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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Personalprobleme in der Krankenpflege (G-SIG: 00002973)

Fehlbedarf an Krankenpflegepersonal in Akut- und Sonderkrankenhäusern, entsprechende Nichtbelegung von Krankenhausbetten, Zulassung von Pflegepersonal aus Drittstaaten, Ausbildung und Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeschüler, Haftung für Pflegefehler durch den Einsatz nichtausgebildeter Kräfte sowie durch unzureichende Personalbesetzung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

03.07.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/423217.06.80

Personalprobleme in der Krankenpflege

der Abgeordneten Hasinger, Frau Dr. Neumeister, Dr. George, Dr. Hammans, Dr. Becker (Frankfurt), Zink, Frau Verhülsdonk, Schetter, Frau Hürland, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Braun, Geisenhofer, Frau Männle, Burger, Daweke, Höpfinger, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch ist der Fehlbedarf an Krankenpflegepersonal — aufgeschlüsselt in Akutkrankenhäuser (hier wieder getrennt nach allgemeinen Krankenhäusern, Fachkrankenhäusern und Universitätskliniken) und Sonderkrankenhäusern — a) unter Zugrundelegung der in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 1969 enthaltenen Anhaltszahlen, linear fortgeschrieben auf die 40 Stunden-Woche, b) unter Zugrundelegung der in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 1974 enthaltenen Anhaltszahlen, c) unter Zugrundelegung des von den Bedarfsträgern selbst eingeschätzten Bedarfs, d) unter Nichtberücksichtigung der auf die in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft enthaltenen Anhaltszahlen der Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflegehilfe, e) unter Nichtberücksichtigung der nicht — oder nicht vollausgebildeten im Pflegedienst eingesetzten Kräfte?

2

Wieviel Krankenbetten können wegen dieses Mangels zur Zeit nicht belegt werden?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung die Heranziehung von Pflegekräften aus Nicht-EG-Staaten wieder zu genehmigen?

4

Wie viele Krankenpflegeschüler und -schülerinnen werden gegenwärtig ausgebildet?

5

Wie viele Bewerber warten gegenwärtig auf einen Ausbildungsplatz?

6

Um wieviel Plätze könnte die Ausbildungskapazität gegenwärtig erhöht werden?

7

Aus welchen Gründen erfolgt die Aufstockung nicht, solange noch starke Schulentlassungsjahrgänge Ausbildungsplätze suchen?

8

Gibt es Fälle, in denen die Angleichung der Ausbildungsbedingungen in den Krankenpflegeschulen an die EG-Richtlinie an der fehlenden Bereitschaft der Krankenkassen zur Anerkennung des erforderlichen Pflegesatzes gescheitert sind?

9

Wer haftet für Schäden, die pflegebedürftigen Kranken dadurch entstehen, daß Krankenpflegeschüler Planstellen von ausgebildetem Pflegepersonal einnehmen müssen, und es auf Grund ihres Ausbildungsstandes zu folgenschweren Pflegefehlern kommt, und der Krankenhausträger zu dem verantwortlichen Einsatz nichtausgebildeter Pflegekräfte durch von ihm nicht zu vertretende Festsetzung von Schlüssel- und Anrechnungszahlen faktisch gezwungen ist?

10

Wer haftet für Schäden, die aus einer vom Krankenhausträger nicht zu vertretenden unzureichenden Personalbesetzung auf Grund einer unzutreffenden Beurteilung des Personalbedarfs eines Krankenhauses bei einer amtlich durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung entstehen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, Forschungsprojekte über die Effizienz der Krankenpflege zu unterstützen?

Bonn, den 17. Juni 1980

Hasinger Frau Dr. Neumeister Dr. George Dr. Hammans Dr. Becker (Frankfurt) Zink Frau Verhülsdonk Schetter Frau Hürland Kroll-Schlüter Frau Karwatzki Braun Geisenhofer Frau Männle Burger Daweke Höpfinger Dr. Müller-Hermann Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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