Teilzeitarbeitsmarkt und früherer Rentenbezug
der Abgeordneten Frau Hürland, Hasinger, Höpfinger, Dr. George, Schedl, Zink, Frau Dr. Neumeister, Dr. Becker (Frankfurt), Pohlmann, Müller (Berlin), Horstmeier und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auswirkungen des Bundessozialgerichtsurteils vom 10. Dezember 1976
Durch Beschluß des Großen Senats beim Bundessozialgericht vom 10. Dezember 1976 müssen den Antragstellern auf Rente Leistungen der Rente gewährt werden, wenn für sie der Teilzeitarbeitsmarkt länger als ein Jahr verschlossen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
In wievielen Fällen mußten Rentenantragstellern auf Grund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes Rentenleistungen zuerkannt werden?
Wie hoch ist die durch diesen Beschluß entstandene finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger bisher, und wie wird sie sich in der Zukunft voraussichtlich entwickeln?
Wie hoch beziffern sich die Einsparungen an Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit durch die frühere Verrentung auf Grund dieses Beschlusses?