Personalprobleme in der Krankenpflege
der Abgeordneten Hasinger, Frau Dr. Neumeister, Dr. George, Dr. Hammans, Dr. Becker (Frankfurt), Zink, Frau Verhülsdonk, Schetter, Frau Hürland, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Braun, Geisenhofer, Frau Männle, Burger, Daweke, Höpfinger, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch ist der Fehlbedarf an Krankenpflegepersonal — aufgeschlüsselt in Akutkrankenhäuser (hier wieder getrennt nach allgemeinen Krankenhäusern, Fachkrankenhäusern und Universitätskliniken) und Sonderkrankenhäusern — a) unter Zugrundelegung der in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 1969 enthaltenen Anhaltszahlen, linear fortgeschrieben auf die 40 Stunden-Woche, b) unter Zugrundelegung der in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 1974 enthaltenen Anhaltszahlen, c) unter Zugrundelegung des von den Bedarfsträgern selbst eingeschätzten Bedarfs, d) unter Nichtberücksichtigung der auf die in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft enthaltenen Anhaltszahlen der Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflegehilfe, e) unter Nichtberücksichtigung der nicht — oder nicht vollausgebildeten im Pflegedienst eingesetzten Kräfte?
Wieviel Krankenbetten können wegen dieses Mangels zur Zeit nicht belegt werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Heranziehung von Pflegekräften aus Nicht-EG-Staaten wieder zu genehmigen?
Wie viele Krankenpflegeschüler und -schülerinnen werden gegenwärtig ausgebildet?
Wie viele Bewerber warten gegenwärtig auf einen Ausbildungsplatz?
Um wieviel Plätze könnte die Ausbildungskapazität gegenwärtig erhöht werden?
Aus welchen Gründen erfolgt die Aufstockung nicht, solange noch starke Schulentlassungsjahrgänge Ausbildungsplätze suchen?
Gibt es Fälle, in denen die Angleichung der Ausbildungsbedingungen in den Krankenpflegeschulen an die EG-Richtlinie an der fehlenden Bereitschaft der Krankenkassen zur Anerkennung des erforderlichen Pflegesatzes gescheitert sind?
Wer haftet für Schäden, die pflegebedürftigen Kranken dadurch entstehen, daß Krankenpflegeschüler Planstellen von ausgebildetem Pflegepersonal einnehmen müssen, und es auf Grund ihres Ausbildungsstandes zu folgenschweren Pflegefehlern kommt, und der Krankenhausträger zu dem verantwortlichen Einsatz nichtausgebildeter Pflegekräfte durch von ihm nicht zu vertretende Festsetzung von Schlüssel- und Anrechnungszahlen faktisch gezwungen ist?
Wer haftet für Schäden, die aus einer vom Krankenhausträger nicht zu vertretenden unzureichenden Personalbesetzung auf Grund einer unzutreffenden Beurteilung des Personalbedarfs eines Krankenhauses bei einer amtlich durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung entstehen?
Ist die Bundesregierung bereit, Forschungsprojekte über die Effizienz der Krankenpflege zu unterstützen?