Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im Spannungs- und Verteidigungsfall
der Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Wörner, Dr. Dregger, Franke, Frau Dr. Neumeister, Frau Geier, Frau Karwatzki, Dr. George, Dr. Hammans, Gerlach (Obernau), Frau Verhülsdonk, Höpfinger, Horstmeier und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit Jahren wird in Fachkreisen wie auch in der breiten Öffentlichkeit die Frage diskutiert, inwieweit im Spannungs- und Verteidigungsfall eine ausreichende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und der Streikräfte gewährleistet wird.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall?
In welchem Umfang verfügt die Bundesregierung über Unterlagen und genaue Analysen für eine personelle und materielle Bedarfsfeststellung, um die gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung im Spannungsfall ausreichend sichern zu können?
In welchem Umfang gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, auf gesetzlicher Grundlage die für den Spannungs- und Verteidigungsfall notwendigen Maßnahmen festzulegen und zu organisieren?
In welchem Umfang ist sichergestellt, daß eine Abstimmung hinsichtlich der Planung und Koordinierung von öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens vorgenommen wird?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um im Spannungs- und Verteidigungsfall die Einsatzbereitschaft medizinischer Einrichtungen, insbesondere durch Verpflichtung nicht berufstätiger Personen des Gesundheits- und Veterinärwesens, zu gewährleisten?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß in ausreichendem Umfang geeignetes Personal, einschließlich Schwesternhelferinnen und sonstiges Hilfspersonal bereitgestellt wird?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung Sorge zu tragen, daß im Spannungs- und Verteidigungsfall eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit gesundheitlich einwandfreien Lebens- und Arzneimitteln und mit medizinischem Gerät gegeben ist?
Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, um eine bessere Koordinierung der Bedarfsplanung im ambulanten und stationären Bereich der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten?