Staatliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Zeitel, Hauser (Krefeld), Lenzer, Engelsberger, Dr. von Wartenberg, Spranger, Dr. Waigel, Kiechle, Niegel, Wimmer (Mönchengladbach), Landré, Dr. Bötsch, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Glos, Feinendegen, Dr. Hoffacker, Spilker, Dr. van Aerssen, Benz, Gerstein, Dr. Hubrig, Biehle, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Dr. Blüm, Sick, Kraus, Krey, Dr. Mikat, Frau Benedix-Engler, Voigt (Sonthofen), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst, Dr. Rose und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der den kleinen und mittleren Unternehmen gewährte Anteil an der gesamten Forschungsförderung des Bundes der Bedeutung dieser Unternehmen sowohl für unsere Volkswirtschaft insgesamt als auch für ihren Beitrag zur Forschung entspricht?
Welches sind die jährlichen Steigerungsraten (1977 bis 1980) im Haushalt des BMFT bei der Förderung von Forschung und Entwicklung — in den 25 größten Zuwendungsempfängern (Unternehmen) der Wirtschaft, — in kleinen und mittleren Unternehmen, — in den Großforschungseinrichtungen?
Welche Bewirtschaftungsgrundsätze und Richtlinien für die Vergabe von Forschungsmitteln im Rahmen der projektorientierten Forschung gibt es, differenziert nach Sachgegenstand, Quellenangabe und Ministerium innerhalb der Bundesregierung?
In welchem Umfang kann die Bundesregierung sicherstellen, daß Firmengeheimnisse nicht durch Begutachtung von Förderungsanträgen an die Konkurrenten des beantragenden Unternehmens gelangen?
Wie hoch ist die Ablehnungsquote von Förderungsanträgen seitens. des Forschungsministeriums in den einzelnen Förderschwerpunkten?
Welchen Umfang hat die projektgebundene Forschungsförderung im Rahmen der staatlichen Förderung für Forschung und Entwicklung, beispielhaft dargestellt anhand — der steuerlichen Investitionszulage, — der Zulage zur Vertragsforschung, — der Zulage zur Vertragsforschung über die Fraunhofer- Gesellschaft, — der Personalzulage für Forschung und Entwicklung, — der Erstinnovationsförderung?
Wie ist im einzelnen bei den Zulagen für — Vertragsforschung über das Forschungsministerium, — Vertragsforschung für die Fraunhofer-Gesellschaft, — Personalzulage für Forschung und Entwicklung über das Wirtschaftsministerium, — Erstinnovationsförderung über das Bundeswirtschaftsministerium der Begriff „kleines und mittleres Unternehmen" und die Abgrenzung der Förderungswürdigkeit geregelt, und warum hält die Bundesregierung diese Abgrenzung für angemessen?
Hat die Bundesregierung untersuchen lassen, in welchem Umfang die steuerliche Investitionszulage zu einer Stimulierung von Forschungsaktivitäten bisher beigetragen hat; gibt es insbesondere hierzu Kosten-Nutzen-Analysen?
Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der Investitionszulage im Vergleich zu der Personalzulage und der Zulage für die Vertragsforschung, und welche Implikationen können sich hieraus für ein kleines und mittleres Unternehmen ergeben, das bisher Gewinn erwirtschaftete?
Wie begründet die Bundesregierung, daß für die Gewährung der Personalzulage für Forschung und Entwicklung die Abgrenzung erfolgt durch das Kriterium „Unternehmen bis 150 Millionen DM Jahresumsatz oder weniger als 1000 Beschäftigte" und im .Falle der Vertragsforschung für kleine und mittlere Unternehmen durch das Kriterium „Unternehmen bis 200 Millionen DM Jahresumsatz"?
Wie ist die Abgrenzung des Begriffs „keinere und mittlere Unternehmen" bei der Erstinnovationsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums, und welcher Zusammenhang besteht im Bereich der Abgrenzung zu der Gewährung der Personalzulage und der Zulage für die Vertragsforschung?
Welche maximalen Förderungsmittel kann ein kleines oder mittleres Unternehmen beanspruchen, wenn es — Investitionen für Forschung und Entwicklung über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckt und die Investitionszulage beansprucht, — Auftragsforschung an andere Unternehmen erteilt, — Auftragsforschung an die Fraunhofer-Gesellschaft erteilt, — eine Personalzulage für Eigenforschung erhält oder — nach drei Jahren Nutzung der Gebäude für Forschung und Entwicklung dieses für andere Zwecke verwendet oder veräußert?
Welchen Einfluß hat die Einführung von Kappungsgrenzen, z. B. 400 000 oder 500 000 DM, bei den Forschungsförderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Betriebe im Hinblick auf die Entscheidung der Unternehmen, die geplanten Investitionen über mehrere Wirtschaftsjahre zu verteilen, weil ein Anreiz besteht, Forschungsinvestitionen, bedingt durch die eingeführten Kappungsgrenzen, nicht in einem Wirtschaftsjahr zu tätigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, bei der Vergabe von Förderungsmitteln im Bereich der Großtechnologie an einen Generalunternehmer durch Auflage auch kleine und mittlere Unternehmen' zu einem bestimmten Prozentsatz an dieser Entwicklung der Großtechnologie zu beteiligen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Maßnahmen, die sicherstellen sollen, daß kleinen und mittleren Unternehmen die Chance eingeräumt wird, an den Forschungsprogrammen, die häufig an Großunternehmen oder große Organisationen vergeben werden, direkt oder als Unterauftragnehmer teilzunehmen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den verhältnismäßig hohen Eigenbeteiligungsanteil von kleinen und mittleren Unternehmen bei projektbezogener Förderung dem Eigenanteil der Förderung von Forschungsvorhaben der Großtechnologie anzupassen, und wäre es nicht sinnvoller, den jeweiligen Eigenanteil bei projektbezogener Förderung an der jeweiligen Unternehmensgröße und deren Finanzierungsvolumen zu messen?