Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus
der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Eymer (Lübeck), Erpenbeck, Kolb, Link, Dr. Möller, Niegel, Frau Pack, Susset, Sauter (Epfendorf), Schmidt (Wuppertal), Spilker und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung und Städtebau — für das Haushaltsjahr 1980 sieht die Ausweitung des Verpflichtungsrahmens für Maßnahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus um mehr als 100 v. H. von 45 Mio DM auf 93 Mio DM vor. Der Verpflichtungsrahmen für die Städtebauförderung ist demgegenüber lediglich von 250 auf 260 Mio DM angehoben worden. Nach dem Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms machen damit die bereitgestellten Mittel des Bundes für den experimentellen Städte- und Wohnungsbau mehr als ein Drittel seiner Mittel für die unmittelbare Städtebauförderung aus.
Abgesehen davon, daß eine selbständige Förderungskompetenz des Bundes für städtebauliche Maßnahmen in Form von Modell- und Vergleichsvorhaben zumindest in dieser Größenordnung verfassungsrechtlich fraglich ist, da der Bund bei dem Einsatz dieser Mittel sowohl die verfassungsrechtlich festgelegte Entscheidungsbefugnis der Länder über den Einsatz der Finanzhilfen des Bundes als auch den festgelegten Verteilungsmaßstab umgeht, wird gleichzeitig auch die Förderung der eigentlichen Maßnahmen zur Stadterhaltung und Stadterneuerung unvertretbar verkürzt. Bei der inzwischen erreichten Größenordnung des Verpflichtungsrahmens von 93 Mio DM für Modellvorhaben gegenüber 260 Mio DM für die allgemeine Städtebauförderung ist es daher notwendig und angebracht, diese Förderungsmittel grundsätzlich nach den gleichen Kriterien und Verteilungsmaßstäben auf die Länder zu verteilen wie die allgemeinen Städtebauförderungsmittel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, den Mittelansatz für den experimentellen Wohnungs- und Städtebau in dem festgelegten Umfang anzuheben; ist daran gedacht, das jetzige Verhältnis der Verpflichtungsrahmen für den experimentellen Wohnungs- und Städtebau und die allgemeine Städtebauförderung auch weiterhin beizubehalten?
Welche konkreten Maßnahmen und Vorhaben sollen im Jahre 1980 in welchen Städten im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus gefördert werden; welche Bindungen und Verpflichtungen sind inzwischen hierfür bereits eingegangen?
Wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Länder?
Nach welchen Prioritäten, Kriterien und Richtlinien werden die Förderungsvorhaben auch im Verhältnis zu den berücksichtigten Unternehmen im einzelnen ausgewählt, und inwieweit sind bei der Entscheidung die Länder beteiligt?
Welche Vorstellungen haben die Länder über die Mittelverteilung bei der Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus?
Ist die Bundesregierung bereit, zumindest für die weitere Zukunft auch die Mittel des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus nach den gleichen Kriterien und Maßstäben zu verteilen wie die übrigen Städtebauförderungsmittel?