Wegekostengutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministers für Verkehr
der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dreyer, Feinendegen, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Pfeffermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Sick, Straßmeir, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Kiechle, Kolb, Susset und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schreibt im Auftrag des Bundesministers für Verkehr die Wegekostenrechnung, die von einer „Arbeitsgruppe Wegekosten" im Bundesverkehrsministerium für das Jahr 1966 aufgestellt worden ist, fort, zuletzt für das Jahr 1972. Für die einzelnen Verkehrszweige ergab sich danach für 1972 folgendes Bild:
Die Wegekosten werden durch Wege-Einnahmen gedeckt
- im Schienenverkehr der Bundesbahn zu 49 v. H.,
- für Personenkraftwagen zu 105,3 v. H.,
- bei Kraftfahrzeugen zur Lastbeförderung zu 88 v. H.,
- bei Anhängern zur Lastbeförderung zu 50,7 v. H.,
- bei der Binnenschiffahrt zu 5,1 v. H.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Was waren für die Bundesregierung die Gründe dafür, die von einer Arbeitsgruppe Wegekosten im Bundesverkehrsministerium für 1966 aufgestellte Wegekostenrechnung fortschreiben zu lassen?
Ist aus der Tatsache, daß für die Wegekosten-Fortschreibung 1972 der methodische Ansatz der Wegekostenenquete des Bundesverkehrsministeriums von 1966 zugrunde gelegt wurde, zu schließen, daß die Bundesregierung diesen methodischen Ansatz und die daraus resultierenden Ergebnisse als für sie politisch verbindlich anerkennt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der fortgeschriebenen Wegekostenrechnung für 1972 ermittelten unterschiedlichen Kostendeckungsgrade bei den einzelnen Verkehrsträgern?
Welche konkreten verkehrspolitischen Konsequenzen auf nationaler und EG-Ebene will die Bundesregierung aus der Wegekosten-Fortschreibung 1972 ziehen?