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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Europäisches Währungssystem und deutsche Agrarpreise (G-SIG: 00002448)

Auswirkung von ECU-Leitkursänderungen auf das Agrarwährungsausgleichssystem, Neutralisierung negativer Folgen für das deutsche Agrarpreisniveau, Aktualisierung der Tabelle über die Veränderungen im Gegenwert der ERE bei Aufwertungen im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BML aus dem Jahre 1977

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

05.12.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/318419.09.79

Europäisches Währungssystem /deutsche Agrarpreise

der Abgeordneten Kiechle, Röhner, Dr. Ritz, Dr. Sprung, Susset, Dr. Früh, Schröder (Wilhelminenhof), Baron von Wrangel, Sick, Dr. Jobst, Spranger, Klinker, Eymer (Lübeck), Niegel, Besch, Würzbach, Sauter (Epfendorf), Schartz (Trier), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. von Wartenberg, Schmitz (Baesweiler), Carstens (Emstek), Dr. Waigel, Dr. von Geldern, Dr. Meyer zu Bentrup, Biechele, Wissmann, Schwarz, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In einer Reihe internationaler Konsultationen werden währungspolitische Probleme erörtert. Aus der Vergangenheit ist bekannt, daß währungspolitische Maßnahmen für die deutsche Landwirtschaft teilweise nachteilige Auswirkungen hatten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Trifft es zu, daß sich aus dem europäischen Währungssystem für den Agrarwährungsausgleich deshalb eine neue Situation ergibt, weil die ECU-Leitkursveränderung eines EG-Staats zu bestimmten ECU-Leitkursänderungen aller anderen EG-Staaten führen?

2

Ist es richtig, daß z. B. die Abwertung einer bestimmten Währung eines dem europäischen Währungssystem angehörenden Staats um 10 v. H. zu einer Aufwertung des ECU-Leitkurses der deutschen Mark um 0,3 v. H. führen kann mit der Wirkung, daß die deutschen Marktordnungspreise für Agrarprodukte um 0,3 v. H. verringert werden müßten, während die Agrarmarktordnungspreise in dem abwertenden Land um 9,7 v. H. erhöht würden?

3

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die unter Frage 2 genannte Wirkung auf das deutsche Agrarpreisniveau vor allem aus der Sicht der derzeit schlechten Agrarpreis/Kostensituation neutralisiert wird?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung, wonach bei einem neu entstehenden Agrarwährungsausgleich in Ländern mit einem positiven Agrarwährungsausgleich ein Aufwertungseffekt von 1 v. H. nicht durch den Agrarwährungsausgleich abgedeckt wird?

5

Ist die Bundesregierung bereit, die vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seinem Gutachten „Zur Anwendung der Europäischen Rechnungseinheit in der EG-Agrarpolitik" im Jahr 1977 auf Seite 5 veröffentlichte Tabelle über die „Prozentualen Veränderungen des Gegenwertes der ERE in Abhängigkeit von einer 10prozentigen Aufwertung einzelner Währungen" zu aktualisieren oder aktualisieren zu lassen?

Bonn, den 19. September 1979

Kiechle Röhner Dr. Ritz Dr. Sprung Susset Dr. Früh Schröder (Wilhelminenhof) Baron von Wrangel Sick Dr. Jobst Spranger Klinker Eymer (Lübeck) Niegel Besch Würzbach Sauter (Epfendorf) Schartz (Trier) von der Heydt Freiherr von Massenbach Dr. von Wartenberg Schmitz (Baesweiler) Carstens (Emstek) Dr. Waigel Dr. von Geldern Dr. Meyer zu Bentrup Biechele Wissmann Schwarz Dr. Jenninger Horstmeier Pohlmann Dr. Probst Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Seiters Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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