Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Ländern der Dritten Welt auf dem Gebiet des Informationswesens
der Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hoffacker, Josten, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Kunz (Weiden), Petersen, Stommel, Werner, Dr. Klein (Göttingen), Klein (München), Dr. Hupka, Graf Huyn, Dr. von Geldern, Dr. Stercken, Frau Dr. Wilms, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Deklaration der UNESCO-Generalversammlung im Herbst 1978 zum Weltinformationswesen — Mediendeklaration — stellt eine Reihe von Forderungen auf, die aus unterschiedlichen Gründen bislang nicht oder nur zum Teil erfüllt sind.
Insbesondere besteht ein erhebliches Gefälle zwischen dem Informationswesen in den Ländern der westlichen Welt und einem Teil der in der Entwicklung befindlichen Länder. Es wird davon ausgegangen, daß die Mediendeklaration der UNESCO erst zustande gekommen ist, nachdem einige Industrieländer, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, ihre Bereitschaft bekundet haben, zum Aufbau eines freien Informationswesens in den Entwicklungsländern durch verstärkte materielle Hilfe beizutragen. Mit dieser Kleinen Anfrage wird die Absicht verfolgt, die Grundzüge der entwicklungspolitisch orientierten Hilfe der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Informationswesens sichtbar zu machen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen17
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion, daß nach dem Zustandekommen der UNESCO-Mediendeklaration nunmehr konkrete Hilfen bei Auf- und Ausbau des Informationswesens in den Ländern der Dritten Welt in einem wesentlich verstärkten Umfang notwendig sind, um zu einem freien Informationsfluß und damit zur Überwindung des krassen Ungleichgewichtes in der Mediendichte zwischen den Entwicklungsländern mit rd. zwei Dritteln der Weltbevölkerung und dem entwickelten Teil zu kommen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß solche konkreten Hilfen Vorrang haben vor der Fortsetzung einer kontroversen Theoriediskussion über eine „Neue Medienordnung"?
Welche konkreten Hilfen erwägt die Bundesregierung auf dem Gebiet des Informationswesens? In und mit welchen Ländern? Wer sind die Träger?
Von welchen Grundsätzen für eine so zu leistende Hilfe auf dem Gebiet des Informationswesens läßt sich die Bundesregierung leiten?
Wird sich die Bundesregierung auf der Grundlage der UNESCO-Mediendeklaration dafür einsetzen, daß eine internationale Kodifizierung erfolgt mit dem Inhalt, für Individuen, Freiheit der Meinung und deren Äußerung, das Recht, informiert zu werden, das Recht zu informieren, den Schutz der privaten Sphäre, Bewegungsfreiheit, Versammlungsrecht und Zugang zu Informationsquellen, für Institutionen Zugang zu Informationsquellen, Freiheit der Meinung und deren Äußerung, Informationsrecht, Publikationsrecht, Bewegungsfreiheit und Recht auf Berufsgeheimnis gesichert werden?
In welcher Weise soll sichergestellt werden, daß die von der Bundesrepublik geleisteten materiellen Mittel - direkt und indirekt, bilateral und multilateral - zur tatsächlichen Verbesserung des Informationswesens beitragen, die Freiheit in der Beschaffung, Weitergabe und Kommentierung fördern und nicht zur staatlichen Reglementierung, zur Zensur, Druck oder Verfälschung der Nachrichteninhalte mißbraucht werden?
Ist die Bundesregierung auch der Meinung zahlreicher Fachleute, daß für weniger entwickelte Länder, in denen der Aufbau eines Informationswesens im Anfangsstadium steht und in denen zunächst Bildungsrückstand (Analphabetenquote) und Wirtschaftsschwierigkeiten überwunden werden müssen, die Prioritätenfolge Hörfunk, Nachrichtenagentur, Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehen angemessen ist?
Welche Medienprojekte werden gegenwärtig aus Bundesmitteln in der Verantwortung welcher Bundesressorts und ggf. mit Hilfe welcher deutschen nichtstaatlichen Organisationen finanziert?
Welche Erwägungen leiten die Bundesregierung bei ihrer Absicht, eine eigene Rundfunk GmbH für Medienprojekte in Entwicklungsländern zu gründen?
Welche Projekte hat die Bundesregierung seit 1972 abgelehnt? Aus welchen Gründen? Wer waren die Träger?
In welchen Ländern der Dritten Welt sieht die Bundesregierung die Voraussetzung für materielle Hilfen im Medienbereich im Sinne der durch die Mediendeklaration festgelegten Prinzipien nicht als gegeben an? Aus welchen Gründen?
Welche Staaten haben die Verträge zur Informationsfreiheit, die bereits 1962 in Kraft getreten sind, nicht ratifiziert, und spielt dies für die Beurteilung durch die Bundesregierung, oh die Voraussetzungen für Hilfen im Medienbereich gegeben sind, eine Rolle?
Ist die Bundesregierung bereit, Kooperationen und Coproduktionen auf dem Gebiet von Hörfunk und Fernsehen mit Ländern der Dritten Welt verstärkt zu fördern? Welche konkreten Absichten bestehen hierzu?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit und auch die Möglichkeit, Presseagenturen in Entwicklungsländern oder in entsprechenden Regionen in ihrem Aufbau und in ihrer Unterhaltung materiell zu unterstützen? Sieht die Bundesregierung darin besondere Probleme in bezug auf die Interessen bestehender, insbesondere deutscher Presseagenturen?
Welche Forschungsaufträge hat die Bundesregierung seit 1972 erteilt, welche Forschungsvorhaben hat sie unterstützt, und welche beabsichtigt sie zu unterstützen, die sich mit dem internationalen Informationswesen und mit dem Informationswesen innerhalb der Entwicklungsländer oder Regionen von Entwicklungsländern befassen?
Nach welchen Grundsätzen und in welcher Weise werden Ausbildung, Weiterbildung und Nachbetreuung von Journalisten, technischen Mitarbeitern und Verwaltungsmitarbeitern aus Entwicklungsländern gefördert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß neben den rechtlichen und politischen Sicherheiten für die am Informationswesen aktiv beteiligten Personen und Institutionen auch rechtliche Sicherungen und Systeme notwendig sind, die den Schutz der möglicherweise negativ Betroffenen, insbesondere im Bereich ihrer Ehre und Intimsphäre sowie ihres Eigentums, sicherstellen?
Wird die Bundesregierung - in welcher Weise - entwicklungspolitische Vorhaben direkt oder indirekt in geeigneter Weise fördern, die sich mit Arbeiten zur Erstellung von Rechtsnormen und Vorschlägen für den Aufbau eines auf die Verhältnisse des jeweiligen Entwicklungslandes zugeschnittenen Rechtssystems einschließlich von Verfahrensordnungen zum Schutze der Persönlichkeitsrechte befassen?