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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Privatisierung von Planungsaufgaben der öffentlichen Hand (G-SIG: 00002720)

Haltung der Bundesregierung zu umfassender Reprivatisierung und entsprechenden Maßnahmen, Umfang und Möglichkeiten der Beauftragung Privater aus dem Bereich der Bauverwaltung, Wirtschaftlichkeit von Planungsleistungen freier Architekten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

27.02.1980

Aktualisiert

26.07.2022

BT08/367814.02.1980

Privatisierung von Planungsaufgaben der öffentlichen Hand

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3678 14.02.80 Sachgebiet 7 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Engelsberger, Sick, Dr. Waigel, Lampersbach, Schröder (Lüneburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Köhler (Duisburg), Landré, Dr. Jobst, Dr. Schwörer, Müller (Wadern), Kolb, Sauter (Epfendorf), Dr. Waffenschmidt, Susset, Neuhaus, Dr. Jahn (Münster), Pohlmann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Privatisierung von Planungsaufgaben der öffentlichen Hand Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Forderung umfassender Reprivatisierung und zum Grundsatz der Subsidiarität behördlichen Handelns ein? 2. Was gedenkt die Bundesregierung im Bundesbereich an konkreten Maßnahmen zu ergreifen, um der Forderung nach Reprivatisierung gerecht zu werden? 3. In welchem Umfang hat der Bund innerhalb der letzten fünf Jahre Aufträge an Private im Bereich der Bauverwaltung erteilt? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, vor allem im Bereich der Bauverwaltung das Subsidiaritätsprinzip stärker durchzusetzen und einen intensiven Abbau öffentlicher Eigenplanung zu erreichen? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung ihr vorliegende Gutachten, denen zufolge es wirtschaftlicher ist, wenn verstärkt Planungsleistungen von freien Architekten erbracht werden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus solchen Erkenntnissen? Bonn, den 14. Februar 1980 Drucksache 8/3678 Deutscher Bundestag - (. Wahlperiode Hauser (Krefeld) Dr. Zeitel Engelsberger Sick Dr. Waigel Lampersbach Schröder (Lüneburg) Frau Hoffmann (Hoya) Dr. Köhler (Duisburg) Landré Dr. Jobst Dr. Schwörer Müller (Wadern) Kolb Sauter (Epfendorf) Dr. Waffenschmidt Susset Neuhaus Dr. Jahn (Münster) Pohlmann Haase (Kassel) Pieroth Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion Begründung Die Bundesregierung hat im Bericht zur Lage der Freien Berufe (Drucksache 8/3139) nur unzureichend die Chance genutzt, ihre Position zur Reprivatisierung öffentlicher Leistungen darzulegen. „Reprivatisierung" ist die Konsequenz aus dem berechtigten Verlangen der Bürger nach mehr „Entstaatlichung". Basis des Rufes nach Reprivatisierung ist die Forderung nach dem Abbau bürokratischer Elemente bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben und damit verbunden die Forderung nach mehr Marktwirtschaft. Die Pflicht zur Reprivatisierung ergibt sich schon aus dem Grundsatz, daß Bund, Länder und Gemeinden rechtlich verpflichtet sind, ihre Finanz- und Haushaltswirtschaft möglichst sparsam und damit wirtschaftlich zu führen. Dieser Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verlangt alternative Lösungen zu der bisher dominierenden öffentlichen Leistungsverwaltung. Die Verpflichtung ergibt sich auch dann, wenn die betreffende Leistung nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch besser von einem Privaten erbracht werden kann. Diese „Subsidiaritätsklausel" hat in die einzelnen Gemeindeordnungen der Bundesländer Eingang gefunden. Reprivatisierung ist danach geboten, wenn der Zweck ebenso gut oder gar wirtschaftlicher durch einen Privaten erfüllt werden kann. Bei der Forderung nach verstärkter Reprivatisierung ist auf die Mittelstandsförderungsgesetze der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zu verweisen, die bereits entsprechende Verpflichtungen enthalten, denen zufolge die öffent- Deutscher Bundestag - (. Wahlperiode Drucksache 8/3678 liche Hand wirtschaftliche Leistungen, die von privaten Unternehmen zweckmäßig, ordnungsgemäß und kostengünstig ausgeführt werden können, so weit wie möglich an solche vergeben soll. Auch der Entwurf eines Bundesmittelstandsförderungsgesetzes sieht in § 19 ein Privatisierungsgebot vor. Gerade für die Freien Berufe, und dort speziell für die Architekten, ist die Reprivatisierung eine unverzichtbare Voraussetzung beruflicher Existenz. Die von den Architekten schon lange geforderte Reduzierung der Eigenplanung der öffentlichen Hand ist bisher zum größten Teil ohne Echo geblieben. In der jetzigen wirtschaftlichen Situation der freien Architekten ist diese Forderung jedoch äußerst aktuell und berechtigter denn je. Die starke Konkurrenz durch die öffentliche Hand bei der Erbringung von Planungsleistungen wird immer deutlicher erkennbar und drängt die freie Architektenschaft, die bereits Sorgen genug hatte, immer weiter mit dem Rücken zur Wand. „Reprivatisierung" darf nicht zu einem Schlagwort degradiert werden; sie muß nun endlich in die Tat umgesetzt werden. Es kann nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein, neben der Erbringung hoheitlicher Aufgaben in eine zunehmende Konkurrenz zu den freien Architekten zu treten.]

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