Überbetriebliche Ausbildungsplätze im Baugewerbe
der Abgeordneten Pfeifer, Frau Dr. Wilms, Rühe, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Kolb, Dr. Miltner, Dr. Hubrig, Berger (Lahnstein), Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf entsprechende Fragen im Bundestag mitgeteilt, daß im Baugewerbe ein besonderer Bedarf an überbetrieblichen Ausbildungsplätzen besteht, um insbesondere den hohen Standard der dualen Ausbildung für Bauberufe zu sichern.
Nun sind in der letzten Zeit Engpässe dadurch aufgetreten, daß gleichzeitig die Förderungsmittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Schaffung überbetrieblicher Ausbildungsplätze knapp geworden und sich die Anträge gerade des Baugewerbes auf diese Mittel kräftig erhöht und kumuliert haben.
In ihren Antworten ist die Bundesregierung aber die Vorlage von konkretem Zahlenmaterial, das eine genaue Beurteilung des Sachverhaltes ermöglichen könnte, schuldig geblieben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
In welcher Weise haben sich, in genauen Zahlenangaben ausgedrückt, 1979 die Anträge auf Förderungsmittel zur Schaffung überbetrieblicher Ausbildungsplätze erhöht und kumuliert?
In welchem quantitativen Umfang sind dennoch 1979 die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Anspruch genommen worden?
In welcher Weise haben sich bisher, in genauen Zahlenangaben ausgedrückt, die Anträge auf Förderungsmittel in den ersten Monaten des Jahres 1980 erhöht und kumuliert?
Wie hoch waren die Haushaltsreste aus den einschlägigen Titeln von 1979, die nicht auf 1980 übertragen werden konnten und nach Aussage der Bundesregierung verfallen sind?
Welche Verpflichtungen aus den Jahren 1979 und früher sind 1980 fällig? Welche Verpflichtungen wurden 1980 begründet und sind noch zu erwarten? Reichen die 1980 für überbetriebliche Ausbildungsstätten zur Verfügung stehenden Mittel aus, um die vorgenannten Verpflichtungen zu erfüllen? Welches finanzielle Volumen haben Inaussichtstellungen und Absichtserklärungen auch soweit sie keinen Rechtsanspruch begründen?
Welches Mittelvolumen ist für 1980 in diesem Bereich von den Organisationen der Bauwirtschaft bisher beantragt worden? In welcher Größenordnung stehen diese beantragten Förderungsmittel ungesperrt und trotz der Erwirtschaftung von globalen Minderausgaben tatsächlich zur Verfügung?
Hat es, in genauen Zahlenangaben ausgedrückt, durch verzögerte Antragsbewilligung inzwischen Verteuerungen der Baulasten für überbetriebliche Ausbildungsstätten gegeben? In welcher Größenordnung hat sich dadurch eventuell das Antragsvolumen erhöht?