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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Örtliche Versorgungskonzepte (G-SIG: 00002781)

Entwicklung örtlicher Versorgungskonzepte mit dem Ziel einer sparsamen und rationellen Energieversorgung, Vergabe einer Parameterstudie durch das BMFT, ordnungspolitische Problematik von Eingriffen in den Substitutionswettbewerb der verschiedenen Energiearten durch verbindliche Handlungsanweisungen an Behörden und Unternehmen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

03.04.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/377907.03.80

t$rtliche Versorgungskonzepte

der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Pfeifer, Lenzer, Dr. Waigel, Dr. Riesenhuber, Dr. Laufs, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Hubrig, Kolb, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Röhner, Spilker, Niegel, Helmrich, Hauser (Krefeld), Wissmann, Haberl, Müller (Wadern), Dr. Unland, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat die Städte aufgefordert, im Interesse einer sparsamen und rationellen Energieversorgung örtliche Versorgungskonzepte zu entwickeln und zu realisieren. Das Bundesforschungsministerium beabsichtigt, eine Parameterstudie für örtliche und regionale Konzepte zur Versorgung mit Niedertemperaturwärme zu vergeben. Ziel dieser Studie soll die Erarbeitung eines Modells zur Optimierung der Wärmeversorgung bei unterschiedlichen Strukturen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Was versteht die Bundesregierung unter der Entwicklung örtlicher Versorgungskonzepte? Wie läßt sich der Begriff aus der Sicht der Bundesregierung näher präzisieren, damit er die notwendigen klaren Konturen für die politische Diskussion erhält?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß örtliche Versorgungskonzepte lediglich unverbindliche Entscheidungshilfen für die zuständigen Entscheidungsträger in Behörden und Unternehmen geben sollen, oder beabsichtigt sie, hiermit verbindliche Handlungsanweisungen für die Wahl dieser oder jener Energieart zu verknüpfen? Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung im geltenden Recht eine Rechtsgrundlage für derartige verbindliche Handlungsanweisungen, oder beabsichtigt sie, eine solche Grundlage erst noch zu schaffen?

3

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß verbindliche Handlungsanweisungen ordnungspolitisch nicht akzeptabel sind, weil sie den wichtigen Substitutionswettbewerb zwischen den verschiedenen Energiearten einschränken und in die Entscheidungsfreiheit von Bürgern und Energieunternehmen unvertretbar eingreifen?

4

Ist die Bundesregierung bereit zu gewährleisten, daß die vom Bundesforschungsminister beabsichtigte Vergabe der Parameterstudie unter Bedingungen erfolgt, die der auch von der Bundesregierung stets betonten Notwendigkeit einer marktwirtschaftlichen Energiepolitik Rechnung trägt?

Bonn, den 7. März 1980

Dr. Narjes Dr. Dollinger Pfeifer Lenzer Dr. Waigel Dr. Riesenhuber Dr. Laufs Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Hubrig Kolb Gerstein Dr. Stavenhagen Röhner Spilker Niegel Helmrich Hauser (Krefeld) Wissmann Haberl Müller (Wadern) Dr. Unland Dr. Warnke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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