Rettungswesen
der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger, Burger, Gerster (Mainz), Werner, Geisenhofer, Dr. Becker (Frankfurt), Frau Dr. Neumeister, Kroll-Schlüter, Pohlmann, Biehle, Regenspurger, Dr. Hornhues, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach wie vor ist das Problem der bestmöglichen Betreuung und Versorgung von Unfallverletzten und Notfallpatienten im Rahmen eines funktionsfähigen Rettungsdienstes in unserem Lande nicht ausreichend gelöst. Die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus des Rettungswesens im Interesse der gesamten Bevölkerung ist zwar unbestritten, doch bereitet die Einleitung der erforderlichen — oft lebensrettenden — Maßnahmen in der Praxis nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Die Funktionsfähigkeit .eines wirksamen Rettungsdienstes hängt weitgehend davon ab, inwieweit es gelingt, eine in sich geschlossene, lückenlose Rettungskette zu schaffen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen12
In welchem Umfang und welcher Richtung sollte der Rettungsdienst nach Auffassung der Bundesregierung weiter ausgebaut werden, um eine lückenlose Rettungskette zu garantieren?
Ist eine einheitliche Weiterentwicklung des Rettungswesens gewährleistet? Liegen in allen Bundesländern aufeinander abgestimmte Organisationsschemata vor? Ist eine stärkere Normierung der Rettungsmittel notwendig?
Wie sieht die Bundesregierung Aufgabenstellung und Zusammenarbeit von hauptberuflich und nebenberuflich bzw. ehrenamtlich tätigen Personen im Rettungswesen? Welche Ausbildung sollen hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte besitzen?
Ist die Finanzierung des Rettungswesens in der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung befriedigend geregelt? Welche Verbesserungen wären notwendig?
Welche lebensrettenden Maßnahmen dürfen Rettungssanitäter - bei entsprechender Ausbildung - eigenverantwortlich durchführen, wenn kein Arzt am Notfallort ist? Sind die Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Rettungswesen ausreichend geregelt?
Hält die Bundesregierung die derzeit angestrebte Ausbildung der Rettungssanitäter (520-Stunden-Ausbildung) für angemessen, oder ist eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes für den Rettungssanitäter notwendig? Wird die Bundesregierung erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
Wird die Bundesregierung gesetzliche Vorschläge über die Beförderung von Personen in Krankenkraftwagen vorlegen?
Stehen für den Rettungsdienst genügend qualifizierte Notärzte zur Verfügung? Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdiensten und den für die Notfallversorgung geeigneten Kliniken und Krankenhäusern zufriedenstellend?
Hält die Bundesregierung die insgesamt zur Verfügung stehenden Klinikplätze für schwere Verbrennungsunfälle für ausreichend?
Welche Vorstellungen bestehen seitens der Bundesregierung hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Hubschrauber-Rettung? Sind die bestehenden Hubschrauber-Rettungsstationen alle zufriedenstellend in den allgemeinen Rettungsdienst integriert, und ist der Fortbestand gewährleistet?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine bessere Unterstützung des Ausbaus der Notrufsäulen an Bundesstraßen zu bewirken?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das gegenwärtig praktizierte Gebührenverfahren bei Notrufsäulen und beim Rettungsleitsystem zu Gunsten der bisher Verpflichteten zu verändern?