittelverwendung vorgesehen?

8. Kann der Bundesminister für Forschung und Technologie nur Technologien für Entwicklungsländer fördern, die in seine Programmstruktur passen, und mit welchen Haushaltsmitteln wird andernfalls gefördert?

9. Welcher finanzielle Rahmen ist für Technologien für Entwicklungsländer innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

10. In welchen Entwicklungsländern, die nicht Partner finanzieller und/oder technischer Zusammenarbeit im Verantwortungsbereich des BMZ sind, werden Projekte der Wirtschaftlichen, technologischen, finanziellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit durch andere Bundesministerien durchgeführt, und welche Projekte sind dies?

11. Welche Regierungsabkommen wurden seit 1973 mit welcher Zielsetzung und welchem Umfang im Rahmen dieser Zusammenarbeit abgeschlossen?

12. Welches sind die Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit, und mit welcher Zielsetzung und in welchem Umfang soll sie künftig fortgeführt werden?

13. Welche Institutionen wurden mit der Durchführung dieser Zusammenarbeit beauftragt, und wie hat die Bundesregierung die sinnvolle Abgrenzung der Kompetenzen der beteiligten Ressorts und die Einheitlichkeit der deutschen Politik gegenüber den Entwicklungsländern sichergestellt?

14. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 1973 deutsche Experten im Rahmen dieser Zusammenarbeit eingesetzt, und welche Möglichkeiten und welche Methoden sieht die Bundesregierung für einen vermehrten Einsatz deutscher Experten?

15. Welcher parlamentarischen Kontrolle ist diese Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern unterworfen?

Die wachsende Bedeutung unserer Beziehungen zu den Entwicklungsländern verlangt eine einheitliche Politik der Dritten Welt.

Nach der Konzeption der Bundesregierung erfolgt entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den OPEC-Staaten nur gegen Entgelt. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit des BMZ mit den Schwellenländern Lateinamerikas ist begrenzt und stagniert. Andere Bundesministerien treiben jedoch gegenüber diesen Ländern nicht nur Wirtschafts- und Exportförderung. Von ihnen wird in erster Linie auch die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern wahrgenommen. Es ist weder eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den betroffenen Ministerien, noch eine ausreichende Koordination erkennbar. Widersprechende Aktivitäten schaden der Einheit und Wirkungskraft der deutschen Politik.

Fragen15

1

Welche Vorhaben wurden auf dem Gebiet „Technologien für Entwicklungsländer" bisher vom BMFT und vom BMZ jeweils allein oder gemeinsam bewilligt (Zuwendungsempfänger, ausführende Stelle, Thema, Ziel und Aufgabenstellung, etwaige Unterauftragsnehmer, Bezug zu den förderpolitischen Grundsätzen des Bundes, Gesamtkosten, Förderungsbetrag, Herkunft der Fördermittel), und welche Vorhaben sind bereits abgeschlossen, und wie beurteilt die Bundesregierung das Entwicklungsergebnis?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit zwischen den beiden erwähnten Ministerien, und welche Organisationen und Dienststellen außerhalb der Ministerien (Projektträger o. ä.) waren bei der Vorhabensbeurteilung, Antragsbearbeitung und Vorhabensüberwachung im weitesten Sinne eingeschaltet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit dieser Organisationen und Dienststellen?

3

Welche Stellen sollen in Zukunft bei der Vorhabensbeurteilung, Antragsbearbeitung und Vorhabensüberwachung eingeschaltet werden, und welche Form der Koordinierung aller beteiligten Stellen ist in Zukunft vorgesehen?

4

Welche Umsetzungsergebnisse für die abgeschlossenen Vorhaben können bis heute nachgewiesen werden, und welche Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung gibt es gegenwärtig?

5

Welche Bedeutung bei der Umsetzung der Entwicklungsergebnisse in den Entwicklungsländern (Technologietransfer) haben die mit einem Vorhaben verknüpften Nutzungsrechte, und wie wird die Verfügbarkeit etwa notwendiger Nutzungsrechte gesichert?

6

Welche Bewirtschaftungsgrundsätze gelten für die verschiedenen Zuwendungsempfänger gegenwärtig, und welche Pläne gibt es für etwaige Änderungen?

7

In welcher Weise sind die im Einzelplan 30 ausgewiesenen Beträge für Technologien für Entwicklungsländer mit dem BMZ abgestimmt, und welche Form der Mitwirkung des BMZ ist bei der Mittelverwendung vorgesehen?

8

Kann der Bundesminister für Forschung und Technologie nur Technologien für Entwicklungsländer fördern, die in seine Programmstruktur passen, und mit welchen Haushaltsmitteln wird andernfalls gefördert?

9

Welcher finanzielle Rahmen ist für Technologien für Entwicklungsländer innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

10

In welchen Entwicklungsländern, die nicht Partner finanzieller und/oder technischer Zusammenarbeit im Verantwortungsbereich des BMZ sind, werden Projekte der Wirtschaftlichen, technologischen, finanziellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit durch andere Bundesministerien durchgeführt, und welche Projekte sind dies?

11

Welche Regierungsabkommen wurden seit 1973 mit welcher Zielsetzung und welchem Umfang im Rahmen dieser Zusammenarbeit abgeschlossen?

12

Welches sind die Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit, und mit welcher Zielsetzung und in welchem Umfang soll sie künftig fortgeführt werden?

13

Welche Institutionen wurden mit der Durchführung dieser Zusammenarbeit beauftragt, und wie hat die Bundesregierung die sinnvolle Abgrenzung der Kompetenzen der beteiligten Ressorts und die Einheitlichkeit der deutschen Politik gegenüber den Entwicklungsländern sichergestellt?

14

In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 1973 deutsche Experten im Rahmen dieser Zusammenarbeit eingesetzt, und welche Möglichkeiten und welche Methoden sieht die Bundesregierung für einen vermehrten Einsatz deutscher Experten?

15

Welcher parlamentarischen Kontrolle ist diese Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern unterworfen?

Bonn, den 22. Januar 1980

Dr. Probst Dr. Köhler (Wolfsburg) Lenzer Pfeifer Benz Engelsberger Gerstein Dr. Hubrig Dr. Riesenhuber Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Laufs Pfeffermann Dr. Stavenhagen Frau Dr. Walz Spilker Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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