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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Überprüfung und Anpassung der öffentlichen Bürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaus (G-SIG: 00001726)

Finanzielles Volumen der von Bund und Ländern von 1962-1977 gewährten Bürgschaften, Anzahl der geförderten Wohnungen; Verbesserung und Vereinheitlichung des bestehenden Bürgschaftssystems: Einbeziehung des Gebrauchtwohnungsmarktes, gezielte Eigentumsförderung junger Familien mit Kindern, Einführung von Finanzierungsmodellen für Besserverdienende auf der Basis von Risikofonds oder Kreditversicherungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

18.10.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/216505.10.78

Überprüfung und Anpassung der öffentlichen Bürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaus

der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Dr. Dollinger, Dr. Jenninger, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Lintner, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Nordlohne, Kolb, Schmidt (Wuppertal) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In den letzten Jahren haben die öffentlichen Bürgschaften für den Wohnungsbau bedingt durch die veränderten Marktverhältnisse volumenmäßig an Bedeutung verloren; in ihrer Funktion als Instrument der Wohnungsbauförderung sind sie damit aber noch keineswegs überholt. Es ist daher dringend erforderlich, die öffentlichen Bürgschaften und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren alsbald zu überprüfen und den geänderten Zielsetzungen und gewandelten Anforderungen des Wohnungsmarktes und der Wohnungspolitik anzupassen und damit als Instrument der Wohnungsbaupolitik effizienter zu machen.

So werden im Zusammenhang mit dem Ziel, die Eigentumsquote im Wohnungsbau zu heben und insbesondere jüngeren Familien mit Kindern den Zugang zum Wohnungseigentum in einem früheren Städium als bisher zu ermöglichen, neue Finanzierungs- und Förderungsmethoden zur Diskussion gestellt. Unter anderem gehören dazu vor allem auch Vorschläge zur Verbesserung des derzeitigen Bürgschaftssystems von Bund und Ländern sowie die Einführung neuer Bürgschaftsverfahren etwa im Hinblick auf die Ausdehnung des § 7 b EStG auf den Gebrauchtwohnungsmarkt.

Bundesminister Dr. Haack hat in seiner Rede auf dem ersten Architektenkongreß Sylt 78 am 1. Juni 1978 auch zu diesem Fragenkomplex und den neuen Finanzierungsmodellen Stellung genommen und die Kreditwirtschaft aufgerufen, für ihre Kundschaft mit höherem Einkommen eigene Modelle auf der Basis von Risikofonds oder Kreditversicherungen zu entwickeln. Im Rahmen dieser Diskussion hat die Bundesregierung am 26. Juni 1978 mit der beteiligten Kreditwirtschaft ein Informationsgespräch über Finanzierungsmodelle zur Eigentumsbildung durchgeführt.

Wir sind der Auffassung, daß die Überprüfung und Anpassung der öffentlichen Bürgschaften gerade auch mit Rücksicht auf die diskutierten neuen Finanzierungsmodelle von allgemeinem wohnungspolitischen Interesse ist und besonders auch für die Eigentumsförderung junger Familien mit Kindern Bedeutung hat. Um die Diskussion des hier angesprochenen Fragenkomplexes auf gesicherte Grundlagen zu stellen und insbesondere auch den eigenen Standpunkt der Bundesregierung zu klären, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie groß ist das Volumen der seit Schaffung der Bürgschaftsrichtlinien in den Jahren von 1962 bis 1977 gewährten Rückbürgschaften des Bundes und der damit gesicherten Landesbürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaus?

Wieviel Wohnungen sind mit diesen Bürgschaften in den einzelnen Jahren und in den einzelnen Bundesländern gefördert worden, und zwar aufgegliedert nach Alt- und Neubauwohnungen, öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen sowie nach Miet-, Eigentumswohnungen und Eigenheimen?

In welchem Umfange wurden bisher die für die Rückbürgschaft geltenden Bürgschaftsobergrenzen ausgenutzt, insbesondere die in den Bundesbürgschaftsrichtlinien genannten Grenzen von 90 v. H. der Gesamtkosten bei Familienheimen, also die Zielsetzung der Bundesbürgschaftsrichtlinien erreicht, die Länder in die Lage zu versetzen, ihre Bürgschaftsmöglichkeiten zu erweitern?

2

In welcher Höhe ist der Bund aus den übernommenen Rückbürgschaften in den Jahren von 1962 bis 1977 in Anspruch genommen worden, und wie verteilen sich die den einzelnen Ländern endgültig entstandenen Ausfälle bei Bürgschaften für Neubauwohnungen auf Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheime?

In welcher Höhe hat der Bund den Ländern etwaige durch Rückbürgschaften entstandene Kosten und Gebühren auferlegt, und in welcher Höhe haben die Bundesländer diese Gebühren auf die Darlehensnehmer umgelegt sowie sonstige Bürgschaftsgebühren erhoben?

3

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung insgesamt den öffentlichen Bürgschaften bei der künftigen Förderung des Wohnungsbaus noch bei, und welche möglichen Hinderungsgründe stehen nach Ansicht der Bundesregierung einer Einbeziehung auch des Gebrauchtwohnungsmarktes in das Bürgschaftsverfahren entgegen?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, über die Rückbürgschaften das bestehende Bürgschaftssystem, z. B. durch die Verkürzung der Bearbeitungszeit der Bürgschaftsanträge, die Beschränkung und Vereinfachung der einzureichenden Unterlagen und eine unter familienpolitischen Zielen differenzierende Festsetzung der Bürgschaftsgrenzen zu verbessern und zu vereinheitlichen?

5

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über Finanzierungsmodelle auf der Basis von Risikofonds oder Kreditversicherungen?

Sollen sie sich z. B. nur auf einzelne Bereiche der Kreditwirtschaft oder über das gesamte Kreditgewerbe erstrecken?

Sollen sie privat- oder öffentlich-rechtlich konstruiert werden?

Welche diesbezüglichen Folgerungen hat die Bundesregierung aus dem am 26. Juni 1978 durchgeführten Informationsgespräch gezogen?

Ist die Bundesregierung bereit, sich an solchen Risikofonds zu beteiligen?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß den Darlehensnehmern im Interesse einer langfristigen, genauen Kalkulation ihrer Kosten zinskonstante Finanzierungsmittel von den Kreditinstituten gewährt werden?

6

Sind der Bundesregierung die mit solchen Finanzierungssystemen gewonnenen Erfahrungen im Ausland (Großbritannien, USA, Schweiz) bekannt, und hält sie die dort gebildeten Systeme auf die hiesigen Verhältnisse für übertragbar; ist die Bundesregierung bereit, an dem Aufbau solcher Fonds mitzuwirken und deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten?

Bonn, den 5. Oktober 1978

Dr. Schneider Dr. Jahn (Münster) Dr. Dollinger Dr. Jenninger Eymer (Lübeck) Francke (Hamburg) Lintner Link Metz Dr. Möller Niegel Nordlohne Kolb Schmidt (Wuppertal) Luster Prangenberg Sauter (Epfendorf) Susset Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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