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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Erstinnovationsförderungsprogramm (G-SIG: 00002298)

Ergebnisse des Erstinnovationsförderungsprogramms seit 1971, Rückfluß der Zuwendungen, Festhalten am Darlehenscharakter der Zuwendungen und Rücknahme ihrer steuerlichen Erfassung als Erträge, Umwandlung der Förderung in zinslose Darlehen mit evtl. Wegfall der Rückzahlungsverpflichtung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

11.07.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/300725.06.79

Erstinnovationsförderungsprogramm

der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Aigner, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Spilker, Windelen, Glos, Dr. Unland, Lenzer, Frau Will-Feld, Lampersbach, Dr. Hubrig und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem „Programm zur Förderung von Erstinnovationen und der hierzu erforderlichen Entwicklung" werden gemäß Richtlinien vom 20. August 1971 Vorhaben gefördert, bei denen ein neues Produkt oder Verfahren unter Auswertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen über Erfahrungen anderer Art geschaffen oder erstmals verwendet werden sollen. Die bedingt rückzahlbaren Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt müssen gemäß Beschluß der Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder vom Dezember 1978 in der Steuerbilanz als Erträge erfaßt und sofort versteuert oder mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter verrechnet werden; die früher übliche Passivierung in Form einer Verbindlichkeit oder Rückstellung ist nicht mehr zugelassen. Angesichts einer Ertragsteuerbelastung von über 60 Prozent verbleiben dem Zuwendungsempfänger nur rund ein Drittel der Fördermittel zur Durchführung des Vorhabens. Auf Grund dieser geänderten bilanzsteuerlichen Behandlung der Zuwendungen hat das Erstinnovationsförderungsprogramm seine Attraktivität gerade für kleine und mittlere Unternehmen verloren.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wieviel Vorhaben wurden in den einzelnen Jahren seit Anlauf des Erstinnovationsförderungsprogramms gefördert?

2

Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes in den einzelnen Jahren seit Anlaufen des Förderungsprogramms?

3

Wie verteilen sich die Zuwendungen auf die einzelnen Wirtschaftssektoren?

4

In wieviel Fällen erfolgte bislang eine Rückzahlung der Zuwendungen?

5

Was hat die Finanzbehörden dazu veranlaßt, die Möglichkeiten der Passivierung der Zuwendungen in der Steuerbilanz auszuschließen?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß den Zuwendungen infolge der Rückzahlungsverpflichtung auch im Falle des Konkurses, des Vergleichs und im Falle eines Abbruchs des Vorhabens Darlehnscharakter zukommt?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auf Grund der neu eingeführten bilanzsteuerlichen Behandlung der Zuwendungen die Attraktivität des Erstinnovationsförderungsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen verlorengeht?

8

Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß der Beschluß der Einkommensteuerreferenten revidiert wird und daß künftig wieder die Möglichkeit der Passivierung der Zuwendungen in der Steuerbilanz zugelassen wird?

9

Wird die Bundesregierung zu diesem Zweck die Vergaberichtlinien für die Zuwendungen im Sinne einer Klarstellung in der Weise ändern, daß die Zuwendungen in Form eines zinslosen Darlehens gewährt werden, auf dessen Rückzahlung unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden kann?

Bonn, den 25. Juni 1979

Dr. Warnke Dr. Aigner Dr. Waigel Röhner Dr. Jobst Spilker Windelen Glos Dr. Unland Lenzer Frau Will-Feld Lampersbach Dr. Hubrig Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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