Einführung eines zehnten Pflichtschuljahrs in Berlin
der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Frau Dr. Wilms, Frau Benedix, Daweke, Dr. Hornhues, Dr. Rose, Berger (Lahnstein), Prangenberg, Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Senat von Berlin (West), der von SPD und FDP gebildet wird, im Abgeordnetenhaus von Berlin einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Schulgesetzes eingebracht hat, mit dem die Einführung eines zehnten Pflichtschuljahres beschlossen wird, während ein Berufsgrundbildungsjahr erst nachrangig eingeführt werden soll?
Steht die Bundesregierung weiterhin zur Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 von Bundeskanzler Schmidt, daß die Bundesregierung der Einführung des Berufsgrundbildungsjahrs „den Vorrang vor einem zehnten, allgemeinbildenden Hauptschuljahr" geben wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht des Senats von Berlin unter dem Aspekt ihrer Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 und dem Bericht der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems vom 22. Februar 1978?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Absicht des Senats von Berlin zu den Zielen der Bundesregierung, auch in einem föderativ gegliederten Staat vergleichbare, einheitliche Bedingungen in den Bildungsangeboten als Voraussetzung für Chancengleichheit, Freizügigkeit und Mobilität herzustellen, im Gegensatz steht?
Was gedenkt die Bundesregierung im Sinne ihrer Regierungserklärung und des Berichts vom 22. Februar 1978 zu tun, um das Land Berlin von der Richtigkeit ihrer bildungspolitischen Ziele zu überzeugen?